Drucksache - 0942/IV  

 
 
Betreff: Zivilgesellschaftliches Engagement stärken - ein interkultureller Garten in der Schulstraße 118
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Körper 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
21.08.2013 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vertagt   
18.09.2013 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.10.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 04.06.2013
2. BE Soziales Stadt vom 18.09.2013
3. Vertagung
4. Beschluss
5. Vorlage zur Kenntnisnahme
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Text siehe Rückseite

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .03.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel:                             44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              0942/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Zivilgesellschaftliches Engagement stärken - ein interkultureller Garten in der Schulstraße 118

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0942/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, wie auf der Fläche des ehemaligen Gebäudes Schul-

straße 118 im hinteren Leopoldplatz ein zivilgesellschaftlich getragener "Bürgergarten" (Interkul-tureller Garten) ähnlich dem in der Siemensstraße eingerichtet werden kann. Bei der Planung sind Aktueure wie Maxstraße 14, Runder Tisch Leopoldplatz, Quartiersrat, Kulturen im Kiez, Himmelbeet und Stadtteilvertretung Müllerstraße einzubeziehen. Beispielsweise könnten die Akteure vor Ort über einen Pflegevertrag die Fläche pflegen und ein Konzept für einen interkul-turellen Garten erarbeiten und realisieren.

Wasser- und Stromanschlüsse sind zunächst zu sichern und ein öffentliches Beteiligungsver-fahren durchzuführen. Die Finanzierung ist neben anderen über Aktive Zentren zu prüfen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 11.03.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Nach Prüfung des Sachverhalts durch das Straßen- und Grünflächenamt ist festzustellen, dass eine Übernahme des Grundstücks Schulstraße 118 zum Zweck des Betriebs eines "Interkulturellen Gartens" grundsätzlich nicht möglich ist.

Es können ausschließlich Flächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder öffentliche Grün- und Erholungsanlagen nach dem Berliner Grünanlagengesetz übernommen werden. Sind Flächen nicht für diesen Zweck da oder werden auch von keinem anderen Träger des Landes Berlin benötigt, werden diese der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG zur Verwertung übergeben.

 

Die Nutzung "Interkultureller Garten" ist nicht genau zu definieren. Offenbar sollen Bürger Grün-flächen im Eigentum des Landes Berlin zur Verfügung gestellt bekommen, die sie gärtnerisch bewirtschaften. Hierfür ist eigentlich das Bundeskleingartengesetz verabschiedet worden, welches aber für das Grundstück Schulstraße 118 vorerst nicht anwendbar ist.

Es sollen die genannten "Akteure" Maxstraße 14, Runder Tisch Leopoldplatz, Quartiersrat, Kulturen im Kietz, Himmelbeet und Stadtteilvertretung Müllerstraße tätig werden. Dabei handelt es sich aus unserer Sicht um vier Bürgerinitiativen bzw. vom Bund und Land geförderte Projekte engagierter Bürger, um einen eingetragenen Verein und um eine gGmbH.


              -2-

 

 

Da im BVV-Antrag von einem Pflegevertrag die Rede ist, wären nur die beiden letztgenannten juristische Personen, welche einen Vertrag abschließen können. Im Vertrag müsste u.a. die Übernahme der Verkehrsicherungspflicht, die Versicherung der gärtnerisch tätigen Bürger, deren fachliche Anleitung, die Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren, Winterdienst, Mediener-schließung und Verbrauch usw. geregelt werden.

Gesehen wird ein nicht auflösbarer Widerspruch zwischen einer öffentlich gewidmeten Grün- und Erholungsanlage einerseits und anderseits der vertraglich exklusiv zu sichernden Nutzung als "interkultureller" Garten im zivilgesellschaftlichen Engagement, sprich Privatgarten auf öffent-licher Fläche.

 

Aus oben Genanntem ist ersichtlich, dass so etwas nicht ins Aufgabenspektrum des Straßen- und Grünflächenamtes fällt, welches in diesem Falle weder Facheigentümer, noch Vertragspartner werden kann, noch dass die Fläche dann für die öffentliche Erholungszwecke nutzbar ist und entsprechend gewidmet werden kann.

 

Obwohl das Denkmodell, einen Pflegevertrag Aufwertung und Pflege der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage durch Dritte - ob Verein, gGmbH oder natürlichen Personen - schon realisiert wurde, beispielsweise mit einer großen Wohnungsbaugenossenschaft in Wedding, ist dies auf dem Grundstück Schulstr. 118 aufgrund der im BVV-Antrag beschriebenen ganz anderen Zweckbestimmung ausgeschlossen.

Selbst wenn lediglich für die Allgemeinheit gepflanzt und verschönert würde, bliebe der Grün-pflegebereich des Straßen- und Grünflächenamtes weiterhin in der Verantwortung für Pflege- und Unterhaltung sowie für Verkehrssicherung und müsste darüber hinaus noch für die längst nicht mehr leistbaren Aufgaben resultierend aus dem Pflegevertrag aufkommen (z.B. Anleitung, Kontrolle, Bereitstellung von Material und Transportmitteln). Weiterhin besteht ein Restrisiko für das Land Berlin hinsichtlich des Haftungsausschlusses gegen die Folgen von Arbeitsunfällen Dritter, die auf landeseigenen Flächen tätig werden.

 

Fazit:

Eine Vereinbarungen zur Aufwertung und Pflege der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen durch Dritte - ob Verein, gGmbH oder natürlichen Personen, wird vom Straßen- und Grünflächenamt für dieses Grundstück verworfen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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