Drucksache - 0890/IV  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf 1-86B (südwestliche Friedrich-Wilhelm-Stadt), das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs 2 BauGB, die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 04.06.2013
2. Schlussbericht

Wir bitten um Kenntnisnahme

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin              .05.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss das Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf 1-86B (südwestliche Friedrich-Wilhelm-Stadt), das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs 2 BauGB, die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ____________ beschlossen:

 

  1. Die Auswertung des Ergebnisses der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-86B für die Grundstücke Unterbaumstraße 4, Schumannstraße 1, 1A, 1B, Charitèstraße 2-5 und Reinhardtstraße 44/50im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

  1. Die Auswertung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-86B hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

  1. Die Auswertung des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-86B hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

  1. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1-86B für die Grundstücke Unterbaumstraße 4, Schumannstraße 1, 1A, 1B, Charitèstraße 2-5 und Reinhardtstraße 44/50 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

zu I., II.:              siehe Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 6.6.2012, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 10.12.2012.2013 und das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 3.4.2013 (Anlagen)

 


A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

 

Für die Veröffentlichungen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2013 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2500.- ?

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine.

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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