Drucksache - 0682/IV  

 
 
Betreff: Investitionen in Energieeffizienz unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Körper 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.10.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 15.01.2013
2.Beschluss vom 24.01.2013
3. Version vom 13.08.2013
4. Vzk vom 23.08.2013
5. Vertagung
6. VzK vom 15.10.2013
7. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                     06.2013

Abt.                    Tel.:              9018 23700

     

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0682/IV

                                                       

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Investitionen in Energieeffizienz unterstützen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0682/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eindeutige Kriterien zu entwickeln und zu veröf­fentlichen, die die Eigenschaft "besonders erhaltenswerte Bausubstanz" im Sinne des KfW-Förderprogramms "Energieeffizient sanieren" definiert. Pa­rallel soll ein Geschäftsprozess beschrieben werden, der einer zügigen Be­scheini­gung über das Vorliegen dieser Eigenschaft führt.

Die Definition soll investitionswilligen Bürgerinnen und Bürgern Anhaltspunkte geben, ob eine Beantragung von Mitteln des KfW-Programms "KfW-Haus-Denkmal" möglich ist. Der Geschäftsprozess soll zu einer belastbaren Aus­kunft innerhalb von vier Wochen ab Eingang der Anfrage führen.

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, Prüfung und Bescheinigung im Sinne des KfW Programms Bestandteil "KfW- Denkmal" in den Produktkatalog zur Kosten - und Leistungsrechnung einfügen zu lassen.

 

Das Bezirksamt hat am 25.06.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das KfW-Programm (Programm der Bank für kommunalen Wiederaufbau) fördert Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs für Immobilien im privaten Haus­besitz. Nach Prüfung und nachfolgender Bewilligung des Förderantrages durch die Bank für kommunalen Wiederaufbau (KfW) werden die Baumaßnahmen mit einem verbilligten Zinssatz gefördert. Die Förderung erfolgt über langfristige Darlehensver­gaben.

 

Die Definitionen und Anforderungen, die an die Bewilligung der Kredite gekoppelt sind, werden ausführlich im Internet dargestellt oder werden auf Anforderung von der KfW postalisch zugestellt. Letztendlich wird jeder Antrag beraten und der Einzelfall individuell durch die KfW bearbeitet. Die Prüfung und Bewertung der Förderfähigkeit obliegt allein dem Fördermittelgeber. Belastbare Auskünfte kann daher nur die KfW selbst erteilen.

Eine Bescheinigung durch das Bezirksamt Mitte im Sinne einer be­lastbaren Auskunft käme einem Ver­waltungsakt gleich, einschließlich einem sich ge­gebenenfalls daraus herleitbarem Rechtsanspruch gegenüber dem Bezirksamt Mitte.

 

Die Beratung und Unterstützung der Bürger zur Beantragung von Fördermitteln der KfW auf dem Sektor der privaten Bank- und Finanzberatung gehört nicht zu den ge­setzlichen Pflichtaufgaben des Bezirkes Mitte. In Zeiten der Konzentration auf Kern­aufgaben der öffentlichen Verwaltung kann diese zusätzliche Aufgabe nicht geleistet werden. Der Bereich Energie- und Ressourcenmanagement kann dabei ebenfalls nicht mitwirken, da er als Fachgruppe der Serviceeinheit Facility Management aus­schließlich für die bezirkseigenen Immobilien zuständig ist und die Aufgabenzuwei­sung eine externe Bürgerberatung nicht vorsieht.

 

Dem Ersuchen auf Erstellung eines neuen Produktes wird vom Bezirksamt Mitte und der Geschäftsstelle Produktkatalog der Bezirke beim BA Pankow wenig Aussicht auf Erfolg eingeräumt, da ein solches Produkt nicht zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderlich ist, keine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, zur Be­arbeitung der neuen Aufgabe nicht vorhandene aber erforderliche Stellenanteile frei­gesetzt und angegeben werden müssen, sowie die Mehrheit der Bezirke sich hierfür aussprechen muss. Letztlich bedarf es der Zustimmung der Senatverwaltung für Fi­nanzen. Das Ersuchen wird vom Bezirksamt Mitte nicht weiterverfolgt.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i. V. m. § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

                                                        Bezirksstadtrat Davids

 

 

 

 

 

 
 

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