Drucksache - 0804/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 0804/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Über
BVV-Entscheidung zu Bebauungsplänen sicherstellen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.6.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0804/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, von sich aus alle Bestrebungen zu unterlassen, bezirkliche Bebauungsplanverfahren an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abzugeben.
Sollte in Ausnahmefällen die Abgabe von bezirklichen Bebauungsplänen erforderlich sein, so hat dies erst zu erfolgen, wenn durch die Bezirksverordnetenversammlung hierzu eine Beschlussfassung erfolgte.
Das Bezirksamt hat am 30.07.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Ein „Abgeben“ von Bebauungsplänen des Bezirks an den Senat ist von dem Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) nicht vorgesehen. In Hinblick auf die Bebauungspläne der Europacity Heidestraße erfolgte ein Senatsbeschluss im Benehmen mit dem Rat der Bürgermeister über die Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung dieses Gebietes gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AG BauGB. Somit werden entsprechend § 8 AG BauGB die Aufgaben der Aufstellung des Bebauungsplanes / der Bebauungspläne von der zuständigen Senatsverwaltung wahrgenommen. Des Weiteren werden im Bezirk Mitte von Berlin Bebauungsplanverfahren durchgeführt, die gem. § 7 AG BauGB dringende Gesamtinteressen Berlins berühren. Hier kann das zuständige Mitglied des Senats das Verfahren der Aufstellung und Festsetzung des Bebauungsplans an sich ziehen, wenn das Bezirksamt eine erteilte Einzelweisung nicht in der dafür gesetzten Frist befolgt oder wenn die Bezirksverordnetenversammlung den Bebauungsplan nicht innerhalb von vier Monaten nach Vorlage des Entwurfs beschließt. Eine vorherige Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung ist weder in § 9 noch in § 7 AG BauGB vorgesehen.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den 30.07.2013
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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