Drucksache - 0443/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0443/IV -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Altkleider sammeln mit Konzept – Aufstellung von Altkleidersammelcontainern in Mitte ausschreiben
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0443/IV):
Bezirksamtes, das mit dem Schlussbericht zur Drucksache 2149/III „Illegale Altkleider-sammelcontainer bekämpfen“ vorgelegt wurde, ein Standortkonzept mit zwischen 60 und 120 Standorten für Altkleidersammelcontainer in Mitte zu entwickeln. Das erarbeitete Konzept soll in der Form eines Zwischenberichts der Bezirksverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt werden, so dass die Bezirksverordnetenversammlung und ihre Aus-schüsse dazu Stellung nehmen können.
Belegung der Standorte durch bis zu drei Bewerber erfolgt. Dabei soll ein zweistufiges Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren angewandt werden.
Notlage unterstützt werden. Aus den Ergebnissen der Sammlung sollen die Kleider-kammern der Wohlfahrtsverbände und insbesondere der Obdachlosenunterstützung ausgestattet werden.
Umsetzung
stellten Altkleidersammelcontainer und der auf den Containern angegebenen Unter-nehmen sowie der Organisationen, die von dem illegalen Sammeln von Altkleidern profitieren, statt.
privaten Grundstücken ein Nachweis über eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstücksbesitzer vorzulegen.
sammelcontainer ohne Genehmigung oder vertragliche Vereinbarung aufgestellt haben, werden/können von dem Verfahren um die Vergabe von Standorten für die Sammlung gebrauchter Kleidung und Schuhe ausgeschlossen werden. -2- (DS 0443/IV)
Organisation sollen folgende Punkte sein:
a) Nachweis über die Verwertung der Kleidung; b) Keine negative Beeinflussung des Bekleidungsmarktes insbesondere in anderen Ländern; c) Weiterverwendung brauchbarer Kleidung; d) Unentgeltliche Unterstützung ausgewählter Kleiderkammern, Organisationen insbesondere der Hilfe für Obdachlose; e) Unentgeltliche Amtshilfe bei der Entsorgung illegal aufgestellter Altkleidercontainer
sammelcontainer durch das ausgewählte Unternehmen, den Verband oder Verein ent-fernt.
schaftseinrichtungen für das Sammeln von Altkleidern zu bestimmten Terminen (etwa 1. Dienstag im Monat) angeregt. Die hier gesammelten Kleidungsstücke sind vermutlich sauberer und haben eine höhere Qualität. Die Kleidungsstücke werden zu festgelegten Zeiten (z.B. Schulen: 14 Uhr, Senioren- freizeitstätten: 16 Uhr, Kitas 17 Uhr etc.) abgeholt. Die Zielsetzung ist die Bildung von Schülerfirmen an einigen Schulen und dass ein Teil des Geldes in die Nachbarschafts-arbeit fließt.
Fristen Das Bezirksamt wird ersucht, das genannte Standortkonzept zur Aufstellung von Altkleider-sammelcontainern innerhalb von zwei Monaten nach Beschluss der Bezirksverordnetenver-sammlung vorzulegen. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren innerhalb von sechs Monaten nach Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung abzuschließen.
Das Bezirksamt hat am .04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Interessenbekundungsverfahren (IBV) wurde am 16./17.01.2016 veröffentlicht. Antragsteller für Altkleidersammelcontainer aus den Vorjahren wurden parallel hierzu angeschrieben und auf das IBV aufmerksam gemacht. Bis zum Stichtag am 29.01.2016 gingen insgesamt acht Interessenbekundungen ein. Diesen Interessenten wurden die näheren Informationen zu dem Verfahren übermittelt (Standorte, Bedingen etc.). Die vollständigen Bewerbungsunterlagen waren bis zum 11.03.2016 einzureichen. Es gingen vier Bewerbungen ein. Eine Bewerbung wurde verspätet übermittelt und im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen legte das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Berlin-City e.V., das beste Konzept vor und wurde daraufhin zum Sieger erklärt.
Mit dem DRK wird nunmehr ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Straßenlandsondernutzung ausgehandelt. Hierbei werden auch die von der Bezirksverordnetenversammlung aufgestellten Kriterien berücksichtigt, zu welchen bereits im IBV von den Bewerbern Auskünfte verlangt wurden.
Es ist beabsichtigt, den Vertrag bis Ende April 2016 abzuschließen.
-2- (DS 0443/IV)
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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