Drucksache - 0754/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirkssamt wird ersucht, Pläne zur Ausgliederung von Sportwarten aus der bezirklichen Zuständigkeit und die vollständige Übertragung der Aufgaben an kommerzielle Dienstleister bzw. gemeinnützige Sportorganisationen nicht weiter zu verfolgen. Die Aufgaben sollen auch künftig und im Regelfall von der Verwaltung des Bezirksamtes wahrgenommen werden. Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der für Sport zuständigen Senatsverwaltung Steuerungsverantwortung für die Entwicklung eines zwischen den Bezirken abgestimmten Konzeptes für Wartung und Pflege und damit den Erhalt der öffentlichen Sportanlagen einzufordern. Dabei ist insbesondere auf einheitliche Rahmenbedingungen für die Finanzierung im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung sowie eine gerechte und verbindliche Finanzierung von gemeinnützigen Sportvereinen bei Übernahme von Schlüsselverantwortung für die von ihnen genutzten Sportanlagen zu orientieren. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat für eine Streckung des Personalabbaus im Bezirk Mitte bis 2020 einzusetzen.
Der Sportausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages (7 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 0 Entaltungen).
Begründung: Die öffentlichen Sportanlagen sind wichtigste Voraussetzung des gemeinnützigen und Freizeitsports. Mit hohem persönlichem Engagement und Verantwortungsbewusstsein werden sie von Fachkräften der Bezirksverwaltung mit spezifischem Anforderungsprofil (Sport-und Hallenwarte) gewartet und gepflegt, oftmals über die Normalarbeitszeiten hinaus auch an Wochenenden und in den Abendstunden. Ein vielfach über Jahre gewachsenes Vertrauensverhältnis zwischen den Sportwarten einerseits und den NutzerInnen der Sportanlagen andererseits garantiert eine hohe Auslastung der nachgefragten Sportanlagen und deren zweckgerechte Nutzung. Die geplante Ausgliederung ihrer Aufgaben an kommerzielle Dienstleister im Rahmen des von der SPD-CDU-Koalition beschlossenen Personalabbaus wird auch seitens der Fachverantwortlichen nicht als sinnvoll angesehen. Ebenso wird die Ausweitung der Aufgabenübertragung an gemeinnützige Sportvereine im Rahmen von Schlüsselverträgen zu den geltenden Rahmenbedingungen nicht als zielführend eingeschätzt. Die Praxis der vergangenen Jahre zeigt, dass auf ehrenamtlicher Basis arbeitende Vereine mit dieser Aufgabe oftmals überfordert sind, auch weil der Bezirk wegen seiner komplizierten Haushaltslage nicht in der Lage war und ist, eine aufgabengerechte Aufwandspauschale zu finanzieren. Da dies kein bezirksspezifisches Problem ist, wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat für die Erarbeitung eines berlinweit einheitlichen Konzeptes zur Pflege und Wartung und somit zum Erhalt der bezirklichen Sportanlagen einzusetzen. Dazu gehört auch ein Finanzierungskonzept, dass die Übernahme von Verantwortung durch Sportvereine durch angemessene Aufwandsentschädigungen fördert, wenn die Sportvereine eine solche Aufgabenübertragung wünschen, und mit dem vermieden wird, wie in der Budgetierung auf Grundlage der Kosten-und Leistungsrechnung üblich, "Verlierer" und "Gewinner" unter den Bezirken zu produzieren.
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