Drucksache - 0652/IV  

 
 
Betreff: Kooperation zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Antidiskriminie-rungsstelle für Senioren und Behinderte sowie der „Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Zierold 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.12.2012
2.Austauschblatt vom 19.12.2012
3.Beschluss vom 20.12.2012
4. VzK vom 04.04.2013
6. vzk vom 18.04.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                Datum:    03.13

Abt.                 Tel.: 32200

BB

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0652/IV

                                                       

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Kooperation zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Antidiskriminierungsstelle für Senioren und Behinderte sowie "Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung"     

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.03.2013 folgende  Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen

(Drucksache Nr. 0652/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, mit der Anfang November 2012 eröffneten Antidiskriminierungsberatung sowie der "Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung" in Bezug auf Vorfälle, die einen diskriminierenden Charakter haben, zusammenzuarbeiten:

Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung/Senioren sollen Ereignisse diskriminierender Art bei der Antidiskriminierungsstelle melden und sich gegebenenfalls mit deren Mitarbeitern über weitere Vorgehensweise austauschen.

 

Die Antidiskriminierungsstelle könnte dem Bezirksamt viele praktische Informationen zum Thema Diskriminierung bereitstellen.

 

Bezirksamt und Antidiskriminierungsstelle sollen den Austausch dazu nutzen, Diskriminierungen von benachteiligten Gruppen zu verringern und dadurch das Wohlbefinden ebendieser in unserer Gesellschaft steigern.

 

 

Das Bezirksamt hat am        beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung arbeitet seit Bestehen der Antidiskriminierungsberatung Alter und Behinderung, einem Projekt der Landesvereinigung Selbsthilfe e.V., gefördert durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, mit dieser zusammen. Auf der Behindertenbeiratssitzung am 5.12.12 wurde die Beratungsstelle vorgestellt. Mitglieder des Behindertenbeirates besuchten die Antidiskriminierungsstelle, informierten sich über das außergerichtliche Beratungsangebot und übermittelten die Informationen an Selbsthilfegruppen und Behindertenverbände des Bezirks. Es wurde vereinbart, dass die Mitarbeiterin der Beratungsstelle, über ihre Arbeit im Rahmen einer Behindertenbeiratssitzung berichtet. Die im Bezirksamt tätigen Sozial- und Gesundheitsdienste wurden über das überregional wirkende Angebot im Bezirk informiert.

Die Landesstelle für Gleichbehandlung- gegen Diskriminierung wird vom Bezirksamt Mitte als Informationsstelle genutzt. Publikationen der Landesstelle finden in der Beratungspraxis des Bezirksamtes Mitte Anwendung. Eine Fortbildungsveranstaltung im Rahmen einer Inhouse-Schulung fand 2012 statt. Weiterhin werden Veranstaltungen der Landesstelle von der Gleichstellungsbeauftragten und der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung wahrgenommen, es fanden Fachgespräche statt, Erfahrungsaustausch ist Bestandteil der Arbeit.

 

A. Rechtsgrundlage: §36 BezVG, §21, Abs. 3 LGG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

                                                       

 

 

 
 

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