Drucksache - 1022/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Sieht sich das Bezirksamt zukünftig rechtlich und personell in der Lage, Mietpreisüberhöhungen auf Grundlage von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu ahnden?
1a. Wenn ja, wie und wann erfolgt die organisatorische Umsetzung?
1b. Wenn nein, warum nicht und welche rechtlichen und / oder personellen Voraussetzungen müssten geschaffen werden, damit das Bezirksamt zukünftig in der Lage ist, Mietpreisüberhöhungen auf Grundlage von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu ahnden?
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