Drucksache - 0996/IV
Mit folgenden Änderungen:
1. Änderung: Der Bezirksplan Mitte für die Jahre 2014/2015 wird wie folgt geändert:
AnsatzAnsatzAnsatzAnsatz KapitelTitelBezeichnung2014 (alt)2014 (neu)2015 (alt)2015 (neu)
310041202Aufwendungen für Bezirksverordnete382.000 €378.000 €382.000 €378.000 € (- 4.000 €)(- 4.000 €)
> Bisheriger Haushaltsvermerk bleibt weitgehend bestehen, einzige Änderung: „125 sonstige Ausschusssitzungen (20 Euro x 11 BV x Zahl der Sitzungen) 27.500 €“
3100529 06Repräsentation, Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege-1.500 €-1.500 € (+ 1.500 €)(+ 1.500 €)
> Bisheriger Haushaltsvermerk „Die Ausgaben werden ab dem Haushaltsjahr 2014 bei Titel 540 79 nachgewiesen.“ wird ersatzlos gestrichen.
3100540 79Verschiedene Ausgaben1.000 €2.000 €1.000 €2.000 € (+ 1.000 €)(+ 1.000 €)
> Haushaltsvermerk (ohne Änderung): „Ausgaben der Obergruppe 51 bis 54 von weniger als 1.000 Euro je Entstehungsgrund oder Einzelzweck. Insbesondere Geschäftsbedarf, IuK-technik, Schulungsveranstaltungen, Veranstaltungen und Reisekosten.“
3100681 23Ehrungen, Preise1.000 €2.500 €1.000 €2.500 € (+ 1.500 €)(+ 1.500 €)
> Haushaltsvermerk: „Ausgaben für Pokale und Ehrenpreise sowie die Verleihung des Integrationspreises von BA und BVV Mitte“
3930684 06Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen3.800 €4.900 €3.800 €4.900 € (+ 1.100 €)(+ 1.100 €)
> Haushaltsvermerk (ohne Änderung): „Zuwendungen für die Seniorenvertretung Mitte“
401041201Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige2.700 €1.600 €2.700 €1.600 € (- 1.100 €)(- 1.100 €)
> Haushaltsvermerk (Änderung bei der genannten Anzahl der Mitglieder): „Sitzungsgelder aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten uns sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen. Spielplatzkommission (20 Euro x 7 Mitglieder x 11 Sitzungen ) 1.540 € rd. 1.600 €“
2.Änderung:
Der Ansatz 2014 und 2015 für den Titel 54024 - Aufführungsrechte, Kompositionsaufträge (Kapitel 3620) wird um je 1.000 € auf 3.400 € erhöht. Finanziert wird dies durch eine Mehreinnahme im Kapitel 3620, Titel 11122 - Eintrittsgelder. So wird hier der Ansatz 2014 und 2015 um je 1.000 € auf 5.000 € erhöht.
3.Änderung:
Der nach Bezirksamtsbeschluss vom 13.08.2013 vorgelegte Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2014/2015 wird wie folgt geändert:
Erhöhung der Beträge (jeweils für beide Haushaltsjahre)
KapitelTitelBetrag
401067103197 000 € 401067139 75 000 € 340012109 30 000 €
Verminderung der Beträge (jeweils für beide Haushaltsjahre)
KapitelTitelBetrag
40214220137 000 € 40404220128 000 € 40404280163 000 € 40434280113 000 € 33064280167 000 € 40406716134 000 €
4.Änderung:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen folgende Einnahme- und Ausgabetitel für die Förderperiode 2014-2020 zu realisieren.
Kapitel 3300 Bezirksamt
Einnahmen
Einnahmen aus Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds in der folgenden Förderperiode.
Ausgaben
Zuschüsse aus ESF-Mitteln der Förderperiode 2014-2020. Die Ausgaben können auch für Personal- und Honorarkosten zur Erwirtschaftung der Fördermittel aufgewandt werden.
Ausgaben zu Lasten des Europäischen Sozialfonds dürfen nur geleistet werden, soweit Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich und tatsächlich gesichert sind; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindl. Erläuterung).
5.Änderung:
Aus dem Titel 4040 (67161) sind 200.000 Euro an vier Familienzentren zu leisten: SOS Familienzentrum Waldstr, Familienzentrum Wattstr., Familienförderzentrum Panke, Familienzentrum Schulstraße 101. (Verbindliche Erläuterung.)
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wird zugestimmt.
Begründung:
1.Allgemeine Bemerkungen
Nach §§ 4 und 12 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sowie §§ 26 a und 27 Landeshaushaltsordnung (LHO) ist für jedes Haushaltsjahr über die Einnahmen und Ausgaben der Bezirksverwaltung ein Bezirkshaushaltsplan aufzustellen und von der Bezirksverordnetenversammlung zu beschließen. Der Haushaltsplan kann auch für zwei Jahre, nach Haushaltsjahren getrennt, aufgestellt werden (§ 12 Abs. 1 LHO). Dieser ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Aufnahme in das Berliner Haushaltsgesetz und der Senatsverwaltung für Finanzen zu einer „Nachschau" vorzulegen. Als Abgabetermin für den Doppelbezirkshaushaltsplan 2014/2015 bei der Senatsverwaltung für Finanzen und beim Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist der 20. September 2013 festgesetzt worden. Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans dient dabei als Entscheidungsvorschlag.
Mit der Vorlage - zur Kenntnisnahme - über den „Eckwertebeschluss über die Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015“ (Drs. Nr. 0958/IV) hat das Bezirksamt umfassend über die Aufteilung der zugewiesenen Beträge auf die einzelnen Geschäftsbereiche berichtet. Zudem ist der Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung in seinen Sitzungen und durch schriftliche Informationen über den jeweiligen Verfahrensstand, die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommene technische Fortschreibung der Globalzuweisung und über die umfangreichen Handlungserfordernisse zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltsplans ergänzend in Kenntnis gesetzt worden.
Sofern es im weiteren Verlauf des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens neuerliche Veränderungen der bezirklichen Zuweisungen geben sollte, werden diese dann gegebenenfalls über Nachschiebelisten umgesetzt.
Die Einnahmevorgabe wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):
Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):
2014:16.788,0Einnahmevorgabe E 00/01/02 gem. Eckwertebeschluss 8.397,8 Mehreinnahmen E 00/01/02 1,2Mehreinnahmen E 03/04/05 2.654,0Pauschale Mehreinnahmen (Anteil an „25 Mio. €-Paket“)
2015:16.395,0Einnahmevorgabe E 00/01/02 gem. Eckwertebeschluss 5.609,8Mehreinnahmen E 00/01/02 0,2Mehreinnahmen E 03/04/05 2.654,0Pauschale Mehreinnahmen (Anteil an „25 Mio. €-Paket“)
Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):
* einschl. vertikalem Wertausgleich
Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):
2014: 2.412,5Ansätze A 10/Einnahmen E 01 (ohne kalkulatorische Kosten) 16.788,0Einnahmen E 00/01/02 gem. Eckwertebeschluss 7.937,0Mehreinnahmen E 00 bis E 03 (darunter PME) 1.424,0Finanzierung aus Investitionspauschale (BU) -1.108,0Pauschale Minderausgaben
2015: 2.272,5Ansätze A 10/Einnahmen E 01 (ohne kalkulatorische Kosten) 16.395,0Einnahmen E 00/01/02 gem. Eckwertebeschluss 5.113,0Mehreinnahmen E00 bis E 03 (darunter PME) 1.424,0Finanzierung aus Investitionspauschale (BU) -1.249,0Pauschale Mehr-/Minderausgaben
Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):
Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):
2014: 956,5Ansätze Z 10/Einnahmen E 01 - 1,0Verlagerung zu Z 10
2015: 375,5Ansätze Z 10/Einnahmen E 01 - 1,0Verlagerung zu Z 10
Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):
Die geringere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):
2014: 10,0Finanzierung aus Produktsummenbudget (Titel 893 53) 699,0Finanzierung aus Einnahmen E 00 (Titel 359 03 883 05) 1,0Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 119 27 883 05) 300,0Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 341 92 883 05) -1.424,0Verlagerung zur baulichen Unterhaltung
2015: 799,0Finanzierung aus Einnahmen E 00 (Titel 359 03 883 05) 1,0Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 119 27 883 05) 200,0Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 341 92 883 05) -1.424,0Verlagerung zur baulichen Unterhaltung
6.Haushaltsvolumen
Das Gesamtvolumen (in den vorstehenden Darstellungen sind sowohl die Einnahmen aus Zuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen, als auch die Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichskapitels 4520 - Stiftungen (ohne Heime)- nicht enthalten) des Entwurfs des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte 2014/2015 beträgt für das Haushaltsjahr 2014 847.584,0 Tsd. € und für das Haushaltsjahr 2015 857.832,0 Tsd. €.
Rechtsgrundlagen §§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 und 36 Abs. 2 BezVG, §§ 12, 26 a und 27 LHO, Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltungen für Finanzen
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:) Auf den Entwurf des Doppel- ) bezirkshaushaltsplans 2014/2015 Personalwirtschaftliche Auswirkungen:) wird verwiesen
Berlin, den . August 2013
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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