Drucksache - 0806/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0806/IV -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Kappungsgrenze für MieterhöhungenWir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0806/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass umgehend nach Inkrafttreten der Änderung des § 558 Abs. 3 Baugesetzbuch (BGB) für Berlin eine Rechtsverordnung zu erlassen, welche die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur örtsüblichen Vergleichsmiete auf 15% innerhalb von drei Jahren festsetzt.
Der Antrag wurde mit einer Textänderung angenommen. Statt "..§ 558 Abs. 3 Baugesetzbuch (BGB)." heißt es ".§ 558 Abs. 3 BGB.." .
Das Bezirksamt hat am 09.07.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Beschluss der BVV wurde an Herrn Senator Müller übersandt (Anlage 1).
Das Antwortschreiben des Staatssekretärs für Bauen und Wohnen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt vor und wird anliegend zur Kenntnis gegeben (Anlage 2).
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Bezirksbürgermeister i.V. von Dassel Bezirksstadtrat Spallek
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