Drucksache - 0990/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0990/IV -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Mittes Wohngebiete schützen – Planungsrechtliche bezirkliche Einflussnahme gegen Verdrängungstendenzen umsetzen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0990/IV):
Das Bezirksamt wird, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - und ggf. mit externer Expertenunterstützung - ersucht zu prüfen, in welchen Orts- bzw. Bezirksteilen von Mitte eine sich abzeichnende städtebauliche Aufwertung der Wohngebiete mit Verdrängungstendenzen der angestammten Wohnbevölkerung zu verzeichnen bzw. zu erwarten ist. Hierzu sind folgende Verfahrensschritte umzusetzen: 1. Im Rahmen der Zusammenfassung und Auswertung geeigneter sekundärstatistischer Daten (Nutzung bereits vorhandener Daten) sind diesbezügliche Verdachtsgebiete festzustellen. 2. Auf Grundlage dieser Feststellungen sind für die Verdachtsgebiete Untersuchungen zu beauftragen, die im Ergebnis darstellen, ob in den Gebieten die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB) gegeben sind. 3. Bei entsprechendem Ergebnis sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Satzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB) zu schaffen und durch Verordnungen festzusetzen. Um die, für die Umsetzung der o. g. Verfahrensschritte ggf. erforderlichen finanziellen Mittel zu gewährleisten, wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass diese, die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel dem Bezirk zweckgebunden zur Verfügung stellt. Sollte für die spätere Umsetzung der Ziele einer Erhaltungsverordnung zusätzliches Personal erforderlich sein, wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass dem Bezirksamt Mitte diese Personalstellen nach Festsetzung einer Erhaltungsverordnung zur Verfügung gestellt werden.
Das Bezirksamt hat am 12.08.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Bezirk Mitte von Berlin wird zum Schutz der Bewohner vor Verdrängungen, Maßnahmen zur Bestandssicherung von Wohnraum einleiten und damit dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin,“Mittes Wohngebiete schützen – Planungsrechtliche bezirkliche Einflussnahme gegen Verdrängungstendenzen“, umsetzen.
In diesem Rahmen wird die Möglichkeit eine Verordnung zur Erhaltung der sozialen Zusammensetzung eines Gebietes nach § 172 BauGB (Milieuschutz) zu erlassen geprüft. Zur Ermittlung von potentiellen Verdachtsgebieten, die eine Unterschutzstellung benötigen, wird zu Beginn des Verfahrens (1. Phase) derzeit ein bezirksweites Grobscreening im Hinblick auf Gebiete, bei denen sich abzeichnende städtebauliche Aufwertungen der Wohngebiete mit Verdrängungstendenzen der angestammten Wohnbevölkerung in Zusammenhang stehen (Vorbereitende Untersuchung) in Auftrag gegeben. - 2 -
Dabei sollen anhand geeigneter sekundärstatistischer Daten die potentiellen Gebiete für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung identifiziert werden. Ergänzend soll das bezirkliche Datenmaterial dahingehend geprüft werden, ob dieses ausreichende Gründe für den geplanten Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung bietet. Dabei sollen neben den Defiziten, die das vorhandene bezirkliche Datenmaterial möglicherweise aufweist, gleichzeitig aufgezeigt werden, welcher erforderlicher Nachuntersuchungsbedarf für einen rechtssicheren Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung besteht. Ziel der Untersuchung ist es Stadtquartiere zu ermitteln, in denen Aufwertungsdruck, -potential und Verdränungsgefahr bestehen. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für weitere tiefergehende Untersuchungen (2. Phase) und sollen den eventuellen Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung rechtskräftig begründen. Erste Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung sollen Anfang des Jahres 2015 vorliegen. Für die Umsetzung des ersten Verfahrensschrittes (Grobscreening) hat das Bezirksamt Mitte Kosten in Höhe von 50.000€ kalkuliert. Diese werden aus Mitteln der Wohnungsneubau-Prämie (30.000 €) sowie aus Mitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (20.000 €) finanziert.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: - Sonderzuweisung Wohnungsneubau-Prämie: 30.000 €, Kapitel 4200, Titel 54010, Unterkonto 200 - Auftragsweise Bewirtschaftung SenStadtUm: 20.000 €, Kapitel 1240, Titel 89379
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 12.08.2014
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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