Drucksache - 0537/IV  

 
 
Betreff: B-Laden in der Lehrter Straße erhalten - Zuschuss weiter bezahlen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Lüthke Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schauer-Oldenburg Fischer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 16.10.2012
2. Antrag für die 14. BVV
3. Antrag vom 11.12.2012
4. Beschluss vom 20.12.2012
5. Vzk vom 11.03.2013
6. VzK vom 27.03.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                0537/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

B-Laden in der Lehrter Straße erhalten – Zuschuss weiter bezahlen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0537/IV):

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, für einen fortdauernden Erhalt des B-Ladens in der Lehrter Straße zu sorgen.

Dazu wird das Bezirksamt ersucht, Wege zu suchen und Möglichkeiten zu nutzen, um Zahlungen zugunsten der Miete und der laufenden Kosten an den B-Laden trotz der Haushaltssituation 2012 sowie in den kommenden Jahren zu leisten.

Damit soll eine lebendige, unbequeme Struktur im Ortsteil Moabit erhalten werden, die Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Gemeinwohls mobilisiert, wichtige Fragen insbesondere der Stadtentwicklungspolitik thematisiert und Aufmerksamkeit schafft für die politischen Anliegen in einem Gebiet, das starker Veränderung unterworfen ist.

 

 

Das Bezirksamt hat am 05.03.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Seit 2004 werden auf Grundlage der Begründung zum Haushalt 2004/2005 projektbezogene Maßnahmen der Bürgerbeteiligung außerhalb Sanierungs- und QM-Gebieten finanziert, wobei insgesamt drei Bürgervereine finanziell unterstützt werden.

Diese finanziellen Unterstützungen unterliegen denselben Einsparkriterien, wie die Sachmittelansätze. So standen in 2012 aufgrund der Ausgabenabsenkungen und der haushaltwirtschaftlichen Sperren (Ausgabensperre gemäß § 41 LHO) Ausgaben für Zuschüsse nur eingeschränkt zur Verfügung. Diese Einschränkungen wirken bisher auch in 2013 und führen dazu, dass der beantragte Zuschuss nicht über die reduzierten Haushaltsansätze und der bisherigen finanziellen Unterstützung hinausgehen kann.

Insgesamt stehen in 2013 für alle drei Bürgervereine 8.800 € zur Verfügung. Bei Beibehaltung der bisherigen Verteilungsanteile in Höhe von 36% wäre eine finanzielle Unterstützung bis zur Höhe von 3.170,00 € für den Betroffenenrat Lehrter Straße gegeben, vorausgesetzt es werden keine weiteren Haushaltsbeschränkungen eingestellt.

 

Das Bezirksamt wird auch für die zukünftigen Jahre Haushaltsmittel für projektbezogene Maßnahmen der Bürgerbeteiligung außerhalb Sanierungs- und QM-Gebieten im Stadtentwicklungsamt einplanen, um so Bürgervereine finanziell zu unterstützen. Die Bewilligung der Mittel (Zuschüsse) unterliegt der jährlichen Einzelfallprüfung und muss in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel  jährlich neu beantragt und entschieden werden.

 


                                                                                    - 2 -                                                         (zu DS 0537/IV)

 

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

Berlin, den

 

 

Dr. Hanke              Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

              Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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