Drucksache - 0682/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0682/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Investitionen in Energieeffizienz unterstützen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0682/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, eindeutige Kriterien zu entwickeln und zu veröffentlichen, die die Eigenschaft "besonders erhaltenswerte Bausubstanz" im Sinne des KfW-Förderprogramms "Energieeffizient sanieren" definiert. Parallel soll ein Geschäftsprozess beschrieben werden, der einer zügigen Bescheinigung über das Vorliegen dieser Eigenschaft führt. Die Definition soll investitionswilligen Bürgerinnen und Bürgern Anhaltspunkte geben, ob eine Beantragung von Mitteln des KfW-Programms "KfW-Haus-Denkmal" möglich ist. Der Geschäftsprozess soll zu einer belastbaren Auskunft innerhalb von vier Wochen ab Eingang der Anfrage führen. Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, Prüfung und Bescheinigung im Sinne des KfW Programms Bestandteil "KfW- Denkmal" in den Produktkatalog zur Kosten - und Leistungsrechnung einfügen zu lassen.
Das Bezirksamt hat am 25.06.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Das KfW-Programm (Programm der Bank für kommunalen Wiederaufbau) fördert Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs für Immobilien im privaten Hausbesitz. Nach Prüfung und nachfolgender Bewilligung des Förderantrages durch die Bank für kommunalen Wiederaufbau (KfW) werden die Baumaßnahmen mit einem verbilligten Zinssatz gefördert. Die Förderung erfolgt über langfristige Darlehensvergaben.
Die Definitionen und Anforderungen, die an die Bewilligung der Kredite gekoppelt sind, werden ausführlich im Internet dargestellt oder werden auf Anforderung von der KfW postalisch zugestellt. Letztendlich wird jeder Antrag beraten und der Einzelfall individuell durch die KfW bearbeitet. Die Prüfung und Bewertung der Förderfähigkeit obliegt allein dem Fördermittelgeber. Belastbare Auskünfte kann daher nur die KfW selbst erteilen. Eine Bescheinigung durch das Bezirksamt Mitte im Sinne einer belastbaren Auskunft käme einem Verwaltungsakt gleich, einschließlich einem sich gegebenenfalls daraus herleitbarem Rechtsanspruch gegenüber dem Bezirksamt Mitte.
Die Beratung und Unterstützung der Bürger zur Beantragung von Fördermitteln der KfW auf dem Sektor der privaten Bank- und Finanzberatung gehört nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben des Bezirkes Mitte. In Zeiten der Konzentration auf Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung kann diese zusätzliche Aufgabe nicht geleistet werden. Der Bereich Energie- und Ressourcenmanagement kann dabei ebenfalls nicht mitwirken, da er als Fachgruppe der Serviceeinheit Facility Management ausschließlich für die bezirkseigenen Immobilien zuständig ist und die Aufgabenzuweisung eine externe Bürgerberatung nicht vorsieht.
Dem Ersuchen auf Erstellung eines neuen Produktes wird vom Bezirksamt Mitte und der Geschäftsstelle Produktkatalog der Bezirke beim BA Pankow wenig Aussicht auf Erfolg eingeräumt, da ein solches Produkt nicht zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderlich ist, keine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, zur Bearbeitung der neuen Aufgabe nicht vorhandene aber erforderliche Stellenanteile freigesetzt und angegeben werden müssen, sowie die Mehrheit der Bezirke sich hierfür aussprechen muss. Letztlich bedarf es der Zustimmung der Senatverwaltung für Finanzen. Das Ersuchen wird vom Bezirksamt Mitte nicht weiterverfolgt.
A. Rechtsgrundlage:
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Bezirksstadtrat Davids
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