Drucksache - 0919/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0919/IV ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Sozialverträgliche Sanierung am Alexanderplatz
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0919/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht dafür Sorge zu tragen, dass die geplante Sanierung der Wohnungen in der Memhardtstr. 1,3,5, und 7, in der Karl-Liebknechtstr. 15, 17,19,21, und 23 und in der Rosa-Luxemburg-Str. 6-8 in unmittelbarer Nähe zum Alexanderplatz nach den Grundsätzen des Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Miete erfolgt. Das Bezirksamt soll sich gegenüber dem Eigentümer dafür einzusetzen, dass - bei Mieterhöhungsverfahren die Beschränkung der individuellen Nettokaltmiete auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens erfolgt sowie Härtefallregelungen bei individuellen Härten berücksichtigt werden, - die Modernisierungsumlage maximal 9 % der aufgewandten Kosten entsprechend der Berliner Bundesratsinitiative und die Gewährleistung verträglicher Mietbelastungen modernisierter Wohnungen gesichert ist, - eine umfassende Einbeziehung der Mieterschaft in den Modernisierungsprozess erfolgt. Es ist zu gewährleisten, dass die Wohnungen nach den aktuellen Standards des Energieeinsparungsgesetzes saniert werden und der altengerechte Standard erhalten bleibt bzw. hergestellt wird.
Das Bezirksamt hat am 19.11.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat sich in einem Schreiben an die WBM, Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, gewandt und um Stellungnahme zu dem Ersuchen der BVV gebeten (Anlage 1). Die Stellungnahme der WBM liegt vor und wird anliegend zur Kenntnis gegeben (Anlage 2).
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, 19.11.2013
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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