Drucksache - 0468/IV  

 
 
Betreff: Sachmittel für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften im Bezirk Mitte 2012
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.09.2012
2. VzK für die 14. BVV
3. VzK vom 11.12.2012

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                   

Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen

Bezirksbürgermeister

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                           Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

Sachmittel für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften im Bezirk Mitte  2012

 

 

Das Bezirksamt hat am  04.09.2012  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:

 

Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dem Bezirk Mitte zur Verfügung gestellten Sachmittel für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften im Jahr 2012 in der Höhe von insgesamt 52.000 € werden für Einzelmaßnahmen laut beigefügter Übersicht bewilligt.

 

Diese Mittel wurden dem Bezirk zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen. Mit ihnen sollen gesellschaftliche Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, die ihr bürgerschaftliches Engagement mit der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur verbinden. Zur Umsetzung werden Sachmittel und in Einzelfällen damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen durch das Bezirksamt bereitgestellt. Maßnahmen in Quartiersmanagementgebieten sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

    Keine

 

Berlin, den 04.09.2012

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 
 

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