Drucksache - 0600/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .3.2013
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0600 / IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Ortsbezogene Bürgerbenachrichtigung und -beteiligung
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0600/IV)
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob alle öffentlich einsehbaren anstehenden Entscheidungen der BW und des Bezirksamts mit maschinenlesbaren Ortsbezeichnungen (so genannten 'Geotags') versehen werden könnten. Die Ortsbezeichnungen müssen so gestaltet sein, dass ein Benachrichtigungssystem im Internet eingerichtet werden kann, dank dem Bürger sich gezielt über anstehende bezirkliche Entscheidungen in ihrem Wohnumfeld und Interessensgebiet informieren können. Eine mögliche Realisierung könnte folgendermaßen aussehen:
- Bürger können auf einer interaktiven Karte ein Gebiet markieren, für das sie Benachrichtigungen erhalten möchten. - Dieses Gebiet muss nicht zwangsläufig der Wohnort sein, sondern kann auch den Arbeitsweg oder die Schule der Kinder sowie ihr Umfeld beinhalten. - Falls eine Entscheidung betreffend dieses Gebiet ansteht (z.B. durch einen BVV-Antrag), erhalten die betreffenden Bürger eine E-Mail mit Verweis auf weitere Informationen.
Die dafür nötige Software ist dank frei verfügbarer Karten-APls (z.B. Openstreetmap) recht einfach zu realisieren. Es ist jedoch absehbar, dass nicht genug finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um solch eine Plattform aus Bezirksmitteln zu erstellen. Es sollen deshalb erst einmal die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Dritte eine solche Plattform realisieren können.
Das Bezirksamt hat am 16.04.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen:
Nach Einschätzung der bezirklichen Fachleute kann und sollte eine solche Entwicklung nicht dezentral auf Bezirksebene erfolgen, sondern koordiniert und finanziert durch das Land erfolgen. Nur damit kann sicher gestellt werden, dass es später nicht zu zahlreichen bezirklichen Einzellösungen kommt.
A) Rechtsgrundlage:
§13 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
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