Drucksache - 0744/IV  

 
 
Betreff: Entwurf des fortgeschriebenen Ergänzungsplans 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 12.02.2013
2. Anlage zur VzB 0744/IV
2. Beschluss vom 21.02.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der fortgeschriebene Ergänzungsplan 2013 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz i. V. m. § 33 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung beschlossen.

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat seiner Sitzung am 30.03.2012 Folgendes beschlossen (Rote Nr. 0150 Q-1):

 

„Da es dem Bezirk Mitte nicht gelungen ist, rechtzeitig einen beratungsfähigen Bezirkshaushaltsplan zu beschließen, wird die Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert, für den Bezirk im Wege der Ersatzvornahme einen Nothaushaltsplan festzusetzen. (...)

 

Der Bezirk Mitte wird aufgefordert, bis zum Beginn der Sommerpause 2012 einen nach Titeln differenzierten Ergänzungsplan aufzustellen, zu beschließen und unverzüglich dem Hauptausschuss vorzulegen, der nach einer Nachschau durch die Senatsverwaltung für Finanzen beschlossen werden kann. (...)“

 

Der von der Senatsverwaltung für Finanzen in Erledigung des ersten Teils des zitierten Beschlusses im Wege der Ersatzvornahme aufgestellte Nothaushaltsplanentwurf 2012/2013 für den Bezirk Mitte wurde vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 01.06.2012 zustimmend zur Kenntnisnahme genommen (Rote Nummer 0150 Q-4). Mit der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses über das Haushaltsgesetz 2012/2013 am 14.06.2012 (Drs. Nr. 17/0150) und dessen Inkrafttreten ist der Nothaushalt Bestandteil des Landeshaushalts und somit unmittelbare Handlungsgrundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bezirks Mitte geworden.

 

Am 22.11.2012 hat die BVV Mitte den vom Bezirksamt vorgelegten Ergänzungsplan 2013 (einschließlich Nachschiebeliste) beschlossen, mit dem die Ergebnisse der Fortschreibung der Globalzuweisungen 2013 aus dem so genannten Übersendungsschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 21.09.2012 umgesetzt wurden (Drs. Nr. 0565/IV und 0628/IV).

 

Im Anschluss wurde der Ergänzungsplan dem üblichen Verfahren folgend der Senatsverwaltung für Finanzen zur Nachschau vorgelegt. Diese hat in ihrem Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vom 13.01.2013 (Rote Nr. 0739) ausgeführt, dass der Bezirksplan zwar formal, aber nicht inhaltlich ausgeglichen sei, weil er Haushaltsrisiken in Höhe von rd. 3,2 Mio. € beinhalte, die in dem nachstehenden Berichtsauszug dargestellt sind:

 

 

Ein Ergänzungsplan könne seitens der Senatsverwaltung für Finanzen nur unter der Vorraussetzung mitgezeichnet werden, dass die Unterveranschlagungen beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund wurde dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

„Der Bezirk Mitte hat für das Haushaltsjahr 2013 einen fortgeschriebenen Ergänzungsplan vorzulegen, mit dem die in der Nachschau festgestellten Haushaltsrisiken in Höhe von

3.214.000 € aufgelöst werden. Der Ergänzungsplan ist nach Mitzeichnung der Senatsverwaltung für Finanzen dem Hauptausschuss zur Billigung vorzulegen. Bis dahin gilt die von der Senatsverwaltung für Finanzen verhängte Sperre nach § 41 LHO unverändert fort.“

 

Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist in seiner Sitzung am 30.01.2013 einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Unterausschusses Bezirke gefolgt (Rote Nr. 0150 Q-7) und hat die Nachschau und den Ergänzungsplan unter Berücksichtigung der zitierten Beschlussempfehlung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Mit dem nun vorgelegten fortgeschriebenen Ergänzungsplanentwurf (Anlage), der auch die bisherigen Veranschlagungen beinhalten muss (Änderungen/Ergänzungen farblich und durch Fettdruck hervorgehoben), werden die Haushaltsrisiken nun aufgelöst. Der Ausgleich wird durch folgende Maßnahmen erbracht:

 

 

Sachverhalt

Kapitel

Titel

Betrag

Bemerkungen

Kürzung bei Investitionsmaßnahmen

3736

71608

180.000 €

Maßnahme wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben

4011

71503

18.000 €

Finanzierung aus 4610/89331 (Sanierungsgebiet)

Absenkung pauschale Mehrausgaben Personal

5950

46101

413.000 €

Rückführung der durch SenFin festgestellten / prognostizierten Überveranschlagung im Bereich Personalausgaben

halbjährige Stellenbesetzungssperre für durch altersbedingtes Ausscheiden frei werdende Stellen

 

 

763.000 €

bei Berechnung mit Ø 40 Tsd. € und Ø Ausscheiden zum 30.06.2013. Betrag erhöht um sonst frei werdende Stellen und Mischkalkulation 63. - 65. Lj.; Maßnahme auf 1. Halbjahr beschränkt.

Erhöhung der Einnahmen durch Entnahmen aus der Rücklage

5950

35909

166.000 €

Entnahme aus der Rücklage pauschale Zuweisung

Erhöhung der Mieteinnahmen im Bereich Schule

3702

12401

212.000 €

Erhöhung auf Grund der Ist-Einnahmen 2012 und bereits abgeschlossener Verträge für 2013

3736

12401

62.000 €

Erhöhung auf Grund der Ist-Einnahmen 2012 und bereits abgeschlossener Verträge für 2013

Erhöhung der Gewinnablieferung aus der Parkraumbewirtschaftung

3520

12109

1.000.000 €

Erhöhung auf Grund der Ist-Einnahmen 2012 und einer darauf basierenden Prognose für 2013

Erhöhung der Einnahmen aus der Erlösbeteiligung des Bezirks Mitte  aus der Veräußerung von Grundstücken

5950

13110

400.000 €

Erhöhung auf Grund der Ist-Einnahmen 2012 und einer darauf basierenden Prognose für 2013

gesamt

3.214.000 €

 

 

 

Durch die Fortschreibung des Ergänzungsplans verringert sich somit das Gesamtvolumen des Bezirkshaushalts im Haushaltsjahr 2013 von 797.721,0 Tsd. € (gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses) um 3.236,1 Tsd. € (nach ursprünglichem Ergänzungsplan -3.822,1 Tsd. €) auf  794.484,9 Tsd. €.

 

Unmittelbar im Anschluss an die Beschlussfassung der BVV wird der fortgeschriebene Ergänzungsplan der Senatsverwaltung für Finanzen zur Prüfung vorgelegt. Sofern diese dort wegen der Fokussierung auf die Veränderungen gegenüber dem Ursprungswerk kurzfristig erfolgen kann und keine neuerlichen Einwände erhoben werden, ist eine Einbringung in die Sitzung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses am 06.03.2013 vorgesehen. 

 

Sofern sich weiterer Nachsteuerungsbedarf für den Bezirk ergeben sollte, wird das Bezirksamt zur Vermeidung von Zeitverlusten kurzfristig über erforderliche Korrekturen am Zahlenwerk entscheiden und die BVV hierüber unverzüglich im Anschluss nachträglich in Kenntnis setzen.

 

 

Rechtsgrundlagen

§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 und 36 Abs. 2  BezVG, §§ 12, 26 a, 27 und 33 LHO,

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:) Auf den Entwurf des fort-

) geschriebenen Ergänzungsplans

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:) 2013 wird verwiesen

 

 

Berlin, den         . Februar 2013

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 
 

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