Drucksache - 0961/IV  

 
 
Betreff: Alle kommunalen Stellen im Jobcenter besetzen

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales und BürgerdiensteBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lüthke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag Ausschuss SozBüD vom 11.06.2013
2. Beschluss vom 13.06.2013
3. VzK vom 07.02.2014
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                   29.01.2014

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                     (918)42660

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 0961/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme  -

 

über  " Alle kommunalen Stellen im Jobcenter besetzen "

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0961/IV):

 

"Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, binnen Jahresfrist alle offenen kommunalen Stellen im Jobcenter zu besetzen und damit den Stellenplan 3960 "Leistungen nach SGB-II - Grundsicherung für Arbeitssuchende" vollständig auszuschöpfen.

Mit dem Jobcenter ist dabei verbindlich zu vereinbaren, dass für die in 2013 neu dem Jobcenter bzw. dem Kapitel 3960 zugewiesenen MitarbeiterInnen von Seiten der Geschäftsführung des JC kein Antrag auf Beendigung der Zuweisung erfolgt. (Erfolgreiche) Bewerbungen auf ausgeschriebene kommunale Stellen sind für diese Dienstkräfte aber jederzeit möglich.

Dazu bittet die BVV um einen Halbjahres- und einen Abschlussbericht.

Bei den Neueinstellungen sind besonders diejenigen bisherigen Beschäftigten zu berücksichtigen, die bisher befristet im Jobcenter und der Verwaltung des Bezirks beschäftigt waren und gute fachliche und soziale Kompetenzen (Qualifikationen) in der Arbeitsvermittlung und der Leistungsabteilung erworben haben.

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, die Möglichkeiten der doppelten Stellenbesetzung im Fall von Elternzeit, Altersteilzeit oder anderen langfristigen Abwesenheiten im Bereich des Jobcenters zu nutzen und Stellenvakanzen zu vermeiden."

Das Bezirksamt hat am 04. Februar 2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Stellenplan 3960 Leistungen nach SGB II "Kommunale Träger" weist für das Jahr 2014 einen Umfang von 235,75 VzÄ auf. Nach der Zusicherung der Senatsverwaltung, Beschäftigte im Jobcenter nicht der VzÄ-Zielzahl der Bezirke hinzuzurechnen, wurde das Bezirksamt zeitnah initiativ, um den Stellenplan vollumfänglich auszuschöpfen. In einem ersten Verfahren wurden im Mai 2013 32 Beschäftigte der Arbeitsagentur für Arbeit in die Bezirksverwaltung übernommen, deren Arbeitsverträge unmittelbar ausliefen. In einem weiteren Stellenbesetzungsverfahren wurden 27,5 offene Stellen sowie 8,5 Stellen doppelt besetzt, deren Stelleninhaberin sich in der Altersteilzeit / Freizeitphase befand. Zum 15.2. 2014 erfolgt eine weitere derartige Doppelbesetzung. Darüber hinaus wurde eine Stelle aufgrund von Elternzeit der Stelleninhaberin doppelt besetzt.

 

Nach Abschluss eines weiteren Stellenbesetzungsverfahrens für eine Stelle verbleiben mit Stand Januar 2014 nur noch 3,75 offene Stellen. Des Weiteren sind drei Stellen des Stellenplanes zwar besetzt, die StelleninhaberInnen sind aber im Bezirksamt Mitte tätig, so dass ihre Personalkosten nicht mehr vom Jobcenter ersetzt werden. Sobald diese Beschäftigten auf eine Planstelle im Bezirksamt vermittelt werden können, können diese Stellen nachbesetzt werden. Sofern dies nicht gelingt, müssten diese Stellen mit dem Stellenplan 2016 vom Kapitel 3960 Jobcenter dem Kapitel 3390 Personalüberhang zugeordnet werden.

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass es dem Bezirksamt nur in Einzelfällen gelingt, durch befristete Teilzeitbeschäftigungen oder durch Langzeiterkrankungen entstandene Vakanzen zu vermeiden.

 

Durch die von der BVV mit der Drs. 961/IV unterstützen Bemühungen des Bezirksamts ist es gelungen, den Befristungsanteil der Beschäftigten im Jobcenter deutlich zu senken und den kommunalen Stellenplan nahezu vollumfänglich auszuschöpfen. Das Bezirksamt hat damit nicht nur befristet Beschäftigten eine dauerhafte Berufsperspektive gegeben und zusätzliche qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für den Bezirk gewonnen, sondern sich auch nachdrücklich zu seiner Verantwortung für das Jobcenter Berlin Mitte bekannt.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: im Rahmen des Haushaltsplanes

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: im Rahmen des Stellenplanes

             

 

 

Berlin, 04.02.2014

 

 

 

 

von Dassel                                                                                                                   von Dassel

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat

 

 
 

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