Drucksache - 1083/IV  

 
 
Betreff: Bündnis für Wohnen im Bezirk (II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann Fraktion der SPD Mahr 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 15.10.2013
2. Beschluss
3. VzK vom 14.01.2014
4.Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                              .01.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                                        44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1083/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Bündnis für Wohnen im Bezirk (II)

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1083/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ergänzend zu seinen bisherigen Bemühungen um die Erarbeitung eines "ndnis für Wohnen über Wohnungsneubau, Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit, Qualifizierung von Großsiedlungen sowie Klimaschutz und Energieeffizienz", den Kreis der bisherigen PartnerInnen wie folgt zu ergänzen und in die Ausarbeitung und Abstimmung der Vereinbarung einzubeziehen:

-          Wohnungsbaugesellschaft Degewo

-          Wohnungsbaugesellschaft Gesobau

-          Wohnungsbaugesellschaft Gewobag

-          Wohnungsbaugenossenschaften mit Wohnungsbestand in Mitte

(z. B. Wohnungsbaugenossenschaft Berolina)

Entgegen der bisherigen Absicht soll mindestens der Berliner Mieterverein an der Erarbeitung der Vereinbarung für ein "ndnis für Wohnen im Bezirk Mitte" beteiligt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 07.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat die Absicht den BVV-Beschluss DS 668/IV, ergänzt durch BVV-Beschluss DS 1083/IV, zu erfüllen.

Dem Hinweis auf die Einbindung von weiteren Vertragspartnern ist das Bezirksamt schon jetzt nachgekommen. Zur Klarstellung der Zielsetzung und der damit verbundenen Leistbarkeit im Rahmen der Aufgabenzuordnung an den Bezirk sei Folgendes angemerkt:

Das zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften am 04.09.2012 unterzeichnete "Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" wirkt sich auch positiv auf den Bezirk Mitte aus.

Als wichtige Eckpunkte des Mietenbündnisses sind folgende konkrete wohnungspolitische Ziele zu nennen:

  • Beschränkung ihrer allgemeinen Mieterhöhungen im frei finanzierten Wohnungsbau auf höchstens 15 Prozent in vier Jahren.
  • Beschränkung einer Modernisierungsumlage im frei finanzierten Wohnungsbau auf maximal neun Prozent der aufgewandten Kosten jährlich.
  • Bei Neuvermietung werden innerhalb des S-Bahn-Rings jede zweite, außerhalb des Rings jede dritte Wohnung zur ortsüblichen Vergleichsmiete an Haushalte mit WBS-Anspruch vergeben.
  • Gemeinsamer Wohnungspool für einen fairen Wohnungstausch (wenn ein Mieter oder eine Mieterin eine um mindestens 10 Prozent kleinere Wohnung sucht dann soll die neue Bruttowarmmiete - bei vergleichbarer Ausstattung, Modernisierungszustand und Lage - unter der der alten Wohnung liegen).
  • Individuelle Lösungsfindung, wenn Mieterinnen und Mieter, die aus wirtschaftlichen oder anderen sozialen Gründen die Mieterhöhung nicht erbringen können.
  • Nach einer Mieterhöhung soll die Nettokaltmiete bei Vorliegen sozialer Kriterien im Einzelfall 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen.
  • Ist ein Mieterhaushalt Empfänger von Sozialleistungen und die genutzte Wohnfläche angemessen, so werden Mieterhöhungen so weit beschränkt, dass die neue Miete die Höchstwerte staatlicher Leistungen für Mietbelastungen nicht überschreitet.
  • Härtefallregelungen für Schwangere oder Alleinerziehende, für Seniorinnen und Senioren, für Menschen mit Behinderung, für Menschen, die andere pflegen und betreuen, für Kranke oder Trauernde (neben dem Einkommen werden auch andere persönliche Härten bei Mieterhöhungen berücksichtigt).
  • Individuelle Lösungen bei Sozialwohnungen, bei denen die Mieterhöhungen aus der planmäßigen Reduzierung von Fördermitteln resultieren.

 

Weitere Maßnahmen aus dem Bündnis sind:

  • Bestandserweiterung durch Zukauf von Wohnungen;
  • Transparente Liegenschaftspolitik durch das Land Berlin (Einbringung landeseigener Grundstücke in das Vermögen städtischer Wohnungsunternehmen);
  • Studentisches Wohnen.

 

Diese mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vereinbarten Regelungen zur Sicherung eines sozialorientierten Wohnens gelten Landesweit, also auch im Bezirk Mitte, und müssen insofern nicht durch ein "Schaufensterbündnis" mit dem Bezirk Mitte bekräftigt werden.

Im Übrigen sei in diesem Zusammenhang angemeldet, dass die personellen Ressourcen für derartige Nicht - Pflichtaufgaben absolut begrenzt sind.

Wie berichtet (gem. DS 0668/IV) sind für das bezirkliche Bündnis für Wohnungsneubau sehr wohl die verschiedensten landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die im Bezirk Mitte zeitnah Wohnungsneubau entwickeln wollen, angeschrieben worden, mit der Bitte dem Bezirksbündnis beizutreten. Bisher gab es hierzu keine bzw. einige eher ablehnend zu wertende Stellungnahmen, mit dem Hinweis auf die sich aus dem bereits abgeschlossenen Bündnis ergebenen Verpflichtungen.

Der Entwurf des Bündnisses für Wohnen des Bezirks Mitte ist ebenfalls dem Mieterverein zugegangen, eine Stellungnahme steht noch aus.

 

Zur weiteren Entwicklung und Konkretisierung der Wohnungsbaupotentiale beauftragt das Bezirksamt die Erstellung einer Wohnungsbaupotentialstudie. Das Ergebnis der Wohnbaupotentiale wird frühestens Anfang April 2014 vorliegen.

Bei Identifizierung von Grundstücken mit Entwicklungspotentialen für den Wohnungsneubau, die sich im Eigentum von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften oder auch von Wohnungsbaugenossenschaften befinden, wird das Bezirksamt selbstverständlich entsprechende Akquise-gespräche aufnehmen.

Dass sozialverträgliches Wohnen auch bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Spannungsfeld zur Wirtschaftlichkeit steht, ist weithin bekannt. Selbst bei unentgeltlichem Überlassen von landeseigenen Grundstücken fällt eine Netto - Kaltmiete von mindestens 10,00 ?, allein aufgrund der Baukosten an. Eine Heruntersubventionierung auf mittlere Mietspiegelebene von 6,50 ? stellt eine erhebliche Herausforderung dar.

Entweder das neue Wohnungsbaupotential kommt in den Genuss der öffentlich finanzierten Wohnungsbauförderung oder es gibt eine auf das entstehende Wohnungsbaupotential zu berechnende Querfinanzierung.

Das in der Presse genannte Projekt der DEGEWO in Adlershof, bei dem sozial Wohnungsbauanteile durch die Veräußerung von Wohnungseigentum finanziert werden, sei hier als Beispiel genannt. Allerdings sei an dieser Stelle ausdrücklich dargestellt, dass das oben genannte Beispiel oder andere Querfinanzierungsverfahren nicht durch das Bezirksamt Mitte zu steuern sind.

 

Unentgeltliche Überlassung von landeseigenen Grundstücken, Veräußerung von Teilbeständen als Eigentumswohnungen, Zustimmungen zur kreativen Finanzierungsformen bedürfen immer der Zustimmung des Senats (i. d. R. SenFin, SenStadtUm) und können nur von diesen veranlasst werden.

 

Ein Leitbild aus dem Bündnis bezieht sich auf den Klimaschutz. Bei energetischen Modernisierungen sollen die städtischen Wohnungsunternehmen weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen. Hierzu sollen sie freiwillige Klimaschutzvereinbarungen abschließen, auf deren Grundlage sie die CO2-Emission je Wohnung bis 2020 auf durchschnittlich 1,5 Tonnen pro Wohnung und Jahr reduzieren.

Bei Wohnungsneubau werden durch gesetzliche Regelungen, wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und deren Vorgaben bezüglich der Höchstwerte des Jahres - Primärenergiebedarfes und des spezifischen Transmissionswärmeverlustes, bei der Bauantragsbearbeitung geprüft und deren Einhaltung gefordert.

Des Weiteren werden bei größeren Neubauvorhaben, deren Größe die Aufstellung und Festsetzung eines Bebauungsplanes bedürfen, in den textlichen Festsetzungen Regelungen zum Emissions - und Immissionsschutz aufgenommen

 

 

A) Rechtsgrundlage:                            § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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