Drucksache - 0894/IV  

 
 
Betreff: über die Genehmigung der im Haushaltsjahr 2012 zugelassenen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfung Vorberatung

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 03.06.2013

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 04.2013

Abt. Tel.: 32200

SE Personal und Finanzen

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin     

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über die Genehmigung der im Haushaltsjahr 2012 zugelassenen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die vom Bezirksamt Mitte im Haushaltsjahr 2012 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt.

 

A)      Begründung:


Im Haushaltsjahr 2012 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen von der Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen,- SE Personal und Finanzen - zugelassen worden.

Das Bezirksamt hat dafür beim Abgeordnetenhaus von Berlin und bei der Bezirks-verordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 S. 1 und Abs. 7 LHO nach dem Abschluss der Bücher (§ 76 Abs. 1 LHO) die nachträgliche Genehmigung einzuholen. 

 

B)      Rechtsgrundlage:


§12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

§37 Abs. 4 LHO
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeermächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2012 um 19.256.040,85 €.

Sie werden vollständig durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur) und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen.

Der Ausgleich der außerplanmäßig zugelassenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 97.000,00 € erfolgt gemäß Zusage der Senatsverwaltung für Finanzen mit der Basiskorrektur 2013.

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.

 

 

 

 

Berlin, den        . April 2013

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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