Drucksache - 1082/IV  

 
 
Betreff: Anrainer-Beauftragte/r auch für die Invaliden-/Chausseestraße

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Draeger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag SPD vom 15.10.2013
2. Beschluss
3. VzK vom 03.02.2014
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .01.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1082/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Anrainer-Beauftragte/r auch für die Invaliden-/Chausseestraße

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1082/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der BVG nachdrücklich dafür einzusetzen, dass - analog zur Baustelle der U5 - auch für die Baustelle Invaliden-/Chausseestraße (Straßenbahnverlängerung zum Hauptbahnhof und Tunnelsanierung U6) ein/e Anrainer-Beauftragte/r benannt wird, der die Kommunikation zwischen Anwohnern, Gewerbetreibenden einerseits und Projektleitung, Bauunternehmen andererseits sicherstellt.

 

 

Das Bezirksamt hat am 28.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Schreiben vom 20.12.2013 liegt dem Bezirksamt nunmehr die Stellungnahme der BVG vor, welche hier im folgenden Wortlaut wiedergegeben wird:

 

"Für die BVG ist die Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie mit allen An-liegern eines Baustellenbereiches ein wichtiger Bestandteil bei der Baudurchführung.

 

Dies gilt für die Invaliden-/Chausseestraße sicher in besonderem Maße, da sich entlang der Bau-stelle stark frequentierte Einrichtungen, wie bspw. Gewerbetreibende, Ministerien, die Charité und das Naturkundemuseum, befinden.

 

Folgende Maßnahmen zur Informationsverbesserung wurden in den o.g. Straßenzügen durch-geführt.

 

Alle Anlieger im Bereich bekamen die wichtigsten Projektdaten und Bauabläufe, mittels eines gemeinsam mit SenStadtUm erstellen Flyers, zum Baubeginn mitgeteilt. Baustellenbedingte Be-einträchtigungen der Geschäfte oder der Grundstückseinfahrten wurden und werden durch die Projektsteuerung aktiv mit den Betroffenen vor Ort besprochen. Dies gilt im Übrigen auch für kurzfristige Absperrungen.

 

Zusätzlich haben die Verantwortlichen einen Briefkasten, zur direkten Kontaktaufnahme mit der Bauleitung, am Baucontainer angebracht.

 

Am 22.08.2013 wurde eine Pressekonferenz und am 30.09.2013 eine Anwohnerinformationsver-anstaltung durchgeführt. Ein Vertreter der Projektleitung stellte sich am 16.10.2013 den Fragen der SPD-Fraktion und am 15.11.2013 fand ein Treffen mit der Interessengemeinschaft Chausseestraße zur Verbesserung des direkten Umfeldes im Baubereich statt.

 

 

Aufgrund Ihrer Anregung prüfen wir zurzeit, inwieweit Möglichkeiten bestehen, eine Stelle als Anrainerbeauftragte/r zu finanzieren. Da die Umsetzung noch einige Zeit beansprucht, bitten wir bei Fragen oder Vorschlägen mit dem Projektteam oder der Oberbauleitung direkt Kontakt aufzunehmen."

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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