Drucksache - 0654/IV  

 
 
Betreff: Mehr Raum für Schule bedarfsgerecht finanzieren!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEJugendhilfeausschuss
Verfasser:Urchs Fraktion Bü 90/Die Grünen Schauer-Oldenburg Fraktion der Piraten Lang 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Vorberatung
14.02.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
07.03.2013 
17. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
07.05.2013 
19.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.12.2012
2.Vertagt für die BVV am 24.01.2013
3. Überweisung in Ausschüsse
4. BE Schule vom 14.02.2013
5. BE JHA vom 07.03.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat für eine gerechtere und vor allem den veränderten Bedarfen entsprechende Finanzierung der schulischen Infrastruktur einzusetzen. 

Dabei sind die besonderen Erfordernisse von Schulen in sozialen Brennpunkten als auch spezielle Notwendigkeiten, wie z.B. die Einrichtung von besonderen Lerngruppen für SchülerInnen ohne Deutschkenntnisse, die bisher nicht über die Schulprodukte abgebildet werden,  bei der Finanzierung zu berücksichtigen.

Des weiteren sind in die Finanzierungssystematik neue Bedarfe einzubeziehen, die auch als Folge gesetzlicher Neuregelungen entstanden sind und zusätzlichen Raumbedarf begründen, der bisher jedoch nicht bzw. nicht ausreichend finanziert wird.

Dazu gehören u.a.

  • die gesetzliche Einführung der Hortbetreuung für die Klassenstufen 5 und 6,
  • die gesetzlich definierte Bereitstellung von Räumen für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket,
  • räumliche und Ausstattungsanforderungen, die aus dem Rechtsanspruch auf eine inklusive Beschulung resultieren und 
  • die gesetzlich definierte Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, eine intensivere gesamtstädtische Steuerung der Schulentwicklungsplanung zu initiieren, die den Widerspruch zwischen der bezirklichen Infrastrukturzuständigkeit für den Schulbereich und die gesamtstädtische Schulwahlmöglichkeit für die Schülerinnen und Schüler bei den weiterführenden Schulen im Sinne größerer  Planungssicherheit auflöst und die Bezirke bei der Planung, Bereitstellung und Finanzierung der Schulinfrastruktur unterstützt. 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrages (12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

 

 

Begründung:

Bei der Finanzierung der schulischen Infrastruktur machte der Bezirk Mitte in den letzten Jahren enorme Verluste. Durch Verdichtung der schulischen Nutzungen und die Aufgabe von Schulgebäuden konnte das bezirkliche Defizit zwar abgebaut werden, doch der Bezirk steht an den Grenzen seiner Handlungsmöglichkeiten. Dies auch angesichts der enormen pädagogischen Herausforderungen, die an den Schulen unseres Bezirks, viele in sozialen Brennpunkten, bestehen und denen sich PädagogInnen, Elternschaft und SchülerInnen engagiert und verantwortungsbewußt stellen.

Grundsätzlich besteht das Ansinnen, Schulen mit hohem Anteil von Schülerinnen unsd Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache und Lernmittelbefreiung infolge sozialer Belastung in die Lage zu versetzen, ggf. von der vorgegebenen Frequenz abzuweichen und kleinere Klassen zu bilden bzw. mit sozialräumlich bestehenden Partnern schulische Räume für pädagogische Zwecke zu nutzen. Grundsätzlich ist diese Entscheidung jetzt schon möglich, doch werden die Bezirke finanziell benachteiligt, wenn sie diese Möglichkeit nutzen.

Im Rahmen der AG Schulprodukte wurde durch Land und Bezirke 2010 der Versuch unternommen, die Infrastrukturkosten für den Schulbereich neu zu  betrachten. Dies scheiterte.

Das Grundproblem der Finanzierung der schulischen Infrastruktur ist nach wie vor ungelöst.

Die Bezirke haben kaum Einfluss auf die Beschaffenheit der Schulgebäude – selten sind diese nach heutigen Finanzierungsgesichtspunkten „ökonomisch“. Große Flächen z.B. an Fluren und Nebengelassen, gehen in die Gesamtrechnung ein, sind aber für Unterrichtszwecke nicht nutzbar (u.a. Brandschutz). Das spielt jedoch in der Finanzierung keine Rolle. Die Schulinfrastruktur wird undifferenziert, rein quantitativ in Gesamtheit zur Finanzierung herangezogen. 

Der Zwang zur Flächenoptimierung treibt die Bezirke so schnell wie möglich Schulstandorte aufzugeben, die sich nach der geltenden Finanzierungspraxis, jedoch nicht unbedingt nach pädagogischen Gesichtspunkten,  „nicht rechnen“,  um sich von Kosten zu entlasten. Sie müssen dies auch dann tun, wenn vorhersehbar ist, dass diese Gebäude mittel- bzw. langfristig wieder für schulische Zwecke reaktiviert werden müssen. Das Beispiel Pankow ist bekannt. Mitte handelt nach einem im Jahre 2010 beschlossenen Schulentwicklungsplan, dessen Fortschreibung dringend notwendig ist, auf dessen Einhaltung als Bestandteil des bezirklichen Sanierungskonzeptes Senat und Abgeordnetenhaus jedoch bis zum Vorliegen neuer Voraussetzungen bestehen. Das Problem wird noch deutlicher, wenn benachbarte Bezirke einerseits dringend Schulgebäude suchen und andere zur selben Zeit Schulstandorte aufgeben. Eine gesamtstädtische Steuerung findet nicht statt.

Die gegenwärtige Finanzierung von Schulflächen erfolgt auf der Grundlage der schultyp-spezifischen Musterraumprogramme. Unberücksichtigt bleibt, dass sich durch diverse neue Anforderungen der Raumbedarf verändert hat. Inklusion, BuT, die Einführung pädagogischer Kleinklassen für den Spracherwerb, die gebotene Zusammenarbeit Schule und Jugendhilfe …– zusätzliche Räume werden notwendig, sind jedoch nicht bzw. unzureichend in der Finanzierungslogik berücksichtigt. Die Überprüfung und Anpassung des Musterraumprogramms für die jeweiligen Schultypen ist dringend erforderlich. Dies muss bei der Finanzierung der Infrastrukturkosten für den Schulbereich ebenso berücksichtigt werden wie besondere Erfordernisse, die sich aus der sozialen Lage vor Ort ergeben. Nur so ist es möglich, den pädagogischen Erfordernissen endlich wieder Priorität einzuräumen, ohne den ökonomischen Umgang mit der wertvollen Infrastruktur zu vernachlässigen. Beides muss wieder in sinnvolle Übereinstimmung gebracht werden.

 

 

 
 

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