Drucksache - 1044/IV  

 
 
Betreff: Keine Privatisierung des Spreeuferweges
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann Fraktion die Linke Urchs Dietrich Fraktion der Piraten Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.10.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.09.2013
2. Vertagung
3. Beschluss
4. VzK vom 03.02.2014
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1044/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Keine Privatisierung des Spreeuferweges

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1044/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie in Abstimmung mit dem Investor des Projektes "Forum Museumsinsel" Möglichkeiten gefunden werden, diesem bei Bedarf eine finanzielle und / oder organisatorische Beteiligung an der Unterhaltung des an sein Grundstück angrenzenden öffentlichen Weges zu ermöglichen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind dem Ausschuss Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen umgehend vorzulegen.

 

Das Bezirksamt hat am 21.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit dem Investor Freiberger Holding, der die Forum Museumsinsel GmbH Co.KG bzw. Ziegelstraßen Immobilien GmbH & Co. KG vertritt, wurden bereits seit 2010 zahlreiche Abstimmungstermine durchgeführt.

Beteiligt ist der Regierende Bürgermeister, der Senat, das Landesdenkmalamt und der Bezirk.

 

Zur Promenade an der Spree sind zuletzt folgende im Protokoll vom 14.08.2013 dokumentierte Aussagen getroffen worden:

 

Punkt 10 behandelt den Abschnitt der Promenade an der Spree zwischen Tucholskystr. und Monbijou-Brücke. Aus Sicht der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung wurde ein Verkauf befürwortet, wenn das Wegerecht zugunsten der Öffentlichkeit durch Grunddienstbarkeit und/oder Baulast gesichert würde.

Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum Verkauf wurde nicht erteilt.

 

Da die Pflege und Unterhaltung der Promenade an der Spree und vor allem die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht weiterhin dem Land Berlin obliegt, besteht die Möglichkeit, die Anhebung des Standards der Pflege durch privates Engagement mit den Anliegern vertraglich

zu vereinbaren. In der Vergangenheit wurden vom Tiefbau und Landschaftsplanungsamt schon derartige Verträge mit anderen Vertragspartnern geschlossen.

 

Im vorliegenden Fall haben die Investoren Interesse an einer hochwertigen Gestaltung bekundet und haben Kenntnis von den eingeschränkten Möglichkeiten des Bezirksamtes bei der Unterhaltung und Pflege. Das Büro HORTEC überplant die Fläche der Promenade mit, diese Außenanlagenplanung wird mit SenStadtUm und dem Bezirksamt abgestimmt. Es ist u.a. eine Beleuchtung geplant, deren Betrieb und Unterhaltung  bekanntlich nicht aus der Grünanlagenunterhaltung  finanziert werden kann. Erst aus der abgestimmten Planung ergibt sich der Umfang einer möglichen finanziellen Beteiligung der Investoren.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

 

 

Berlin,                   

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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