Drucksache - 0497/IV  

 
 
Betreff: Kein Schlussstrich unter Jugendangebot in Wedding Zentrum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs Fraktion Bü90/Die Grünen Schauer-Oldenburg Fischer 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 18.09.2012
2. Antrag in der BVV am 20.09.2012 abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alles in seinen Möglichkeiten Stehende zu tun, dass  das Nachfolgeprojekt für den Schülerladen A 13 schnellstmöglich eine Finanzierung erhält und somit das Angebot durchführen kann. Hierzu ist insbesondere unter Einbeziehung der verantwortlichen Senatsverwaltung für Jugend eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Senatsverwaltung für Finanzen zu führen mit dem Ziel, dass letztere die vom Bezirk beantragten Mittel unverzüglich freigibt.

 

 

Begründung:

Seit der Schließung des Schülerladens A 13 sind jetzt 5 über Wochen vergangen.

Die Kinder aus dieser Einrichtung können trotz der Bemühungen benachbarter Einrichtungen die ihnen gewohnte und wichtige Anbindung an eine Freizeitein-richtung nicht herstellen. Dazu sind die Entfernungen zu groß und/oder die Angebote bzw. die Gruppen passen nicht. Angesicht der Debatten im JHA  über die gerade in dieser Region aktuellen Probleme wie Besuch von Spielhallen, das Auftreten der Streetfighter u.a.m. ist es unverantwortlich, die Chance zur Fortführung eines gut nachgefragten Angebots der offenen Jugendarbeit verstreichen zu lassen. Der Jugendhilfeausschuss Mitte hat hierzu einstimmig einen Antrag beschlossen und das Jugendamt zu entsprechendem Handeln verpflichtet.

Die Ablehnung des Umwidmungsantrages, den das Jugendamt gestellt hat, durch die Senatsverwaltung für Finanzen kann nicht unwidersprochen hingenommen werden. 

 

Der Wortlaut des JHA-Beschlusses „Angebot in Region 4 nach § 11 SGB VIII erhalten“ ist als Anlage beigefügt

 

Anlage:

 

Beschluss der JHA vom 9.8.2012 „Angebot in Region 4 nach § 11 SGB VIII erhalten“

 

Das BA wird ersucht, die Voraussetzungen für den Erhalt eines offenen Angebots, das bis jetzt vom Schülerladen A13 angeboten wurde, zu schaffen.
Es sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Einrichtung in konzeptionell vergleichbarer inhaltlicher Ausrichtung und Ausstattung in neuer Trägerschaft und an einem anderen Standort im unmittelbaren sozialen Umfeld der jetzigen Adresse fortzuführen.
Hierfür bietet die Verwaltung des Jugendamtes dem zukünftigen Träger ihre Unterstützung an.
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich beim Senat dafür einzusetzen, die Finanzierung der dafür dringend notwendigen Mittel bereitzustellen.

Begründung:

Der Erhalt eines Angebot des offenen Kinder und Jugendtreffs nach §11, wie es im A 13 bestand, ist von großer Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen in dem sozial benachteiligten Quartier. Die Einrichtung war seit 1973 fest im Kiez verankert, hatte eine breite Akzeptanz und wurde in der 2. Generation  besucht. Die Nutzerinnen kommen aus ca. 12 verschiedenen Nationen. Der Schülerladen nach §11 ist ein niedrigschwelliges Angebot und bietet Kindern und Jugendlichen eine verlässliche Möglichkeit, ihre Freizeit zu verbringen und zu gestalten. Aktive Kinderbeteiligung, Mitbestimmung, freier Bewegungsspielraum  und Beziehungsarbeit, sind die Basis der pädagogischen Arbeit. Die Kinder identifizieren  sich mit ihrer Einrichtung und kämpften für ihren Erhalt. Sie müssen erleben, dass  Einsatz und Engagement etwas bewirken. Diese Einrichtung wird von den Nutzerinnen und Nutzern sehr gut angenommen. Dazu trägt auch das ehrenamtliche Engagement vieler engagierter Unterstützerinnen und Unterstützer bei. Nachdem der Kinderschutzbund die Entscheidung getroffen hat, die Einrichtung nicht weiter zu führen, ist der Erhalt des Angebots in neuer Trägerschaft und an einem anderen Standort in der Nachbarschaft wichtig und unverzichtbar für die Sicherstellung verlässlicher und pädagogisch wertvoller Angebote im Interesse der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien. Dass die Versorgung mit Plätzen nach § 11 KJHG im Planungsraum mit dem Angebot A13 nur 50% beträgt und dass JHA und BVV mehrfach Beschlüsse zur Erhaltung der Kinder- und Jugendeinrichtungen gefasst haben, muss bei der Entscheidung unbedingt berücksichtigt werden.

 

 
 

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