Drucksache - 0704/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Erstellen einer Positivliste schadstoffreduzierter Anschaffungen in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0704/IV):
"Wir ersuchen das Bezirksamt, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialen für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden, Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen, Sie soll für die zuständigen MitarbeiterInnen praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschaden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phtalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein."
Das Bezirksamt hat am 24.02.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Grundsätzlich begrüßt das Bezirksamt die Einführung einer derartigen Positivliste für die Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen im Bezirk.
Allerdings ist zu bedenken, dass die Zuständigkeiten für Beschaffungen in der Bezirksverwaltung für die in Rede stehenden Einrichtungen vielfältig sind. Hierbei wird der Grundsatz der dezentralen Ressourcenverantwortung geachtet.
Bei den meisten Beschaffungen des Bezirksamtes ist davon auszugehen, dass das Angebot des berlinweit tätigen Landesverwaltungsamtes in Anspruch genommen wird. Das Landesverwaltungsamt ist eine nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Inneres. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass alle hier angebotenen Produkte gesundheitlich unbedenklich im Sinne des Antrages sind. Dennoch haben wir das Landesverwaltungsamt angeschrieben und um Stellungnahme gebeten (siehe Anlage 1).
Aufgrund der Mitteilung des Landesverwaltungsamtes hat sich das Bezirksamt auch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Verbindung gesetzt und die beigefügte Auskunft (Anlage 2) erhalten.
Das Bezirksamt hält somit die Erstellung einer Positivliste allein für Beschaffungen des Bezirks Mitte vor dem Hintergrund der beschriebenen Zuständigkeiten und den schon bestehenden gesetzlichen Regelungen im Land Berlin zu umweltverträglichen Beschaffung als nicht zielführend im Sinne des Antrages.
Wir bitten den Beschluss als erledigt anzusehen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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