Drucksache - 0763/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0763/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Historische Gehweggestaltung im Hansaviertel erhalten, sichern und wiederherstellen!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0763/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. bei Bauvorhaben im Hansaviertel auf öffentlichem Straßenland, insbesondere im Leitungs-bau, Projektbeteiligte (z. B. Bewag, Telekom) und ausführende Firmen auf den besonderen Denkmalwert der historischen Gehwegbeläge, die Sicherung und Wiederverwendung der originalen Materialien und ggf. Wiederherstellung nach Rücksprache mit dem Denkmalamt hinzuweisen.
2. die erhaltenen historischen Beläge im Hansaviertel insbesondere in Hinblick auf Störung des historischen Gesamtbildes hin zu erfassen und festzustellen, inwieweit die Verursacher der Schäden in Haftung genommen werden können.
Das Bezirksamt hat am 11.06.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Bei Bauvorhaben im Hansaviertel wird, wie in anderen Bereichen von besonderem Denkmalwert, in der Erlaubnis auf die historischen Gehwegbeläge hingewiesen.
Bestandteil der zu erteilenden Erlaubnis für Aufgrabungen im Öffentlichen Straßenland nach dem Berliner Straßengesetz zum Zweck der öffentlichen Versorgung ist die Ausführungsvorschrift zu § 12 BerlStrG. In der Anlage 2 der AV wird Folgendes in Nr. 3 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 4 geregelt:
"Schadhafte oder nicht mehr verwendbare Baustoffe sind durch den Sondernutzer auf seine "Vorhandene Muster und Ornamente . sind in der ursprünglichen Form in gleichem Material wiederherzustellen."
Da spätestens zwei Wochen vor Baubeginn der Sondernutzer die Straßenbaubehörde, die Straßenverkehrsbehörde und alle anderen Stellen zu einem Ortstermin einzuladen hat, sind bei dieser Gelegenheit spätestens Festlegungen bezüglich der Aufnahme und Wiederherstellung der Straßenbefestigung zu treffen. Der Sondernutzer hat die Verpflichtung, die Straßenoberflächen unverzüglich nach Beendigung der Bauarbeiten durch Fachfirmen wiederherzustellen zu lassen und dies der Straßenbaubehörde schriftlich anzuzeigen.
Provisorische Deckenschlüsse bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde. Die endgültige Wiederherstellung erfolgt nach den Regeln der Anlage 2. Von einer straßenrechtlichen Erlaubnis ausgenommen sind Tiefbauarbeiten in Gehwegen, beidenen im Einzelfall nicht mehr als 25 m² Befestigung aufzunehmen sind - örtlich begrenzteBaumaßnahmen wie Hausanschlüsse o.ä..Der Baubeginn ist der Straßenbaubehörde lediglich schriftlich anzuzeigen. Auch in diesen Fällen sind die technischen Regelwerke des Auflagenkatalogs verbindlich und zu beachten.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B. Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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