Drucksache - 0605/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Zusammenwirken von Ganztagsschulen und Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0605/IV)
"Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwieweit sich die Umsetzung der Aufgaben und Ziele der Ganztagsschulen und Jugendfreizeiteinrichtungen, wie z.B. soziales Lernen, Partizipation und Demokratieerziehung und Freizeitgestaltung so organisieren lassen, dass z.B. über themengebundene Projekttage der Schulen in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen oder die Nutzung spezifischer Angebote der Freizeiteinrichtungen (je nach Profil der Einrichtung) durch Schulklassen/Schulgruppen zur außerschulischen Bildung im Rahmen der Sozialraumorientierung und andere Formen der Kooperation Synergieeffekte eintreten. Beispiele erfolgreicher Kooperation sollen über geeignete Formen des Erfahrungsaustausches vermittelt werden. Dabei sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen als eigenständige, außerschulische Bildungsstandorte zu stärken. Eine Reduzierung von Qualität und Quantität der außerschulischen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist nicht zuzulassen. Der BVV und den betreffenden Fachausschüssen ist bis spätestens Mai 2014 zu berichten."
Das Bezirksamt hat am 01.09.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 18.09.2014 den Zwischenbericht des Bezirksamts zur Kenntnis genommen. Darin wurde der Aufbau der regelhaften Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe auf der Grundlage des Rahmenkonzepts für den Bezirk Mitte beschrieben. Das Zusammenwirken von Ganztagschulen und Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen ist strukturell gesichert durch den gleichberechtigten Einbezug von Sprecherinnen der regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, über welche die fachlichen Belange der der Kinder- und Jugendarbeit eingebracht und mit den Vertretungen der verschiedenen Schultypen im Prognoseraum abgestimmt werden können.
Die praktische Zusammenarbeit von Ganztagsschulen und Kinder- und Jugendfreizeitstätten erfolgt u.a. in den kommunalen Bildungsverbünden, die laut Beschluss der strategischen Steuerungsrunde weiter ausgebaut werden sollen. Für weitere Details wird auf den Zwischenbericht verwiesen.
In den zurückliegenden Monaten konnten weitere wichtige Ziele für ein gelingendes Zusammenwirken erreicht werden.
Das Thema kommunale Bildungsverbünde ist gemäß der Abstimmung der strategischen Steuerungsrunde Schule - Jugendhilfe als bezirklicher Schwerpunkt gesetzt. Im Anschluss an den BVV-Beschluss wurde eine Arbeitsdefinition für kommunale Bildungslandschaften in Mitte verabschiedet, die den Ausgangspunkt für die zukünftige Bearbeitung des Themas im Bezirk bildet: "Kommunale Bildungsverbünde sind langfristige verstetigte, professionell gestaltete, auf gemeinsames planvolles Handeln abzielende, kommunalpolitisch gewollte Netzwerke zum Thema Bildung, die - ausgehend von der Perspektive des lernenden Subjektes - formale, informelle und nonformale Bildungsorte und Lebenswelten umfassen und sich auf einen definierten Raum beziehen." Mit dieser Definition wird der Beschlussintention der Schaffung von Synergieeffekten durch Kooperation, bei gleichzeitiger Stärkung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen als eigenständige, außerschulische Bildungsstandorte unter Wahrung der Qualität und Quantität der Angebote, Sorge getragen.
Für die weitere professionelle Unterstützung des Prozesses soll die Transferagentur Berlin der "Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement" gewonnen werden. Die Transferinitiative ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiiertes Programm mit dem Ziel, in Kreisen und kreisfreien Städten ein besser abgestimmtes Bildungsmanagement zu unterstützen und voranzubringen. Die Transferagenturen bereiten im Rahmen ihrer Beratung bundesweit erfolgreiche Modelle und Konzepte für ein kommunales Bildungsmanagement auf und passen diese an die jeweilige Situation vor Ort an. Das Bezirksamt führt derzeit gemeinsam mit der bezirklichen Schulaufsicht Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung.
Zur Regelung der praktischen Zusammenarbeit von Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen wurde 2014 ein Musterkooperationsvertrag erarbeitet und verabschiedet. Der Musterkooperationsvertrag hat empfehlenden Charakter und kann durch die Akteure an die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst werden. Der Vertrag sichert die Eigenständigkeit der jeweiligen Institutionen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung und schafft die Grundlage für eine fachlich ausgerichtete Zusammenarbeit im Sinne des BVV-Beschlusses.
Beispiele erfolgreicher Kooperation werden über die Besprechungsstruktur der bezirklichen Fach- und Regionalarbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII verbreitet. Außerdem werden diese auf der Internetseite des Jugendamts im Bereich "Kooperationen und Projekte/Bezirkliches Rahmenkonzept" veröffentlicht. Der Internetauftritt wird derzeit neu gestaltet.
Es wird gebeten, den Berichtsauftrag mit dieser Berichterstattung als erledigt anzusehen
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
|
||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |