Drucksache - 0795/IV  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung und Lärmvermeidung in der Kongostraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.03.2013
2. Beschluss vom 21.03.2013
3. Vzk vom 13.08.2013
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:          .06.2013

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              Tel.:              44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0795/IV

                                                       

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über              

 

Verkehrsberuhigung und Lärmvermeidung in der Kongostraße

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0795/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern sich zukünftige Lärmemissionen durch den Lieferverkehr in der Kongostraße durch bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Asphaltierung der Straße, verringern lassen. Neben Lärmemissionen sollen Nutzungskonflikte zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern, sowie KFZ-Nutzerinnen und Nutzern durch ein abgestimmtes Konzept vermieden werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob ggf. Mittel des Investors für notwendige Baumaßnahmen am Straßenland bereitgestellt werden können.

 

 

Das Bezirksamt hat am 25.06.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Bei der Planung des Umbaus der ehemaligen Müllerhalle in der Müllerstraße zu einem Kaufland SB-Markt mit verschiedenen Nebenanlagen wurde in Vorbereitung und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine schalltechnische Untersuchung in Form einer Geräuschimmissionsprognose erstellt. Dieses Gutachten untersuchte, ob und unter welchen Bedingungen die zulässigen Bestimmungen gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm /6/, eingehalten werden können. Bei Notwendigkeit sind Lärmminderungsmaßnahmen zu konzipieren und rechnerisch deren Wirksamkeit nachzuweisen.

 

Bei dem Vorhaben "SB-Markt mit Shop-Flächen und Parkdeck" handelt es sich um eine nicht ge-nehmigungsgedürftige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsgesetzes (BImSchG). Nicht ge-nehmigungsbedürftige Anlagen sind gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm/6/) so zu errichten und zu betreiben, dass

 

a)              schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, und

b)              nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

 

Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) ist

sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsricht-werte nicht überschreitet".

Die Gesamtbelastung ergibt sich aus der Summe  aus Vor- und Zusatzbelastung.


                                                                                                                                                                                                                                                            -2-

 

 

Hinsichtlich der Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen ist ebenfalls die TA Lärm zu beachten. Danach sind Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück und Geräusche bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit der zu beurteilenden Anlage stehen, dieser Anlage zuzu-rechnen und zusammen mit den anderen Anlagegeräuschen zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden.

 

Das neue Parkdeck für Kunden-Kfz wird ausschließlich über die Müllerstraße erreicht werden.

Der Lieferverkehr soll durch die Kongostraße geführt werden, hier befindet sich auch die teileinge-hauste Anlieferzone mit Innenrampe für den Kaufland-Markt. Für den LKW-Wenderadius bei Zu-fahrt von der Kongostraße ist der Platz so bemessen, dass die Ein- und Ausfahrt auf das Gelände vorwärts erfolgen können und das Rangieren auf dem Gelände stattfindet. Die Abfahrt der Liefer-fahrzeuge erfolgt über die Kongo- und Lüderitzstraße.

 

Für den SB-Verbrauchermarkt ist eine durchgängige Öffnungszeit geplant. Auf Grund der Ergeb-nisse der schalltechnischen Voruntersuchung wird von einer Anlieferung nachts abgeraten.

Alle Anlieferungen werden entsprechend in der Modellierung in die Tagzeit gelegt.

Die Belieferung der Geschäfte des Einzelhandels erfolgt auch tagsüber von der Kongostraße aus.

Das Verkehrsaufkommen (Lkw) durch den Lieferverkehr des Verbrauchermarktes einschließlich Konzessionäre wird mit 17 + 5 = 22 Lkw prognostiziert.

Bei der Modellierung wird konservativ davon ausgegangen, dass alle 17 Lkw des SB-Marktes dessen Anlieferzone anfahren und die zusätzlichen 5 weiteren Lkw in dem Anlieferbereich der Konzessionäre in der Kongostraße halten.

 

Um die durch das Bauvorhaben entstehende Veränderung der Verkehrsstärken beurteilen zu können, wurde die Nutzung der Müllerhalle im Bestand und das prognostizierte Verkehrsauf-kommen des Kauflandmarktes betrachtet.

 

Die höchste Verringerung der Verkehrsstärke entsteht im Bereich der Kongostraße, durch die im Bestand der Kunden- und Lieferverkehr der Müllerhalle geführt wurde. Durch die Ein- und Ausfahrt Müllerstraße und die Ausfahrt Lüderitzstraße in Richtung Transvaalstraße wird die Kongostraße am stärksten vom Kundenverkehr entlastet.

Dem entgegen steigen durch das höhere Lieferverkehrsaufkommen des geplanten SB-Marktes im Vergleich zur Müllerhalle im Bestand die LKW-Zahlen auf der Kongostraße am stärksten an.

 

Die Berechnungsergebnisse gemäß TA Lärm zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte für Beurteilungspegel und kurzzeitige Geräuschspitzen tagsüber eingehalten werden. Rechnerisch werden nachts Überschreitungen der für Mischgebiete zulässigen Immissionsrichtwerte durch die Beurteilungspegel und durch Geräuschspitzen von weniger als 1 dB(A) ermittelt.

 

Bei der Beurteilung des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen ist festzu-stellen, dass sich die Beurteilungspegel im Planfall nur um 0,2 dB(A) gegenüber dem Analysefall erhöhen.

 

Das Gutachten schließt mit der Feststellung, dass aus Sicht des Schallimmissionsschutzes das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.


                                                                                                                                                                                                                                                            -3-

 

Da die Baugenehmigung auch auf Grund dieser Feststellung erteilt wurde, kann resümiert werden, dass weitergehende  Forderungen und Auflagen an den Investor in Bezug auf das von ihm ge-plante Bauvorhaben und das hierdurch prognostiziert zusätzliche Verkehrsaufkommen in der Kongostraße nicht erforderlich sind und demzufolge auch nicht durchsetzbar wären.

 

Nutzungskonflikte sind in der Kongostraße auf Grund der Verringerung des Pkw-Verkehrsauf-kommens nicht zu erwarten.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b.              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

Berlin, den      

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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