Drucksache - 0719/IV  

 
 
Betreff: Keine Ausgliederung von Leistungen aus dem Bezirksamt - Stellenabbau strecken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKESchule
Verfasser:Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Vorberatung
14.03.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.05.2013 
19.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 22.01.2013
2. Dringlichkeit in BVV am 24.01.2013 abgelehnt, daher vertagt
3. Antrag vom 12.02.2013
4. BE Schulausschuss vom 14.03.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirkssamt wird ersucht, Pläne zur Ausgliederung von SchulhausmeisterInnen aus der bezirklichen Zuständigkeit und die Übertragung der Aufgaben an private Dienstleister nicht weiter zu verfolgen. Die Aufgaben sollen auch künftig von der Verwaltung des Bezirksamtes wahrgenommen werden.

 

Der Ausschuss für Schule empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des geänderten Textes (10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen).

 

Ursprungstext:

Das Bezirkssamt wird ersucht, Pläne zur Ausgliederung von SchulhausmeisterInnen aus der bezirklichen Zuständigkeit und die Übertragung der Aufgaben an private Dienstleister nicht weiter zu verfolgen. Die Aufgaben sollen auch künftig von der Verwaltung des Bezirksamtes wahrgenommen werden.

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass der auf Beschluss von SPD und CDU auf Landesebene verfolgte Plan des Stellenabbaus, der bis 2016 den Verzicht auf ca. 224 Vollzeitstellen im Bezirk Mitte vorsieht, für den Bezirk Mitte bis zum Jahr 2020 gestreckt wird.

 

Begründung:

Der Abbau von fast 224 Vollzeitstellen bis 2016 stellt den Bezirk Mitte vor schwerwiegende Probleme. Betroffen sind vor allem die Bereiche, die unmittelbare Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen.   Die geplante Ausgliederung der Schulhausmeister erfolgt ohne jeden fachlichen Hintergrund, sondern allein aus Gründen des von Senat und Abgeordnetenhaus verordneten Stellenabbaus. SchulhausmeiterInnen haben, wie wiederholt auch durch den Senat festgestellt wurde,  ein sehr spezifisches Anforderungsprofil.  Z.B. erfordert die Tätigkeit eines Schulhausmeisters neben handwerklichen Fähigkeiten die Befähigung zu körperlich anstrengenden Arbeiten und die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten. Zu betonen ist  das besondere Vertrauensverhältnis zwischen SchulhausmeisterIn und Schulleitung und die hohe Bedeutung von personeller Kontinuität, Verlässlichkeit und Verantwortungsgefühl gerade auch im unmittelbaren Kontakt mit Schülerinnen und Schülern.  Außerdem ist die Zuordnung der Schulhausmeister zum Bezirk  als Träger der äußeren Schulangelegenheiten zwingend, um die Aufgaben schnell und ohne zusätzlichen Koordinierungsaufwand mit Dritten unbürokratisch erledigen zu können. Dies wäre bei Zwischenschaltung eines privaten Dienstleisters zwischen Schule und Schulträger nur mit Effizienzverlusten möglich. Im Vordergrund müssen neben den Interessen der Schulen auch die Interessen der Beschäftigten stehen. Die Personalvertretungen haben sich gegen eine Ausgliederung der SchulhausmeisterInnen ausgesprochen. Um den Personalabbau, der ohne jede aufgabenkritische Betrachtung rein aus finanziellen Erwägungen verordnet wurde, dennoch zu bewältigen, ist eine zeitliche Streckung des Prozesses anzustreben. Dies wurde auch anderen Bezirken vom Senat zugestanden.

 

 
 

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