Drucksache - 0603/IV  

 
 
Betreff: Konzept für alle Schulen gegen jede Art von häuslicher Gewalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2012
2. Antrag vom 11.12.2012
3.Beschluss vom 20.12.2012
4. VzK vom 03.06.2013
5. Anlage zur Vzk
6. Version vom 13.08.2013
7. Vzk vom 23.08.2013
8. in BVV abschließend zur Kenntnis genommen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                    Datum:    .04.2013
Abt.                                           Tel.:              23700

     

 

 

 

     Bezirksverordnetenversammlung                                     Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0603 / IV

                                                       

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Konzept für alle Schulen gegen jede Art von häuslicher Gewalt

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0603/IV)

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, mit interessierten Schulen, SchülervertreterInnen, der Gleichstellungsbeauftragten, dem Präventionsrat, dem Jugendamt und der Polizei ein Konzept gegen jede Art von häuslicher Gewalt zu erarbeiten, insbesondere gegen die subtilen Formen von Gewalt in der Familie.

Die bereits bekannten Formen häuslicher Gewalt müssen geschlechterdifferenziert behandelt werden. Bislang vernachlässigte Themen wie "Beschneidung an Mädchen" und "subtile Gewalt in Familien gegen Mädchen" müssen Gegenstand der Konzeption sein.

 

Dieses Konzept muss weiterhin beinhalten:

- Wie erkenne ich häusliche Gewalt und an wen kann ich mich wenden?

- Lernen von Zivilcourage, damit offen umgehen zu können, Abbau von

Hemmschwellen, sich zu erkennen geben.

- Sensibilisierung gegen Gewalt Aller, auch bei jungen Männern.

- Solidarität der "Nichtbetroffenen" mit "Betroffenen"."

 

Das Bezirksamt hat am 23.04.13 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Nichtakzeptanz von häuslicher Gewalt und die Sensibilität für dieses Thema ist in den letzten Jahren in der Gesellschaft und bei den Fachkräften gewachsen.

Meldungen über häusliche Gewalt erhält das Jugendamt auf vielfältige Weise: meist nach Polizeieinsätzen, aber auch von Einrichtungen, die die Kinder der Familie betreuen oder auch von den Opfern selbst. Die Gespräche mit den Betroffenen schließen gedanklich sämtliche Möglichkeiten von Gewalt ein, neben körperlicher Gewalt auch die subtileren Formen, wie emotionale, psychische oder soziale Gewalt. In der ganz überwiegenden Zahl der Meldungen über häusliche Gewalt geht die Gewalt von Männern aus.


- 2 -

Der Begriff "Häusliche Gewalt" wird allgemein definiert als Gewalt zwischen Erwachsenen in der Familie oder in der Partnerschaft innerhalb oder außerhalb von Wohnungen. Auch wenn die Kinder hier von der Gewalt nur mittelbar betroffen sind, gilt häusliche Gewalt als eine Kindeswohlgefährdung und wird im Jugendamt entsprechend bearbeitet. Das Jugendamt arbeitet hier eng mit den

Präventionsbeauftragten der Polizei zusammen. Bereits seit 2005 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizei und dem Jugendamt Mitte in Fällen von häuslicher Gewalt. Jeder diesbezügliche Polizeieinsatz wird dem Jugendamt per Formblatt gemeldet.

Die "subtile Gewalt in Familien gegen Mädchen" und die "Beschneidung an Mädchen" wird im Jugendamt unter dem Begriff körperliche oder seelische Gewalt an Kindern subsumiert.

 

Der Regionale Sozialpädagogische Dienst des Jugendamtes (RSD) ist der Adressat jeglicher Meldungen von Kindeswohlgefährdungen, unabhängig davon, um welches Geschlecht es sich handelt. Neben Vernachlässigungen, körperlicher Misshandlung, sexueller Gewalt zählt auch Häusliche Gewalt zu den Formen einer Kindeswohlgefährdung.

Jeder Meldung wird unverzüglich nachgegangen. Gemäß den Berliner Standards (AV Kinderschutz JugGes vom 8.04.2008) erfolgt nach Eingang einer Meldung eine Gefährdungseinschätzung nach dem Vier-Augen-Prinzip, d.h. die Einschätzung wird stets mindestens von zwei Fachkräften vorgenommen. Dabei werden gegebenenfalls auch Informationen Dritter hinzugezogen, um möglichst ein umfassendes Bild zu erhalten. In der sogenannten 1.Checkphase und auch später, wenn einen Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde oder nicht ausgeschlossen werden kann, werden in jedem Fall auch Anzeichen für eine subtile Form von Gewalt gegen die Kinder/Jugendlichen in die weitere Überprüfung mit einbezogen. Oft bedarf es der längeren Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und Familie und des Zusammenwirkens mehrerer Institutionen, die mit dem Kind/Jugendlichen/der Familie arbeiten, um diese verdeckten Formen von Gewalt an die Oberfläche gelangen zu lassen.

 

Im Zuge des Aufbaus des Netzwerks Kinderschutz in Berlin sind viele Kooperationsvereinbarungen im Kinderschutzfall zwischen den Einrichtungen entstanden, es wurden in interdisziplinären Arbeitsgruppen bei den Senatsverwaltungen etliche Handlungsleitfäden zur Zusammenarbeit im Kinderschutz, z. B. zwischen Schule und Jugendamt, Kita und Jugendamt, entwickelt. Diese Handlungsleitfäden mündeten in verbindliche bezirkliche Vereinbarungen, zuallererst in die Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizei und dem Jugendamt Mitte bei Häuslicher Gewalt. Auf dieser Basis erhält der zuständige Sozialarbeiter oder die zuständige Sozialarbeiterin einen guten Überblick über die Situation der Familie, das dem Team bei der Gefährdungseinschätzung und der Abwägung der nächsten erforderlichen Schritte mit der Familie hilft.

Die Fachkräfte im RSD sind außerdem nach dem Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet, Fachkräfte anderer Institutionen auf Wunsch hin, auch anonym, in einem möglichen Kinderschutzfall zu beraten.

 

Im Rahmen des bezirklichen Konzeptes für die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe werden in den regionalen und in der strategischen Steuerungsrunde auch die Themen, die den Kinderschutz betreffen, aufgegriffen.


- 3 -

Ein Bedarf über die bestehenden Handlungsleitfäden und Kooperationsverein-barungen hinaus wird vom Jugendamt zur Zeit nicht erkannt. Die bestehenden Konzepte werden in der Praxis umgesetzt und weiterentwickelt.

 

Das Jugendamt weist darauf hin, dass es seit mehreren Jahren ein Programm von BIG e.V. -Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen- gibt, "BIG Prävention", das Fortbildungen in Schulen zum Thema "Gewalt in Familien und Kooperation mit dem Jugendamt" durchführt. Neben einer Fachveranstaltung und Fallbesprechungen für Lehrer und Lehrerinnen und der Schulsozialarbeit werden Elternabende und Kinderworkshops angeboten, die als Gesamtpaket kostenfrei zu buchen sind. Diese Möglichkeit wurde von den Schulen in Mitte bisher wenig genutzt.

>Wir regen an, dieses Programm von "BIG Prävention"  zu nutzen und gegebenenfalls weitere Fortbildungsveranstaltungen zu planen.

 

A. Rechtsgrundlage:

§ 36 i.V.m. § 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a.              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

b.              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin, den      

 

 

 

 

                                                       

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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