Drucksache - 0663/IV  

 
 
Betreff: Mehr Fahrgastsicherheit bei Bussen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.12.2012
2. Vertagt für die BVV am 24.01.2013
3. Beschluss vom 24.01.2013
4. Vzk vom 11.03.2013
5. VzK vom 09.04.2013
6. Beschluss vom 24.04.2013
7. VzK vom 03.02.2014
8. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum:     .01.2014

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          Tel.: 44 600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0663/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Mehr Fahrgastsicherheit bei Bussen 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0663/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, ein regelmäßiges Abstimmungsverfahren zwischen dem

Bezirksamt und der BVG zu schaffen, das sicherstellt, das Park- und Halteverbote an Bushaltestellen so eingerichtet werden, dass die Busse dicht an den Bürgersteig heranfahren und ein geordnetes Ein- und Aussteigen an allen Türen für die Fahrgäste möglich ist.

 

Insbesondere für Menschen mit Behinderung, Eltern mit Kinderwagen etc. ist sicherzustellen, dass sie sicher in die öffentlichen Verkehrsmittel ein- und wieder aussteigen können.

 

Park- und Halteverbote sind auf dieser Grundlage kontinuierlich kurzfristig so zu verändern.

 

Bei Haltestellen, die verstärkt durch falsch parkende Fahrzeuge blockiert werden, sollen in Zusammenhang mit dem Ordnungsamt und der Polizei Schwerpunktkontrollen und Abschreckung für Geschäftsinhaber/innen und Fahrzeugführer/innen angeregt werden.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zwei Monate nach Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung einen ersten Zwischenbericht über die Umsetzung geben und ein Jahr nach dem Beschluss einen weiteren Bericht über die Fortsetzung der Zusammenarbeit zu erstatten."

 

 

Den hierauf erteilten Zwischenbericht des Bezirksamts vom 05.03.2013 hat die BVV mit Beschluss vom 18.04.2013 zur Kenntnis genommen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 28.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die ausstehenden Stellungnahmen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und der Berliner Verkehrbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), liegen vor.

 

Die BVG AöR hat sich positiv zum BVV-Beschluss geäußert. Mit Schreiben vom 10.07.2013 wurde ausgeführt (Zitat):

"Grundsätzlich ist bei Fragen der Festlegung von Haltestellen die Straßenverkehrsbehörde

einzubeziehen, da diese letztlich den Standort anordnet. Üblicherweise wird diese Aufgabe von der Verkehrslenkung B 4 (ÖPNV) wahrgenommen, allerdings nur auf Antrag der BVG AöR bzw. eines anderen Verkehrsunternehmens.

Aus Ihrem Schreiben ist zu entnehmen, dass sich bei der VLB eine Arbeitsgruppe ÖPNV mit konzeptionellen Grundsatzangelegenheiten des ÖPNV und Grundsatzvorgaben für den ÖPNV einschließlich Optimierungen befasst.

Der Bereich Omnibus der BVG AöR hat ein besonderes Interesse daran, dass die Omnibusse die Haltestellen störungsfrei anfahren können, um damit auch den sicheren Ein- und Ausstieg der Fahrgäste gewährleisten zu können.

                                                       

 

Trotz dieses Eigeninteresses im Hinblick auf die Fahrgastsicherheit und auf den störungsfreien Betriebsablauf erscheint uns das Anliegen der BVV, diese Themen im Austausch mit dem Ordnungsamt und auch mit dem Tiefbauamt bei regelmäßigen Treffen zu erörtern, sehr angemessen, weil alle Betroffenen davon nur profitieren können."

 

Die VLB hat sich mit Email vom 05.07.2013 zum BVV-Beschluss geäußert (Zitat):

"Es ist richtig, dass die VLB für die Belange des ÖPNV zuständig ist, soweit straßenver-

kehrsbehördliche Maßnahmen angeordnet werden, insbesondere Haltestellenlagen und ergänzende Maßnahmen wie Haltverbote usw.. Entsprechend des Senatsbeschlusses zur Bevorrechtigung des ÖPNV im öffentlichen Straßennetz soll insbesondere neben Beschleunigungsmaßnahmen die Fahrgastfreundlichkeit durch behindertengerechten Ausbau von Haltestellen und die Anfahrbarkeit erhöht werden. Im ureigensten Interesse verfolgt die BVG diese Ziele und beantragt hier regelmäßig sowohl Veränderungen der Haltestellenlagen, Neueinrichtungen und Verkehrsmaßnahmen zur sicheren Anfahrbarkeit der Haltestellen. Auch auf Hinweise aus der Bevölkerung und der Bezirksämter erfolgen durch die VLB Überprüfungen.

Ob eine zusätzliche Abstimmung zwischen dem Bezirksamt und der BVG sinnvoll sein könnte, sollten Sie mit der BVG besprechen. Wichtig wäre meines Erachtens, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen den Produktmanagern der BVG und Ihnen zur Überwachung der Haltestellenbereiche besteht, in deren Rahmen Sie dann der BVG Unterstützung geben."

 

Die mit dem BVV-Beschluss verbundenen guten Absichten werden von allen Beteiligten positiv gewertet. Die Stellungnahme der VLB macht deutlich, dass hier eine Zusammenarbeit des Ordnungsamts mit der BVG AöR gut geheißen wird. Die Notwendigkeit einer direkten Beteiligung der VLB wird nicht gesehen. Auch die BVG AöR ist daran interessiert, mit den zuständigen Stellen im Bezirksamt zu kommunizieren. Beide Beteiligte (VLB und BVG AöR) machen deutlich, dass für die Anordnung von Haltestellenbereichen die VLB der Entscheidungsträger ist. Somit verbleibt aus dem angesprochenen Regelungsspektrum die Kontrollaufgabe als Gegenstand der mit dem Bezirksamt angestrebten Kommunikation.

 

Die angespannte Personalsituation im Ordnungsamt, welche auch den hier als Ansprechpartner zu sehenden Fachbereich Außendienst mit dem Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) betrifft, steht einer zügigen Umsetzung des von der BVV angeregten Vorgehens im Wege.

 

Der Bereich arbeitet bereits an der Leistungsgrenze. Ein weiterer Aufgabenzuwachs im Sinn des BVV-Beschlusses kann nicht implementiert werden. Die hiermit angestrebten Verbesserungen, insbesondere im Rahmen der dann vom AOD zu leistenden vermehrten Kontrollen in den Haltestellenbereichen, können nicht gewährleistet werden.

 

Da aufgrund der vom Bezirk zu leistenden Konsolidierungsaufgabe vor dem Jahr 2016 nicht mit einer grundlegenden Verbesserung im personellen Bereich gerechnet werden kann, liegt derzeit eine weitere Verfolgung der Umsetzung des BVV-Beschlusses nicht im Rahmen des Möglichen.

 

 

 

A. Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

              b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

Berlin, den            

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                            Bezirksstadtrat  Spallek

 

 
 

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