Drucksache - 0458/IV  

 
 
Betreff: Standortprüfungen für historischen Weihnachtsmarkt in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Köhler 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 21.08.2012
2. Beschluss vom 14.09.2012
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.10.20124

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0458/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Standortprüfung für historischen Weichnachtsmarkt in Mitte

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0458/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, anknüpfend an ein stattgefundenes Gespräch am  28. Juni 2012 bei der Leiterin der Landesdenkmalbehörde bis zum 30.09.2012 die Ergebnisse der weiteren Abstimmungen und der erforderlichen Prüfungen zu den insgesamt drei in dem Gespräch angedachten Alternativstandorten des historischen Weihnachtsmarktes (Alte Wache, Kulturforum, Dorothea-Schlegel-Platz) der BVV und dem Betreiber zu kommunizieren.“

 

Das Bezirksamt hat am   09.10.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung hat dem Betreiber des historischen Weihnachtsmarktes in einem persönlichen Gespräch die von der BVV vorgeschlagenen Standorte genannt und ihn gebeten, diese zu prüfen.

 

An dieser Stelle muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es grundsätzlich nicht Aufgabe der Behörde ist, Standorte für Veranstaltungen zu generieren. Dies ist eine verwaltungsfremde Tätigkeit. Anträge auf Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland nach § 11 des Berliner Straßengesetz (BerlStrG Vom 13. Juli 1999) werden vom Veranstalter an die Genehmigungsbehörde (hier: Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt; TL) gerichtet. Es ist die Pflicht des Veranstalters dem TL u.a. genaue Angaben zum Ort und Ausmaß der beantragten Veranstaltung zu machen. In der Regel ist ein vermaßter Lageplan vorzulegen.

 

Der Veranstalter des historischen Weihnachtsmarktes in Mitte hat dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt mitgeteilt, dass er das Kulturforum und den Dorothea-Schlegel-Platz als Alternativstandorte verwirft. Lediglich den Standort „Neue Wache“, gemeint ist hier das Kastanienwäldchen, bittet er, weiter zu prüfen.

 

Das in dem Beschluss genannte Gespräch fand mit der Senatsbaudirektorin, Frau Regula Lüscher, statt. Ein Vertreter der Landesdenkmalbehörde war zugegen. Auf Nachfrage der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landesdenkmalamt wurde dem Bezirksamt am 01.10.2012 Folgendes mitgeteilt:

 

Der geplante Standort befindet sich im Ensemble Museumsinsel und ist Teil des Weltkulturerbes. Der Denkmalschutz hat bereits in der Vergangenheit erhebliche Bedenken geäußert. Sowohl der Lustgarten, als auch das Kastanienwäldchen an der Neuen Wache, werden als Ausweichort von den BehördenvertreterInnen abgelehnt.

 

Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt hat darüber hinaus als Genehmigungsbehörde den Standort Kastanienwäldchen einer fachlichen Prüfung unterzogen und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Der schützenswerte Baumbestand (siehe BaumschutzVO, Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung BaumschVO ) vom 11. Januar 1982 (GVBl. S. 250) zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.03.2004 (GVBl. S.124)) würde durch eine Nutzung als Veranstaltungsort schweren Schaden nehmen. Die Verdichtung der wassergebundenen Wegedecke hat unweigerlich Auswirkungen auf das oberflächlich verlaufende feinfaserige Wurzelwerk und wird von Altbäumen nicht toleriert. Ebenso lassen die herabhängenden Äste, die ja den Charme mit diesem geschlossenem Blätterdach erzeugen, nur eine Durchlasshöhe von ca. 2 m zu.

 

Schnittmaßnahmen, die für die Nutzung erforderlich wären, sind aus fachlicher Sicht abzulehnen, da diese mit großen Schnittwunden und somit Schwächung der Vitalität einhergehen. Große Schnittwunden sind gleichzeitig Eintrittspforten für holzzerstörende Pilze. Zudem wären die Schnittmaßnahmen mit dem Amt für Umwelt und Natur abzustimmen (vergleichbar: Schnurbaum Gendarmenmarkt).

Ein weiterer sehr negativer Aspekt ist das Befahren für den Auf- und Abbau oder zur Versorgung der Veranstaltung. Das Befahren der betreffenden Fläche selbst führt zu Beeinträchtigungen des Wurzelbereichs. Laut Baumschutzverordnung ist der zu schützende Wurzelbereich die Bodenfläche unter der Krone (Kronentraufe) zuzüglich 1,5 m.

Somit ist die gesamte Fläche nicht befahrbar und von Leitungen, Kabeln und Versiegelungen freizuhalten. Aus der Sicht der Grünunterhaltung und insbesondere zum Schutz des Baumbestandes wird der Vorschlag, das Areal Neue Wache als Veranstaltungsort anzubieten, abgelehnt.

 

Die Fläche ist ungeeignet, da lebensmittelrechtliche Auflagen kaum zu erfüllen sind (vgl. Lustgarten, Gendarmenmarkt), denn die Buden müssen auf leicht zu reinigenden Flächen stehen und dreiseitig geschlossen sein.

 

Die Maßgaben des vorbeugende Brandschutzes sind nicht zu erfüllen: Mindestens 3,5m Breite für Feuerwehrfahrzeuge müssten belassen (ev. 5,5 m) werden. Weitere allgemeine Auflagen zum Brandschutz (Abstandsflächen) sind nicht umsetzbar.

 

Der Veranstalter wurde zwischenzeitlich aufgefordert, für den Platz der Märzrevolution Antragsunterlagen zur Prüfung einzureichen.

Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                 Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

Berlin, 09.10.2012

 

 

 

von Dassel                                                                                    Carsten Spallek

Stellv.Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 
 

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