Drucksache - 0703/IV  

 
 
Betreff: Bürgerschaftlichen Zusammenhang unterstützen: Überdachung in der Pritzwalker Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
20.02.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vertagt   
20.03.2013 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vertagt   
17.04.2013 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vertagt   
22.05.2013 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 15.01.2013
2. Überweisung in Ausschuss
3. BE Soziale Stadt vom 22.05.2013
4. Beschluss vom 13.06.2013
5. VzK vom 14.01.2014
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                              12.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                                        44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              0703/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Bürgerschaftlichen Zusammenhang unterstützen: Überdachung in der Pritzwalker Straße

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0703/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit in der Pritzwalker Straße für die Unterstützung der bürgerschaftlichen Zusammenhänge die ständige Überdachung eines Sitzplatzes etwa nach dem Vorbild der entsprechenden Konstruktion in der Werftstraße geschaffen werden kann.

 

Sofern die Prüfung positiv ausfällt, wird das Bezirksamt ersucht, die entsprechende Überdachung gemeinsam mit dem Quartiersmanagement Moabit-Ost, dem Aktiven Zentrum Turmstraße und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur realisieren.

 

Das Bezirksamt hat am 07.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Gehwegflächen der Pritzwalker Str. liegen in der Zuständigkeit des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes als Straßenbaulastträger. 

Mit Schreiben vom 13.09.2013 an das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt  beantragte das QM-Moabit Ost, dass nach Aufbau der Überdachung in der Pritzwalker Straße, diese in das Fachvermögen des zuständigen Fachamtes übernommen werden soll, da die Bewohner und Bewohnerinnen zwar gern bereit sind Patenschaften für die Überdachung zu übernehmen, aber aus Kostengründen keine Haftung.

Im Ergebnis der Prüfung dieses Antrages durch das zuständige Fachamt wird dem Antrag nicht zugestimmt, da die Übernahme einer Überdachung in das Fachvermögen des Tief - und Landschaftsplanungsamt dauerhafte personelle und finanzielle Belastungen im Rahmen der Unterhaltung bedingt. Hierfür stehen im Tiefbau- und Landschaftsplanugnsamt  keine Ressourcen zur Verfügung. Auf Grund der angespannten Haushaltslage und der damit verbundenen haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen muss sich das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt ausschließlich auf die Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben beschränken. Eine Hinzunahme von " Serviceleistungen " muss abgelehnt werden."

Damit kann eine Umsetzung des BVV-Beschlusses nicht erfolgen.

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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