Drucksache - 0531/IV  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung zum Personalabbau auf den Tisch der BVV!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEHauptausschuss
Verfasser:Urchs und die anderen Mitglieder der Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schauer-Oldenburg Fischer Fraktion Die Piraten Lang 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
20.11.2012 
14.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 16.10.2012
2. BE HA 20.11.2012
5. BE HA vom 11.12.2012
6. BE wird in der BVV am 20.12.2012 abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrages (6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Zielvereinbarung, die der Bezirk mit dem Senat über den durch SPD und CDU in Senat und Abgeordnetenhaus beschlossenen Personalbbau abzuschließen gedenkt, der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen.

 

In diesem Zusammenhang wird das Bezirksamt ersucht darzulegen

 

-          welche politischen Schwerpunktsetzungen, fachlichen Standards sowie Vorstellungen für die Personalentwicklung dieser Zielvereinbarung zugrunde gelegt werden,

 

-          wie sich der Personalabbau in den einzelnen Fachabteilungen und bezogen auf die jeweiligen Aufgabenstellungen sowie im zeitlichen Ablauf vollziehen soll, 

 

-          welche Einschränkungen in welchen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger mit dem Personalabbau zu erwarten sind. Dabei ist insbesondere auf die Konsequenzen für die Gewährleistung gesetzlicher Aufgaben wie dem Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufgabenerfüllung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst einzugehen.

 

-          mit welchen Konsequenzen der Personalabbau für die Beschäftigten verbunden sein wird und

 

-          wie sich der Personalabbau auf den bezirklichen Haushalt auswirken wird. 

 

 
 

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