Drucksache - 0926/IV  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit in Hotellerie- und Gastronomie bei der Auswahl von Speisen und Getränken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Mahr Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Vorberatung
23.09.2013 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 04.06.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bemühungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes und der Verbände für behinderte Menschen hinsichtlich barrierefreier Angebote im Hotel- und Gaststättenbereich dahin gehend zu unterstützen, dass im Kontakt mit Unternehmensführung aus Hotellerie und Gastronomie mündlich bzw. durch Herausgabe eines Merkblattes darauf hingewiesen wird, dass Speise- und Getränkekarten in gut lesbarer Schrift und Brailleschrift (Blindenschrift) mit Schriftgröße mindestens 12 und in serifenloser (schnörkelloser) Schrift z. B. Arial gestaltet werden.

Um auch den Bedürfnissen von Menschen mit wesentlicher geistiger Behinderung und nicht alphabetisierten Menschen besser berücksichtigen zu können, empfiehlt sich die fotografische Abbildung von Gerichten auf der Speisekarte.

Bei Internetauftritten soll die Speise- und Getränkekarte auf einer barrierefreien Homepage dargestellt werden.

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, auf der bezirklichen Homepage entsprechend über diese Form der Barrierefreiheit hinzuweisen.

 

Begründung:

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Dafür müssen schrittweise die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Teilweise reicht Aufklärung aus, um Barrieren abzubauen. Die barrierefreie Gestaltung von Getränke- und Speisekarte kann ohne großen Aufwand einen erheblichen Beitrag zur Teilhabe aller Menschen leisten. Das Bezirksamt sollte daher mindestens im Kontakt mit Unternehmensführung aus dem Bereich der Hotellerie und Gastronomie darauf hinweisen. Eine entsprechende aufklärende Darstellung auf der Homepage des Bezirkes und die Herausgabe eines vom Bezirksamt entwickelten Merkblatts bei gewerberechtlichen Kontakten z. B. Gewerbeanmeldung sind ohne großen Aufwand möglich und dennoch effizient.

http://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Inhaltsbilder/Branchenthemen/Barrierefreiheit/BKB_Handbuch_barrierefrei_komplett.pdf u. a. Seite 76

 

 
 

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