Drucksache - 0534/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0534/IV --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Planungsrechtliche Voraussetzungen für ein Mehrgenerationenprojekt mit sozio-kultulturellem Angebot in der Schmidstrasse schaffenWir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0534/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Voraussetzungen für ein Mehrgenerationenprojekt mit soziokulturellem Angebot in der Schmidstraße zu schaffen.
Um dies zu erreichen, ist 1) gegenüber dem Liegenschaftsfonds anzuregen, für ein Drittel der Grundstücksfläche der Schmidstraße 13-15 eine Konzeptausschreibung durchzuführen, um auf dem Gelände ein Mehrgenerationenhaus zu verwirklichen. Um den Mehrgenerationencharakters stringent zu verfolgen, sollen Projekte mit behinderten Menschen bevorzugt werden. Neben einem Wohnangebot soll eine gemeinwohl-orientierte, gewerbliche Nutzung angeboten werden, die geeignet ist, den Zusammenhalt zu stärken. 2) Des Weiteren anzuregen, die übrigen zwei Drittel einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft anzubieten, um innerstädtischen Wohnungsbau zu realisieren.
Das Bezirksamt hat am 23.07.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Liegenschaftsfonds hat mit Schreiben vom 31.05.2013 mitgeteilt, dass dem Beschluss der BVV nicht mehr nachgekommen werden kann, da laut vorliegendem Senatsbeschluss und Abgeordnetenhausvorlage zur Einbringung von Grundstücken des Liegenschaftsfonds in die städtischen Wohnungsbaugesellschaften das Grundstück Schmidtstraße 13-15 vollständig an die WBM zu übertragen ist (s. Anlage).
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 23. Juli 2013
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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