Drucksache - 0995/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0995/IV ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Nachnutzung für das Wasserbecken auf dem Platz der Morgenröte finden!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0995/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, in Absprache mit der Denkmalpflege, zu prüfen, wie eine sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Nachnutzung des brachliegenden und verwahrlosten, aber zum Denkmalensemble der Hansabibliothek gehörenden ehemaligen Wasserbeckens auf dem Platz der Morgenröte (zwischen Hansabibliothek und Aalto-Haus) entwickelt werden kann.
Im Rahmen eines transparenten Verfahrens sind Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Bürgerverein Hansaviertel e.V. zu beteiligen.
Der BVV Mitte ist bis zum 30.12.2013 Bericht zu erstatten.
Das Bezirksamt hat am 06.10.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Wasserbecken (Hansabecken) wird ab dem 21.09.2015 saniert, die Dauer der Sanierung beträgt ca. 8 Wochen. Die defekten Glasmosaikflächen (Boden und Innenwände) des Beckens werden in Abstimmung mit dem LDA erneuert. Der Unterbau wird von Grund auf erneuert (Gefälleestrich, Abdichtung). Die bestehende Schieferabdeckung der Wände bleibt erhalten und wird gereinigt. Die vorhandene Brunnentechnik (Zu- und Ablauf) ist voll funktionstüchtig und wird entsprechend weiter genutzt. Im Anschluss der Sanierung erfolgt die ursprüngliche Nutzung des Beckens als Wasserbecken. Die Bewirtschaftung und Betriebsaufrechterhaltung (Wartung/Pflege) des Beckens erfolgt über das BA-Mitte, Straßen-und Grünflächenamt (Fachbereich Planung, Entwurf, Neubau).
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Für den Bezirk keine. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 45.040,31 € wurden dem Bezirk zur Auftragsweisen Bewirtschaftung von SenStadtUm – Landesdenkmalamt – übertragen.
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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