Drucksache - 0703/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0703/IV ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Bürgerschaftlichen Zusammenhang unterstützen: Überdachung in der Pritzwalker Straße
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0703/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit in der Pritzwalker Straße für die Unterstützung der bürgerschaftlichen Zusammenhänge die ständige Überdachung eines Sitzplatzes etwa nach dem Vorbild der entsprechenden Konstruktion in der Werftstraße geschaffen werden kann.
Sofern die Prüfung positiv ausfällt, wird das Bezirksamt ersucht, die entsprechende Überdachung gemeinsam mit dem Quartiersmanagement Moabit-Ost, dem Aktiven Zentrum Turmstraße und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur realisieren.
Das Bezirksamt hat am 07.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Gehwegflächen der Pritzwalker Str. liegen in der Zuständigkeit des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes als Straßenbaulastträger. Mit Schreiben vom 13.09.2013 an das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt beantragte das QM-Moabit Ost, dass nach Aufbau der Überdachung in der Pritzwalker Straße, diese in das Fachvermögen des zuständigen Fachamtes übernommen werden soll, da die Bewohner und Bewohnerinnen zwar gern bereit sind Patenschaften für die Überdachung zu übernehmen, aber aus Kostengründen keine Haftung. Im Ergebnis der Prüfung dieses Antrages durch das zuständige Fachamt wird dem Antrag nicht zugestimmt, da die Übernahme einer Überdachung in das Fachvermögen des Tief - und Landschaftsplanungsamt dauerhafte personelle und finanzielle Belastungen im Rahmen der Unterhaltung bedingt. Hierfür stehen im Tiefbau- und Landschaftsplanugnsamt keine Ressourcen zur Verfügung. Auf Grund der angespannten Haushaltslage und der damit verbundenen haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen muss sich das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt ausschließlich auf die Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben beschränken. Eine Hinzunahme von " Serviceleistungen " muss abgelehnt werden." Damit kann eine Umsetzung des BVV-Beschlusses nicht erfolgen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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