Drucksache - 0962/IV  

 
 
Betreff: Umbenennung des Teilabschnitts der Einemstraße in Karl-Heinrich-Ulrichs-Staße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung, Kultur und UmweltschutzBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Schwanhäußer 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag Ausschuss BiKuUm vom 12.06.2013
2. Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 13.06.2013
3.Beschluss vom 13.06.2013
4. VzK vom 06.09.2013
5. abschließende Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)
 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                              .08.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                                        44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              0962/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Umbenennung des Teilabschnitts der Einemstraße in Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0962/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, in Absprache mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg den auf dem Territorium des Bezirk Mitte befindlichen Teilabschnitt der Einemstraße nach dem Juristen und Vorkämpfer der homosexuellen Bewegung in Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße umzubenennen."

 

 

Das Bezirksamt hat am   03.09.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Nach Prüfung in den Fachabteilungen sowie des Rechtsamtes kann der Teilabschnitt der Einemstraße entsprechend den Vorgaben der AV Benennung in Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße umbenannt werden. Die Absprachen mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind erfolgt. Die Veröffentlichung der Umbenennung wird für beide Bezirke Anfang September 2013 im Amtsblatt für Berlin erscheinen. Die Wirksamkeit der Umbenennung kann am 01.01.2014 eintreten.

 

 

A) Rechtsgrundlage:                    § 5 Berliner Straßengesetz und AV Benennung

§ 13  i.V.m. § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 

 
 

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