Drucksache - 0651/IV  

 
 
Betreff: Standortsicherung für das C/O-Ausstellungsforum im Monbijoupark ohne finanzielle Belastung des Bezirks durch Atelierhaus
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Stadtentwicklung,Sanieren, Bauen und BebauungspläneBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 28.11.2012
2. Antrag aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 28.11.2012
3. Änderungsantrag vom 18.12.2012
4. Beschluss vom 03.01.2013
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin         .         .2016

Abt. 33500

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0651/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

Standortsicherung für das C/O-Ausstellungsforum im Monbijoupark ohne

finanzielle Belastung des Bezirks durch Atelierhaus

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgende  Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.  0651/IV )

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Weiterentwicklung des BVV-Beschlusses, DS 2202/III, den Erhalt zur Zwischennutzung des Atelierhauses im Monbijoupark nur dann zu gewährleisten, wenn dem Bezirk Mitte hieraus keine Kosten (Bewirtschaftung, IKT-Kosten, sonstige Kosten) entstehen.

 

Sollten die Verhandlungen mit den zuständigen Stellen bezüglich einer Übertragung das Atelierhaus in das Fachvermögen der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten gemäß BVV-Beschluss DS 0496/IV bis 31.12.2012 nicht erfolgreich sein, so ist das Atelierhaus gemäß Bebauungsplan I-57 zu Gunsten der geplanten Erweiterung der Grünfläche aufzugeben.

 

Der BVV-Beschluss DS 2202/III ist unter diesen Umständen (Keine Übernahme SenKult) dahingehend zu modifizieren, dass

1. keine provisorisch Nutzung des Atelierhauses durch das Ausstellungsforums C/O Berlin erfolgen soll und

2. nunmehr nur für die existierenden Baukörper Bunker, Kellergeschoss ehemalige Augenklinik und die angrenzenden Gebäude an der Monbijoustraße, unter Berücksichtigung der bisherigen Bebauungsplanziele (I-57) zur Erweiterung der Grün- und Freiflächen, Nachnutzungsvarianten erarbeitet werden sollen.

 

Alle anderen Punkte des BVV-Beschluss DS 2202/III bleiben von den Änderungen unberührt.

 

Das Ersuchen der BVV mit Beschluss DS 2191/III zu „Das Atelierhaus im Monbijoupark erhalten (Abrissmoratorium)“ wird nicht mehr aufrechterhalten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 05.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Atelierhaus im Monbijoupark wurde gemäß Bebauungsplan I-57 zu Gunsten der geplanten Erweiterung der Grünfläche aufgegeben und im September 2013 abgerissen, da der bauliche Zustand keine weitere Nutzung mehr zugelassen hat.

 

 

A)   Rechtsgrundlage:

 

§ 36 BezVG i.V.m. § 13 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. HankeWeißler

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

 

 
 

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