Drucksache - 0760/IV  

 
 
Betreff: Mehr Datenschutz auf berlin.de
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Lüthke Piraten Lang 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Transparenz und Bürgerbeteiligung Vorberatung
04.03.2013 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD Piraten vom 19.02.2013
2. BE TraBü vom 04.03.2013
3. Beschluss vom 21.03.2013
4. Version vom 13.08.2013
5. Vzk vom 23.08.2013
6. abschließende Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                     06.2013

Abt.                    Tel.:                   

Bezirksbürgermeister

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0760/IV

                                                       

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Mehr Datenschutz auf Berlin.de

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0760/IV)

 

Mehr Datenschutz auf Berlin.de

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin für eine

verschlüsselte Datenkommunikation zwischen den Nutzerinnen und Nutzern und

der Webseite berlin.de einzusetzen. Die notwendigen SSL-Zertifikate werden derzeit

für einige Formulare auf der Seite eingesetzt, aber unverschlüsselt wird im Internet

deutlich , welches Problem eine Bürgerin oder ein Bürger beim Amt lösen will.

Durch die Umstellung darf es nicht zu weiteren Komplikationen für die Nutzerinnen
und Nutzer des Internetangebotes kommen."

 

Das Bezirksamt hat am 25.06.2013      beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt kommt dem Ersuchen der BVV (DS-Nr. 0760//V) in der nachfolgend erläuterten Weise nach.

 

Begründung:

Die Webseite Berlin.de stellt die Internetrepräsentanz des Landes Berlin und seiner Verwaltungseinheiten als modular aufgebautes System mit verteilten Zuständig-keiten dar.

In die Gesamtrepräsentanz sind die Webseiten der Senatsverwaltungen und die der Bezirke eingebettet und dabei ist jede hier erscheinende Verwaltung für die veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Datenverarbeitung im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes findet jeweils nur auf diesen Seiten statt und ist durch die einschlägige Gesetzgebung reglementiert und durch entsprechende technisch-organisatorische Maßnahmen abgesichert.

Als Beispiel sei hier das Online-Terminsystem der Bürgerämter genannt, mit dem zu verschiedensten Anliegen Termine festgelegt werden können. Der Betrieb dieses  Systems ist gemäß § 5 Berliner Datenschutzgesetz von den jeweiligen Betreibern (Bürgerämter der Bezirke) mittels HTTPS (HyperText Transfer Protocol Secure; engl. "sicheres Hypertext-Übertragungsprotokoll"; ist ein Kommunikationsprotokoll im World Wide Web, um Daten abhörsicher zu übertragen.) so abgesichert, dass eine vertrauliche Kommunikation ohne Mitwirkung des Betroffenen automatisch einsetzt, wenn dieser Termindienst in Anspruch genommen wird. Zuständig und verantwortlich hierfür sind die jeweiligen datenverarbeitenden Stellen der Bezirke.

Auch alle anderen Dienstleistungen, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern, sind in gleicher Weise abgesichert.

Mit der Vorstellung der Berliner E-Government-Strategie (BEGS) hat die SenInn im Frühjahr, auch mit Blick auf Berlin.de, die Weiterentwicklung der elektronisch vorgehaltenen Dienstleistungen der Berliner Verwaltung zur Diskussion gestellt, mit dem Ziel, dieses Strategiepapier als Senatsvorlage mit RdB-Beteiligung voran zu treiben.

Kernpunkte des Papiers sind u. a., im Rahmen des Ausbaus des Stadtportals Berlin.de zu einem Service-Portal der Berliner Verwaltung, die Einführung der eID (elektronischer Identitätsnachweis) und die Nutzung von De-Mail mit Datensafe sowie grundsätzlich die Datensparsamkeit und Datensicherheit. Das in diesem Zusammenhang beabsichtigte E-Government-Gesetz wird landesweite Vorgaben für die elektronische Verfahrensabwicklung schaffen, die sich auch in datenschutz-rechtlichen Belangen niederschlagen werden.

Insgesamt ist hierbei die Beteiligung der Bezirke nicht nur beabsichtigt, sondern auch notwendig.

Die Entwicklung und Umsetzung der BEGS wird als dynamischer Prozess die Mitarbeit der Bezirke im Rahmen eingebetteter Einzelprojekte auch in datenschutz-rechtlichen Aspekten erfordern, wodurch eine unmittelbare Wirkung auf das Stadtportal Berlin.de in Richtung "mehr Datenschutz" zu erwarten ist. Dieses ist bereits im Berliner Datenschutzgesetz bzw. in der jeweiligen Spezialgesetzgebung entsprechend verankert.

Soweit ein Eingreifen in diesen Prozess erforderlich wird, um die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz zu gewährleisten, werden die Bezirke ihrer Verantwortung in jeder Beziehung gerecht werden.

 

Eine Prüfung der Webpräsentation des Bezirksamtes Mitte auf dem Internetportal Berlin.de hat keine Datenschutzdefizite offenbart.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die oben beschriebene Vorgehensweise des Bezirkes die entsprechende und von Ihnen beabsichtigte Wirkung erzielt und nimmt dies auch als Auftrag die Entwicklung von Berlin.de als offizielles Serviceportal des Landes und der Bezirke hinsichtlich "mehr Datenschutz" permanent und offensiv zu begleiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 BezVG

 

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            Keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            Keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

                                                       

 

 

 
 

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