Drucksache - 0704/IV  

 
 
Betreff: Erstellen einer Positivliste schadstoffreduzierter Anschaffungen in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Gesundheit und Gleichstellung Vorberatung
31.01.2013 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung vertagt   
28.02.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
07.03.2013 
17. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
07.05.2013 
18. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
06.06.2013 
19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
08.08.2013 
20. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
05.09.2013 
21. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule Vorberatung
14.02.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
14.03.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.11.2013 
25. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.04.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 15.01.2013
2. Überweisung in Ausschuss
3. BE Ges. vom 28.02.2013
4. BE Schulausschuss vom 14.03.2013
5. BE JHA vom 05.09.2013
6. BE Hauptausschuss vom 05.11.2013
7. Beschluss vom 21.11.2013
8. VzK vom 04.03.2015
9. Anlage
10. VzK vom 19.03.2015
11. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    .02.2015

Abt.                    Tel.:              23700

     

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

 

Mitte von Berlin                                                                                                                0704 / IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Erstellen einer Positivliste schadstoffreduzierter Anschaffungen in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0704/IV):

 

"Wir ersuchen das Bezirksamt, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialen für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden, Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen, Sie soll für die zuständigen MitarbeiterInnen praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen.

Zur Vermeidung von Gesundheitsschaden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phtalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein."

 

 

Das Bezirksamt hat am    24.02.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Grundsätzlich begrüßt das Bezirksamt die Einführung einer derartigen Positivliste für die Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen im Bezirk.

 

Allerdings ist zu bedenken, dass die Zuständigkeiten für Beschaffungen in der Bezirksverwaltung für die in Rede stehenden Einrichtungen vielfältig sind. Hierbei wird der Grundsatz der dezentralen Ressourcenverantwortung geachtet.

 

  • Die Bewirtschaftung der öffentlichen Kitas erfolgt über den Eigenbetrieb Kindergärten City; im Rahmen der Eigenverantwortung der Kitas werden teilweise Spiel- und Bastelmaterial aber auch Ausstattungsgegenstände eigenverantwortlich dezentral beschafft. Hier hat es im Rahmen des Qualitätsmanagements von Kindergärten City bereits mehrere Fortbildungsveranstaltungen für Leitungskräfte gegeben, die die im Antrag beschriebenen gesundheitlichen Fragen zum Inhalt hatten. Damit ist der Intention des Antrages Rechnung getragen worden.
  • Die kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen werden vom Jugendamt verwaltet, die Beschaffungen erfolgen teils dezentral durch die Einrichtungen oder aber über die internen Dienste des Jugendamtes.
  • Die Schulen beschaffen Lehr- und Lernmittel eigenverantwortlich; Ausstattungsgegenstände werden je nach Finanzierung durch die Schule selbst oder aber über das Schul- und Sportamt eingekauft.
  • Möbel werden entweder von der Serviceeinheit Facility Management, aber auch dezentral von den Ämtern oder den Einrichtungen selbst beschafft.

 

Bei den meisten Beschaffungen des Bezirksamtes ist davon auszugehen, dass das Angebot des berlinweit tätigen Landesverwaltungsamtes in Anspruch genommen wird. Das Landesverwaltungsamt ist eine nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Inneres. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass alle hier angebotenen Produkte gesundheitlich unbedenklich im Sinne des Antrages sind. Dennoch haben wir das Landesverwaltungsamt angeschrieben und um Stellungnahme gebeten (siehe Anlage 1).

 

Aufgrund der Mitteilung des Landesverwaltungsamtes hat sich das Bezirksamt auch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Verbindung gesetzt und die beigefügte Auskunft (Anlage 2) erhalten.

 

Das Bezirksamt hält somit die Erstellung einer Positivliste allein für Beschaffungen des Bezirks Mitte vor dem Hintergrund der beschriebenen Zuständigkeiten und den schon bestehenden gesetzlichen Regelungen im Land Berlin zu umweltverträglichen Beschaffung als nicht zielführend im Sinne des Antrages.

 

Wir bitten den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 
 

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