Drucksache - 0443/IV  

 
 
Betreff: Altkleider sammeln mit Konzept - Aufstellung von Altkleidersammelcontainern in Mitte ausschreiben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) vertagt   
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Stadtentwicklung Entscheidung
31.10.2012 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Entscheidung
24.09.2012 
9.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt vertagt   
29.10.2012 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt vertagt   
26.11.2012 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt vertagt   
28.01.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag vom 14.08.2012
2. Vertagung
3. Version vom 18.09.2012
4. BE Stadtentw.vom 31.10.2012
5. BE Wirtschft vom 28.01.2013
6. Beschluss vom 21.02.2013
7. VzK vom 04.06.2013
8. Beschluss vom 13.06.2013
9. VzK vom 17.06.2015
10. Anlage
11. Vertagung
12. Beschluss
13. VzK vom 01.02.2016
14. Anlage VzK
15. Beschluss
16. VzK vom 25.04.2016
17. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum .04.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0443/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Altkleider sammeln mit Konzept Aufstellung von Altkleidersammelcontainern in Mitte ausschreiben

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0443/IV):

 

  1.                Dem Bezirksamt wird empfohlen, auf der Grundlage des städtebaulichen Konzepts des

Bezirksamtes, das mit dem Schlussbericht zur Drucksache 2149/III „Illegale Altkleider-sammelcontainer bekämpfen“ vorgelegt wurde, ein Standortkonzept mit zwischen 60 und 120 Standorten für Altkleidersammelcontainer in Mitte zu entwickeln. Das erarbeitete Konzept soll in der Form eines Zwischenberichts der Bezirksverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt werden, so dass die Bezirksverordnetenversammlung und ihre Aus-schüsse dazu Stellung nehmen können.

 

  1.                Weiterhin wird empfohlen, ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen, durch das die

Belegung der Standorte durch bis zu drei Bewerber erfolgt. Dabei soll ein zweistufiges Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren angewandt werden.

 

  1.                Durch die in Mitte gesammelten Altkleider und Schuhe sollen Menschen in besonderer

Notlage unterstützt werden. Aus den Ergebnissen der Sammlung sollen die Kleider-kammern der Wohlfahrtsverbände und insbesondere der Obdachlosenunterstützung ausgestattet werden.

 

Umsetzung

  1.                Bis zu einem vom Bezirksamt festgelegten Stichtag findet eine Erfassung aller aufge-

stellten Altkleidersammelcontainer und der auf den Containern angegebenen Unter-nehmen sowie der Organisationen, die von dem illegalen Sammeln von Altkleidern profitieren, statt.

 

  1.                Soweit rechtlich zulässig ist von den Aufstellern von Altkleidersammelcontainern auf

privaten Grundstücken ein Nachweis über eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstücksbesitzer vorzulegen.

 

  1.                Unternehmen, Verbände, Vereine etc., die nach diesem Stichtag in Mitte Altkleider-

sammelcontainer ohne Genehmigung oder vertragliche Vereinbarung aufgestellt haben, werden/können von dem Verfahren um die Vergabe von Standorten für die Sammlung gebrauchter Kleidung und Schuhe ausgeschlossen werden.


-2-

(DS 0443/IV)

 

  1.                Kriterien für die Auswahl eines Unternehmens, Wohlfahrtsverbands oder der sonstigen

Organisation sollen folgende Punkte sein:

 

a)      Nachweis über die Verwertung der Kleidung;

b)      Keine negative Beeinflussung des Bekleidungsmarktes insbesondere in anderen Ländern;

c)      Weiterverwendung brauchbarer Kleidung;

d)      Unentgeltliche Unterstützung ausgewählter Kleiderkammern, Organisationen insbesondere der Hilfe für Obdachlose;

e)      Unentgeltliche Amtshilfe bei der Entsorgung illegal aufgestellter Altkleidercontainer

 

  1.                Zum Beginn des Aufstellungszeitraumes werden die aufgestellten illegalen Altkleider-

sammelcontainer durch das ausgewählte Unternehmen, den Verband oder Verein ent-fernt.

 

  1.                Es wird eine Kooperation des ausgewählten Unternehmens mit Schulen und Nachbar-

schaftseinrichtungen für das Sammeln von Altkleidern zu bestimmten Terminen (etwa 1. Dienstag im Monat) angeregt. Die hier gesammelten Kleidungsstücke sind vermutlich sauberer und haben eine höhere Qualität.

Die Kleidungsstücke werden zu festgelegten Zeiten (z.B. Schulen: 14 Uhr, Senioren-

freizeitstätten: 16 Uhr, Kitas 17 Uhr etc.) abgeholt. Die Zielsetzung ist die Bildung von Schülerfirmen an einigen Schulen und dass ein Teil des Geldes in die Nachbarschafts-arbeit fließt.

 

Fristen

Das Bezirksamt wird ersucht, das genannte Standortkonzept zur Aufstellung von Altkleider-sammelcontainern innerhalb von zwei Monaten nach Beschluss der Bezirksverordnetenver-sammlung vorzulegen.

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren innerhalb von sechs Monaten nach Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung abzuschließen.

 

 

Das Bezirksamt hat am       .04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Interessenbekundungsverfahren (IBV) wurde am 16./17.01.2016 veröffentlicht. Antragsteller für Altkleidersammelcontainer aus den Vorjahren wurden parallel hierzu angeschrieben und auf das IBV aufmerksam gemacht. Bis zum Stichtag am 29.01.2016 gingen insgesamt acht Interessenbekundungen ein. Diesen Interessenten wurden die näheren Informationen zu dem Verfahren übermittelt (Standorte, Bedingen etc.). Die vollständigen Bewerbungsunterlagen waren bis zum 11.03.2016 einzureichen. Es gingen vier Bewerbungen ein. Eine Bewerbung wurde verspätet übermittelt und im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

 

Nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen legte das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Berlin-City e.V., das beste Konzept vor und wurde daraufhin zum Sieger erklärt.

 

Mit dem DRK wird nunmehr ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Straßenlandsondernutzung ausgehandelt. Hierbei werden auch die von der Bezirksverordnetenversammlung aufgestellten Kriterien berücksichtigt, zu welchen bereits im IBV von den Bewerbern Auskünfte verlangt wurden.

 

Es ist beabsichtigt, den Vertrag bis Ende April 2016 abzuschließen.

 


-2-

(DS 0443/IV)

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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