Drucksache - 0716/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Vorbemerkung: Entsprechend den Angaben auf der Homepage des Bezirksamtes (http://www.berlin.de/ba-mitte/org/sgagruen/gruenflaechenamt_005.html) steht noch immer ein Grillgebiet im Großen Tiergarten zur Verfügung: „Für Grillfreunde gibt es ein fast 30 ha großes Grillgebiet zwischen Spreeweg, Querallee, John-Foster-Dulles-Allee und Straße des 17. Juni“. (Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat ihre Homepage „Grillen in Berlin“ aktualisiert (http://www.berlin.de/kultur-und-tickets/tipps/2431087-1678259-grillen-in-berlin.html).)
Dazu frage ich das Bezirksamt:
1. Nimmt das Bezirksamt den von den Fraktionen von SPD und CDU initiierten und in der BVV bestätigten Beschluss zum generellen Grillverbot im Großen Tiergarten nicht ernst? Oder aus welchen anderen Gründen weist das Bezirksamt rund ein Jahr nach inkraft treten des Grillverbots weiterhin auf die Grillmöglichkeit hin?
2. Welche rechtlichen Folgen hat diese Veröffentlichung für GrillerInnen, die einerseits der Einladung des Bezirks zum Grillen im Großen Tiergarten folgen, aber dann andererseits vom Ordnungsamt oder anderen Behörden (evtl. kostenpflichtig) zur Unterlassung aufgefordert werden?
3. Welchen Stellenwert misst das Bezirksamt seiner Homepage als Informationsportal in Bezug auf die Aktualität und Rechtssicherheit seiner Beiträge zu?
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