Drucksache - 0937/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0937/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Rechtssichere Internetangebote des Bezirksamtes
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22.08.2013 folgende Empfehlung und Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0937/IV):
Dem Bezirksamt wird empfohlen,
a) verbindliche, einheitliche Verträge mit den Personen abzuschließen, die für den Bezirk Internetadressen registriert haben. Durch die Verträge soll sichergestellt werden, dass der Bezirk auch bei einem eventuellen Ausscheiden der Person über die entsprechende Domain verfügen kann. b) die rechtlichen Hinweise auf allen Internetseiten des Bezirks außerhalb von berlin.de schnellstmöglich auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und zu berücksichtigender Gerichtsurteile zu bringen.
Das Bezirksamt wird ersucht,
fünf Monate nach Beschluss der BVV einen Bericht über alle Domains und die Umsetzung der Punkte a) und b) vorzulegen.
Das Bezirksamt hat am 25 02. 2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:
Das Prüfungsersuchen in den Ämtern/SE des Bezirksamtes hat Folgendes ergeben:
Übersicht zu a) und b):
Das Bezirksamt spricht sich dafür aus, dass alle Internetdomains die für das Bezirksamt betrieben werden, auch auf das Bezirksamt als Domaininhaber registriert werden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn es sich um Internetangebote handelt, die unter dem "Dachauftritt" www.berlin.de veröffentlicht und bearbeitet werden. Für die kostenpflichtigen sog. Weiterleitungsdomains (zum besseren Auffinden von Internetauftritten für Suchmaschinen) gilt dies ohnehin, da sie keinen eigenen Webauftritt darstellen, sondern auf die Inhalte unter Berlin.de verlinken (Lfd. Nr. 1-4, 9-11, 16, 25). Damit gelten die Regelungen aus dem Impressum, das auf den Seiten des Bezirksamtes Mitte von Berlin veröffentlicht ist (http://www.berlin.de/ba-mitte/impressum/index.html ).
Internetauftritte die für das Bezirksamt Mitte von Berlin außerhalb des "Dachauftritts" www.berlin.de betrieben werden, müssen ebenfalls ein vollständiges und aktuelles Impressum beinhalten. Wird ein Internetauftritt nicht unter dem "Dachauftritt" für das Bezirksamt Mitte betrieben, ist das Impressum zwingend um die Angabe des/der Webverantwortlichen und der zuständigen Abteilung des Bezirksamtes Mitte, für den gesamten Auftritt zu ergänzen.
Alle Internetauftritte außerhalb der Plattform www.berlin.de (Lfd.Nr. 5-8, 12-13, 15, 17-22) sind hinsichtlich der zuvor genannten Standards zu überprüfen und wenn nötig anzupassen.
Hinweise zu einem korrekt abzufassenden Impressums sind dem Presse- und Informationsamt der Senatskanzlei (PIA, Landesredaktion/Koordination) und den dort hinterlegten Materialien (http://www.berlin.de/rbmskzl/impressum/artikel.15254.php und http://www.berlin.de/ba-mitte/impressum/index.html ) zu entnehmen. Ferner sind die Webverantwortlichen Mitarbeitenden des Bezirksamtes Mitte und die jeweils zuständige Abteilung zu benennen.
Die Informationsangebote des Jugendamtes zu den lfd. Nr. 18-22 werden als pädagogische Angebote gem. §11 SGB VIII deklariert und von der Fachabteilung nicht als Öffentlichkeitsarbeit des Landes Berlin bewertet. Wenn das Bezirksamt Mitte von Berlin Domaininhaber bleiben soll, sind die Informationsangebote entweder gemäß des aktuellen Bezirksamtsbeschlusses ab sofort zu überarbeiten, oder das Bezirksamt Mitte als Domaininhaber - sowie sämtliche Hinweise auf das BA - abzumelden.
Die Internetauftritte zu den lfd. Nr. 10-11 und 15 werden an die zuständigen Abteilungen zur Überarbeitung (Aktualität) gespiegelt. Zu den lfd. Nr. 23-24 sind die öffentlichkeitswirksamen Inhalte des Domaininhabers SPI vom Jugendamt zu überprüfen und ggf. Regelungen zur Veränderung mit dem Träger zu treffen, bzw. Inhalte von der Webseite nehmen zu lassen.
Das weitere Vorgehen, mit dem Ziel einen rechtsicheren Internetauftritt des Bezirksamtes Mitte und seiner Abteilungen, Ämter und Serviceeinheiten zu gewährleisten, regelt das Bezirksamt wie folgt:
Das Bezirksamt verpflichtet sich zur Anwendung der beschriebenen Standards und schließt dadurch aus, Verträge mit Personen schließen zu müssen, die Webinhalte im Namen des Bezirksamtes veröffentlichen und gleichzeitig Domaininhaber sind. Damit ist auch sichergestellt, dass keine Informationsangebote durch Weggang/Ausscheiden von Domaininhabern dem Bezirksamt Mitte von Berlin verloren gehen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
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