Drucksache - 1042/IV  

 
 
Betreff: Übergänge für RollstuhlfahrerInnen im Kreuzungsbereich Reinickendorfer Str. / Ecke Oudenarder Str. besser absichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Hennig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.09.2013
2. Beschluss
3. VzK vom 14.01.2014
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum:     .01.2014

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          Tel.: 44 600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1042/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Übergänge für Rollstuhlfahrer im Kreuzungsbereich Reinickendorfer Str. /

Ecke Oudenarder Str. besser absichern

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1042/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, die vor den Hausnummern Reinickendorfer Str. 57 und 63 für

RollstuhlfahrerInnen auf die Fahrbahn aufgetragenen Markierungen in der Form zu sichern, dass ganzjährig eine ungehinderte Benutzung für die Bewohner der anliegenden Seniorenwohnanlagen möglich ist."

 

 

Das Bezirksamt hat am .07.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die im oben genannten Knotenbereich angeordneten Markierungen nach Regelplan 200 zur Kennzeichnung der Gehwegabsenkung für Rollstuhlfahrer und Fußgänger haben als Bestandteil Sperrflächen zum Schutz vor dem Fließverkehr. Auf Sperrflächen darf weder gefahren noch gehalten werden. Ein zwingendes Erfordernis im Sinne von § 45 Abs. 9 StVO zur Anordnung von Sperrpfosten als Verkehrseinrichtungen auf Sperrflächen zur Vermeidung des Befahrens besteht somit im Regelfall nicht.

 

Daher wurde die oberste Straßenverkehrsbehörde, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, um Stellungnahme gebeten, ob in Einzelfällen zur Vermeidung unzulässiger Parkvorgänge auch auf Sperrflächen Sperrpfosten als Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können. Diese Stellungnahme liegt nunmehr vor.

 

Danach können in Einzelfällen auch auf Sperrflächen Sperrpfosten zur Vermeidung unzulässiger Parkvorgänge angeordnet werden. Grundsätzlich wäre in solchen Fällen jedoch die in Anlage 5 zur AV Geh- und Radwege vorgesehene Gehweggestaltung an einer Querungsstelle mittels Gehwegvorstreckung zu bevorzugen.

 

Im vorliegenden Einzelfall wird die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde der Stellungnahme der obersten Straßenverkehrsbehörde folgen und Sperrpfosten als Verkehrseinrichtungen zur Vermeidung unzulässiger Parkvorgänge auf den Sperrflächen der Markierungen nach Regelplan 200 am Knotenbereich Reinickendorfer/ Oudenarder Straße anordnen. Da das Anhörungsverfahren mit dem Verkehrsdienst der Polizeidirektion 3 noch durchzuführen ist, wird die abschließende Ausführung der beabsichtigten Maßnahmen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

 

 

                                                                                    - 2 -                                                        (Zu DS 1042/IV)

 

 

A. Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                            Bezirksstadtrat  Spallek

 

 
 

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