Drucksache - 0925/IV  

 
 
Betreff: Barrierefreie Wahllokale - zweiter Versuch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Stein 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                 14.10.14

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                     (918)42660

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 0925/IV

 

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme  -

 

über  " Barrierefreie Wahllokale - zweiter Versuch "

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.0925/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht sicherzustellen, dass alle Wahllokale im Bezirk Mitte, zur Bundestagswahl 2013, barrierefrei sind.

Es ist bei der Auswahl der Wahllokale darauf zu achten, dass diese neben der stufenlosen Erreichbarkeit und auch eine gute Orientierung innerhalb des Gebäudes ermöglichen.

Sollten in einem Wahllokal Barrieren vorhanden sein, sind diese genau zu beschreiben. Diese Information ist bekannt zu geben."

 

Das Bezirksamt hat am 21.10.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Lage der Wahllokale folgt der Verpflichtung des §12 der Landeswahlordnung: "r jeden Stimmbezirk wird vom Bezirkswahlamt ein Wahllokal bestimmt, das innerhalb des Stimmbezirks oder eines benachbarten Stimmbezirks liegen soll."

 

Mit dieser gesetzlichen Regelung geht der Grundsatz der regionalen Nähe des Wahllokals zum Wähler der evtl. Eignung des Wahllokals für Behinderte vor. Die Ermöglichung einer Stimmabgabe durch Briefwahl oder der Wechsel des Wahllokales ohne Angabe eines Grundes wurde auch deshalb vom Gesetzgeber gewährleistet.

 

Die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten sind ein bundesweit festgelegter Vordruck. Die Barrierefreiheit der Wahlstätte wird durch Piktogramm dargestellt. Erläuterungen und Fotos zu den Wahllokalen sind auf der Internetseite der Landeswahlleitung abrufbar.

 

Das Bezirksamt ist bemüht, unter Maßgabe der Priorität der örtlichen Nähe möglichst barrierefreie Gebäude als Wahllokal auszuwählen. Bei der Europa-Wahl und dem Volksentscheid Tempelhofer Feld waren von den 197 bezirklichen Wahlstätten 126 und damit knapp zwei Drittel vollständig barrierefrei, ähnliche Werte waren bereits für die Bundestagswahl 2013 zu verzeichnen, für die die BVV-Initiative allerdings zu spät kam.

 

Eine Herstellung der Barrierefreiheit in den nicht barrierefreien Wahllokalen durch das Bezirksamt ist nur in Einzelfällen möglich, da dafür investive bauliche Maßnahmen in den Gebäuden erforderlich wären. Die Gebäude mit nicht barrierefreien Wahlstätten liegen jedoch größtenteils in Privat-Besitz. Bauliche Maßnahmen durch das Bezirksamt sind damit ausgeschlossen - selbst wenn dafür Mittel vorhanden wären. In den nicht barrierefreien Wahllokalen konnte das Wahlamt daher nur für eine gute Ausschilderung zu den Wahlräumen innerhalb der Gebäude Sorge tragen und die dortigen Wahlhelfenden hinsichtlich von Assistenzbedarf sensibilisieren.

 

Um die Quote an barrierefreien Wahllokalen zukünftig zu erhöhen, hat das Bezirksamt gemeinsam mit dem Jobcenter Berlin Mitte den Beschäftigungsträger "Agens e.V. - Arbeitsvermittlung, Beschäftigung und Qualifizierung" nicht nur mit der detaillierten Erfassung, Analyse und fotografischen Dokumentation der bezirklichen Wahllokale im Bezirk Mitte, sondern auch mit der Suche nach barrierefreien Gebäuden beauftragt, die als Alternativen für nicht barrierefreie Wahllokale in Frage kommen. Der Beschäftigungsträger hat seine Arbeitsergebnisse dem Amt für Bürgerdienste am 25.04.2014 übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt waren in allen Bundesländern bereits die Wahlbenachrichtigungen zur EU-Wahl am 25.05.14 an die Wahlberechtigten versandt. Die Wahlbenachrichtigung enthält bereits die Angaben zum Wahllokal der Wählerin / des Wählers. Somit konnte die Beschaffenheit des jeweiligen Wahllokals zwar erstmals umfassend online dokumentiert werden, die Überprüfung der übermittelten 103 potentiellen Alternativstandorte für nicht behindertengerechte Wahlstätten war aber nicht mehr möglich

 

Aktuell befindet sich das Wahlamt in der Prüfung der ermittelten Gebäudealternativen. Unter Berücksichtigung der personellen Ausstattung des Wahlamtes soll eine Prüfung der Alternativstandorte bis zum 31.03.2015 abgeschlossen sein. Eine tatsächliche Entscheidung über die Verfügbarkeit einer bisherigen oder neuen Wahlstätte kann aber erst mit einem konkreten Wahl-/Abstimmungstermin erfolgen. Das Bezirksamt ist aber zuversichtlich, dass es beim nächsten regulären Wahltermin im Jahr 2016 aufgrund der nicht zuletzt durch die BVV initiierten systematisierten Suche nach Wahllokalalternativen die Quote an barrierefreien Wahllokalen sehr deutlich erhöhen kann.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

Berlin, den 21.10.2014

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

(o.V.i.A.)

 

 
 

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