Drucksache - 0894/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 04.2013 SE Personal und Finanzen
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die vom Bezirksamt Mitte im Haushaltsjahr 2012 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt.
A) Begründung:
Das Bezirksamt hat dafür beim Abgeordnetenhaus von Berlin und bei der Bezirks-verordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 S. 1 und Abs. 7 LHO nach dem Abschluss der Bücher (§ 76 Abs. 1 LHO) die nachträgliche Genehmigung einzuholen.
B) Rechtsgrundlage:
§37 Abs. 4 LHO
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeermächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2012 um 19.256.040,85 €. Sie werden vollständig durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur) und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen. Der Ausgleich der außerplanmäßig zugelassenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 97.000,00 € erfolgt gemäß Zusage der Senatsverwaltung für Finanzen mit der Basiskorrektur 2013.
Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.
Berlin, den . April 2013
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