Drucksache - 0763/IV  

 
 
Betreff: Historische Gehweggestaltung im Hansaviertel erhalten, sichern und wiederherstellen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Vierhufe 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
20.03.2013 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.02.2013
2. BE Soziale Stadt vom 20.03.2013
3.Beschluss vom 21.03.2013
4. Version vom 13.08.2013
5. Vzk vom 23.08.2013
6. abschließende Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:             .2013

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              Tel.:              44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0763/IV

                                                       

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über              

 

Historische Gehweggestaltung im Hansaviertel erhalten, sichern und wiederherstellen!

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0763/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1.              bei Bauvorhaben im Hansaviertel auf öffentlichem Straßenland, insbesondere im Leitungs-bau, Projektbeteiligte (z. B. Bewag, Telekom) und ausführende Firmen auf den besonderen Denkmalwert der historischen Gehwegbeläge, die Sicherung und Wiederverwendung der originalen Materialien und ggf. Wiederherstellung nach Rücksprache mit dem Denkmalamt hinzuweisen.

 

2.              die erhaltenen historischen Beläge im Hansaviertel insbesondere in Hinblick auf Störung des historischen Gesamtbildes hin zu erfassen und festzustellen, inwieweit die Verursacher der Schäden in Haftung genommen werden können.

 

Das Bezirksamt hat am 11.06.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Bei Bauvorhaben im Hansaviertel wird, wie in anderen Bereichen von besonderem Denkmalwert, in der Erlaubnis auf die historischen Gehwegbeläge hingewiesen.

 

Bestandteil der zu erteilenden Erlaubnis für Aufgrabungen im Öffentlichen Straßenland nach dem Berliner Straßengesetz zum Zweck der öffentlichen Versorgung ist die Ausführungsvorschrift zu

§ 12 BerlStrG.

In der Anlage 2 der AV wird Folgendes in Nr. 3 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 4 geregelt:

 

"Schadhafte oder nicht mehr verwendbare Baustoffe sind durch den Sondernutzer auf seine "Vorhandene Muster und Ornamente . sind in der ursprünglichen Form in gleichem Material wiederherzustellen."


                                                                            -2-

 

Da spätestens zwei Wochen vor Baubeginn der Sondernutzer die Straßenbaubehörde, die Straßenverkehrsbehörde und alle anderen Stellen zu einem Ortstermin einzuladen hat, sind bei dieser Gelegenheit spätestens Festlegungen bezüglich der Aufnahme und Wiederherstellung

der Straßenbefestigung zu treffen.

Der Sondernutzer hat die Verpflichtung, die Straßenoberflächen unverzüglich nach Beendigung der Bauarbeiten durch Fachfirmen wiederherzustellen zu lassen und dies der Straßenbaubehörde schriftlich anzuzeigen.

 

Provisorische Deckenschlüsse bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde.

Die endgültige Wiederherstellung erfolgt nach den Regeln der Anlage 2.

 

Von einer straßenrechtlichen Erlaubnis ausgenommen sind Tiefbauarbeiten in Gehwegen, bei

denen im Einzelfall nicht mehr als 25 m² Befestigung aufzunehmen sind - örtlich begrenzte

Baumaßnahmen wie Hausanschlüsse o.ä..

Der Baubeginn ist der Straßenbaubehörde lediglich schriftlich anzuzeigen. Auch in diesen Fällen sind die technischen Regelwerke des Auflagenkatalogs verbindlich und zu beachten.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b.              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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