Drucksache - 0598/IV  

 
 
Betreff: Planungssicherheit für den Wedding Cup - das Faustballturnier der Berliner Turnerschaft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok Fraktion der CDU Reschke Budick Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schauer-Oldenburg Fraktion Die Linke Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2012
2. Antrag vom 11.12.2012
3. Beschluss vom 20.12.2012
4. VzK vom 06.02.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0598/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Planungssicherheit für den Wedding Cup – das Faustballturnier der Berliner Turnerschaft

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0598/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, der Berliner Turnerschaft das Ausrichten des Faustballturniers „Wedding-Cup“ auf der Wiese im Schillerpark ab 2013 nach § 6 Abs. 5 des Grünflächengesetzes möglichst dauerhaft zu genehmigen und somit für das Jahr 2013  und die Folgejahre Planungssicherheit zu schaffen.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 29.01.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das Bezirksamt kann dem Beschluss der BVV nicht folgen, da die vorgeschlagene Rege-lung rechtswidrig wäre. Gemäß § 6 Abs. 5 GrünAnlG kann eine Genehmigung nur im Einzel-fall (Wortlaut des Gesetzes) erteilt werden. Dies schließt eine dauerhafte Genehmigung aus.

 

 

 

Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)                 Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

 

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

Berlin,             

 

 

Dr. Hanke                                                                                Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 
 

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