Drucksache - 0996/IV  

 
 
Betreff: Entwurf des Doppelhaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Mahr 
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung zur Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bildung, Kultur und Umweltschutz Vorberatung
11.09.2013 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Gesundheit und Gleichstellung Vorberatung
29.08.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.09.2013 
24. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
16.09.2013 
22. (außerordentlichen) öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule Vorberatung
12.09.2013 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
18.09.2013 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Soziales und Bürgerdienste Vorberatung
10.09.2013 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Sportausschuss Vorberatung
27.08.2013 
15. öffentliche Sitzung des Sportausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 13.08.2013
Drs_0996_IV_Anlage
3. BE Hauptausschuss vom 18.09.2013
4. Änderungsantrag CDU und SPD vom 19.09.2013
5. Änderungsantrag Piraten vom 19.09.2013
6. Änderungsantrag SPD und CDU vom 19.09.2013
7. Änderungsantrag Bü90/Die Grünen vom 19.09.2013
8. Änderungsantrag SPD vom 19.09.2013
9. Änderungsantrag SPD vom 19.09.2013
10. Beschluss vom 19.09.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit folgenden Änderungen:

 

1. Änderung:

Der Bezirksplan Mitte für die Jahre 2014/2015 wird wie folgt geändert:

 

AnsatzAnsatzAnsatzAnsatz

KapitelTitelBezeichnung2014 (alt)2014 (neu)2015 (alt)2015 (neu)

 

310041202Aufwendungen für

Bezirksverordnete382.000 €378.000 €382.000 €378.000 €

(- 4.000 €)(- 4.000 €)

 

> Bisheriger Haushaltsvermerk bleibt weitgehend bestehen, einzige Änderung: „125 sonstige Ausschusssitzungen (20 Euro x 11 BV x Zahl der Sitzungen)        27.500 €“        

 

 

3100529 06Repräsentation, Empfänge,

Feierlichkeiten, Kontaktpflege-1.500 €-1.500 €

(+ 1.500 €)(+ 1.500 €)

 

> Bisheriger Haushaltsvermerk „Die Ausgaben werden ab dem Haushaltsjahr 2014 bei Titel 540 79 nachgewiesen.“ wird ersatzlos gestrichen.

 

 

3100540 79Verschiedene Ausgaben1.000 €2.000 €1.000 €2.000 €

(+ 1.000 €)(+ 1.000 €)

 

> Haushaltsvermerk (ohne Änderung): „Ausgaben der Obergruppe 51 bis 54 von weniger als 1.000 Euro je Ent­stehungs­grund oder Einzel­zweck. Insbesondere Geschäftsbedarf, IuK-technik, Schulungs­veran­staltungen, Veranstaltungen und Reisekosten.“

 

 

3100681 23Ehrungen, Preise1.000 €2.500 €1.000 €2.500 €

(+ 1.500 €)(+ 1.500 €)

 

> Haushaltsvermerk: „Ausgaben für Pokale und Ehrenpreise sowie die Verleihung des Inte­grations­preises von BA und BVV Mitte

 

 

3930684 06Zuschüsse an soziale oder

ähnliche Einrichtungen3.800 €4.900 €3.800 €4.900 €

(+ 1.100 €)(+ 1.100 €)

 

> Haushaltsvermerk (ohne Änderung): „Zuwendungen für die Seniorenvertretung Mitte“

 

 

401041201Aufwendungen für

ehrenamtlich Tätige2.700 €1.600 €2.700 €1.600 €

(- 1.100 €)(- 1.100 €)

 

> Haushaltsvermerk (Änderung bei der genannten Anzahl der Mitglieder): „Sitzungsgelder aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksver­ord­­ne­tenversammlung, der Bürgerdeputierten uns sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen. Spiel­platz­kommission (20 Euro x 7 Mitglieder x 11 Sitzungen )       1.540 €      rd. 1.600 €“

 

 

 

2.Änderung:

 

Der Ansatz 2014 und 2015 für den Titel 54024 - Aufführungsrechte, Kompositionsaufträge (Kapitel 3620) wird um je 1.000 € auf 3.400 € erhöht.

Finanziert wird dies durch eine Mehreinnahme im Kapitel 3620, Titel 11122 - Eintrittsgelder. So wird hier der Ansatz 2014 und 2015 um je 1.000 € auf 5.000 € erhöht.

 

 

 

3.Änderung:

 

Der nach Bezirksamtsbeschluss vom 13.08.2013 vorgelegte Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2014/2015 wird wie folgt geändert:

 

Erhöhung der Beträge (jeweils für beide Haushaltsjahre)

 

KapitelTitelBetrag

 

401067103197 000 €

401067139  75 000 €

340012109  30 000 €

 

Verminderung der Beträge (jeweils für beide Haushaltsjahre)

 

KapitelTitelBetrag

 

40214220137 000 €

40404220128 000 €

40404280163 000 €

40434280113 000 €

33064280167 000 €

40406716134 000 €

 

 

4.Änderung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen folgende Einnahme- und Ausgabetitel für die Förderperiode 2014-2020 zu realisieren.

 

Kapitel 3300 Bezirksamt

 

Einnahmen

 

xxxxx(Neu)


E01

Zuschüsse der EU aus dem ESF (Förderperiode 2014-2020)

1.000

1.000

     — 

     — 

 

Einnahmen aus Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds in der folgenden Förderperiode.

 

 

Ausgaben

 

xxxxx
(neu)

012

A10

Ausgaben aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2014-2020)

1.000

1.000

     — 

     — 

 

Zuschüsse aus ESF-Mitteln der Förderperiode 2014-2020.  Die Ausgaben können auch für Personal- und Honorarkosten zur Erwirtschaftung der Fördermittel aufgewandt werden.

 

Ausgaben zu Lasten des Europäischen Sozialfonds dürfen nur geleistet werden, soweit Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich und tatsächlich gesichert sind; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindl. Erläuterung).

 

 

5.Änderung:

 

Aus dem Titel 4040 (67161) sind 200.000 Euro an vier Familienzentren zu leisten: SOS Familienzentrum Waldstr, Familienzentrum Wattstr., Familienförderzentrum Panke, Familienzentrum Schulstraße 101.

(Verbindliche Erläuterung.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                                                                         

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

1.Allgemeine Bemerkungen

 

Nach §§ 4 und 12  Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sowie §§ 26 a und 27 Landeshaushaltsordnung (LHO) ist für jedes Haushaltsjahr über die Einnahmen und Ausgaben der Bezirksverwaltung ein Bezirkshaushaltsplan aufzustellen und von der Bezirksverordnetenversammlung zu beschließen. Der Haushaltsplan kann auch für zwei Jahre, nach Haushaltsjahren getrennt, aufgestellt werden (§ 12 Abs. 1 LHO). Dieser ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Aufnahme in das Berliner Haushaltsgesetz und der Senatsverwaltung für Finanzen zu einer „Nachschau" vorzulegen. Als Abgabetermin für den Doppelbezirkshaushaltsplan 2014/2015 bei der Senatsverwaltung für Finanzen und beim Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist der 20. September 2013 festgesetzt worden. Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans dient dabei als Entscheidungsvorschlag.

 

Mit der Vorlage - zur Kenntnisnahme - über den „Eckwertebeschluss über die Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015“ (Drs. Nr. 0958/IV) hat das Bezirksamt umfassend über die Aufteilung der zugewiesenen Beträge auf die einzelnen Geschäftsbereiche berichtet. Zudem ist der Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung in seinen Sitzungen und durch schriftliche Informationen über den jeweiligen Verfahrensstand, die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommene technische Fortschreibung der Globalzuweisung und über die umfangreichen Handlungserfordernisse zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltsplans ergänzend in Kenntnis gesetzt worden.

 

Sofern es im weiteren Verlauf des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens neuerliche Veränderungen der bezirklichen Zuweisungen geben sollte, werden diese dann gegebenenfalls über Nachschiebelisten umgesetzt.

 

  1. Einnahmen

 

Die Einnahmevorgabe wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):

 

 

2014

2015

Vorgabe SenFin

175.991,0

180.856,0

 

 

 

Veranschlagung

203.832,0

205.515,0

 

Differenz

 

+ 27.841,0

 

+ 24.659,0

 

Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):

 

2014:16.788,0Einnahmevorgabe E 00/01/02 gem. Eckwertebeschluss

  8.397,8 Mehreinnahmen E 00/01/02

         1,2Mehreinnahmen E 03/04/05

2.654,0Pauschale Mehreinnahmen (Anteil an „25 Mio. €-Paket“)

        

2015:16.395,0Einnahmevorgabe E 00/01/02 gem. Eckwertebeschluss

  5.609,8Mehreinnahmen E 00/01/02

         0,2Mehreinnahmen E 03/04/05

  2.654,0Pauschale Mehreinnahmen (Anteil an „25 Mio. €-Paket“)

 

 

  1. Produktsummenbudget

 

Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):

 

 

2014

2015

Zuweisung SenFin*

511.230,0

519.768,0

 

 

 

Veranschlagung

538.528,5

544.477,5

davon

 

 

A-Teil (A 01 – A 10)

109.594,0

106.799,0

HGr. 4

115.310,0

118.173,0

Transfers (T)

313.624,5

319.505,5

 

Differenz

 

+ 27.298,5

 

+ 24.709,5

* einschl. vertikalem Wertausgleich

 

Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):

 

2014:          2.412,5Ansätze A 10/Einnahmen E 01 (ohne kalkulatorische Kosten)

    16.788,0Einnahmen E 00/01/02 gem. Eckwertebeschluss

      7.937,0Mehreinnahmen E 00 bis E 03 (darunter PME)

  1.424,0Finanzierung aus Investitionspauschale (BU)

-1.108,0Pauschale Minderausgaben

 

 

 

2015:  2.272,5Ansätze A 10/Einnahmen E 01 (ohne kalkulatorische Kosten)

    16.395,0Einnahmen E 00/01/02 gem. Eckwertebeschluss

  5.113,0Mehreinnahmen E00 bis E 03 (darunter PME)

  1.424,0Finanzierung aus Investitionspauschale (BU)

-1.249,0Pauschale Mehr-/Minderausgaben

 

  1. Transferausgaben außerhalb des Produktsummenbudgets (Z-Teil)

 

Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):

 

 

2014

2015

Zuweisung SenFin

293.162,0

300.052,0

 

 

 

Veranschlagung

294.117,5

300.426,5

 

Differenz

 

+ 955,5

 

+ 374,5

Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):

 

2014:     956,5Ansätze Z 10/Einnahmen E 01

       - 1,0Verlagerung zu Z 10

 

2015:     375,5Ansätze Z 10/Einnahmen E 01

       - 1,0Verlagerung zu Z 10

 

 

  1. Investitionen

 

Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):

 

 

2014

2015

Zuweisung SenFin

15.318,0

13.318,0

 

 

 

Veranschlagung

14.904,0

12.894,0

 

Differenz

 

- 414,0

 

- 424,0

 

Die geringere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):

 

    2014:     10,0Finanzierung aus Produktsummenbudget (Titel 893 53)

   699,0Finanzierung aus Einnahmen E 00 (Titel 359 03 883 05)

       1,0Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 119 27 883 05)

                        300,0Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 341 92 883 05)                        

                        -1.424,0Verlagerung zur baulichen Unterhaltung

 

2015:                799,0Finanzierung aus Einnahmen E 00 (Titel 359 03 883 05)

        1,0Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 119 27 883 05)

    200,0Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 341 92 883 05)

-1.424,0Verlagerung zur baulichen Unterhaltung

 

 

6.Haushaltsvolumen

 

Das Gesamtvolumen (in den vorstehenden Darstellungen sind sowohl die Einnahmen aus Zuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen, als auch die Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichskapitels 4520 - Stiftungen (ohne Heime)-  nicht enthalten) des Entwurfs des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte 2014/2015 beträgt für das Haushaltsjahr 2014 847.584,0 Tsd. € und für das Haushaltsjahr 2015 857.832,0 Tsd. €.

 

 

 

Rechtsgrundlagen

§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 und 36 Abs. 2  BezVG, §§ 12, 26 a und 27 LHO,

Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltungen für Finanzen

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:) Auf den Entwurf des Doppel-

) bezirkshaushaltsplans 2014/2015

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:) wird verwiesen

 

 

 

 

Berlin, den         . August 2013

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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