Drucksache - 0437/IV  

 
 
Betreff: Mitte braucht ein eigenes Personalkonzept!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer Urbatsch für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) vertagt   
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
02.10.2012 
12. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.11.2012 
13. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag vom 14.08.2012
2. Version vom 18.09.2012
3.BE vom 20.11.2012
4. BE HA vom 11.12.2012
5. Beschluss vom 20.12.2012
6. Version vom 13.08.2013
7. Schlussbericht vom 22.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                 

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen                                                                                                                                           

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr. 0437/IV

Mitte von Berlin             

                                                       

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über "Mitte braucht ein eigenes Personalkonzept!"

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0437/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, falls der Senat bei seinen Personaleinsparungen bleibt, Kriterien zum Umgang mit dem bezirkseigenen Personalüberhang zu entwickeln, festzulegen und umzusetzen. Ziel ist es, den von einer Zuordnung in den Personalüberhang betroffenen Beschäftigten eine dauerhafte Perspektive für ihre Arbeit im Bezirksamt zu ermöglichen und gleichzeitig dem Personalbedarf der unterschiedlichen Organisationseinheiten aufgrund altersbedingten Ausscheidens von MitarbeiterInnen, neuen Aufgabenstellungen  oder steigenden Fallzahlen durch umfassende Qualifizierungsmaßnahmen bestmöglich zu entsprechen.

Um dieses Ziel zu erreichen soll das Bezirksamt

1.    die aufgrund demografischer oder gesellschaftlicher Entwicklungen zu erwartenden Personalmehr- und Minderbedarfe innerhalb der Bezirksverwaltung abschätzen und darstellen

2.                 seinen Personalüberhang zentral verwalten und einen einheitlichen Umgang mit den dem Personalüberhang zugeordneten Beschäftigen in den Organisationseinheiten des Bezirksamts sicherstellen

3.                den Beschäftigten des Bezirksamts einen  Überblick zu allen offenen bzw. durch Ausscheiden der StelleninhaberInnen frei werdenden Stellen zur Kenntnis geben

4.                 die Entwicklungspotenziale und -wünsche der dem Personalüberhang zugeordneten Beschäftigten und die daraus resultierenden Einsatzmöglichkeiten innerhalb des Bezirksamts durch ein umfassendes und einheitliches Stellenprofiling  nach Zuordnung zum Personalüberhang sofort erfassen

5.   allen Personalstellen der Fachabteilungen uneingeschränkten Zugang zu den so entwickelten "Profillagen" geben, damit diese abschätzen können, ob offene Stellen über den bezirkseigenen Personalüberhang besetzt werden können

6.                 mit dem Personalrat  eine "Entwicklungs - und Zielvereinbarung" für die Beschäftigten abschließen. Die Personalvertretung muss dazu sofort in den Konzeptions- und Umsetzungsprozess  eingebunden werden, nur so wird ein zukunftsfähiges Personalmanagement erreicht. Daher sollen mit dem Personalrat in der Zielvereinbarung Arbeitsfelder und Einsatzmöglichkeiten der Beschäftigten und die dafür notwendigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen verbindlich festlegt werden.

7.  Bei notwendigen Stellenbesetzungen sollen parallel nach Abfrage im Bezirksamt auf die Überhänge der anderen Bezirke und auf Außeneinstellungen zurückgegriffen werden können."

 

 

Das Bezirksamt hat am 06.08.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

In seiner Sitzung am 22.01.2013 hat das Bezirksamt die Einrichtung eines Projektes zur "Entwicklung eines Konzeptes zur Umsetzung der Vorgaben zum VzÄ-Abbau" beschlossen. Neben dieser vordergründigen Auftragslage, die letztlich mit dem Beschluss der BVV Mitte vom 23.05.2013 über die "Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente (VzÄ) für den Zeitraum 2012 bis 2016" (Drs. Nr. 0884/IV) und der Vorlage einer entsprechenden "Zielvereinbarung" an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ihren vorläufigen Abschluss gefunden und damit auch konkrete Personalzielzahlen für die Organisationseinheiten festgesetzt hat, ist letztlich auch die Erarbeitung eines umfassenden Personalentwicklungskonzeptes vorgesehen.

 

Angesichts der Größenordnung des vom Bezirksamt Mitte zu erbringenden Personalabbaus von 223,4 VzÄ bis 2016 war es vor der komplexen Erarbeitung eines Konzeptes zur Personalentwicklung jedoch erforderlich, "Richtlinien für die Personalsteuerung" zu entwickeln. Deren vorrangige Zielstellung ist es, die nachhaltige Vermittlung von Personalüberhangkräften oder dem Personalüberhang gleichzusetzender Kräfte in freie Stellen sicherzustellen, damit die von der Senatsverwaltung für Finanzen festgelegte Zielzahl bis zum 31.12.2016 erreicht werden kann. Gleichzeitig soll durch Wiederbesetzung freier Stellen, insbesondere in Fachlaufbahnen, die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes gewährleistet werden.

 

Die Richtlinien wurden von einer ämterübergreifend besetzten Arbeitsgruppe entworfen, in der AG Personal (unter Mitarbeit der Beschäftigtenvertretungen) und in der Steuerungsrunde der Amtsleiterinnen und -leiter weiterentwickelt und vom Bezirksamt am 25.06.2013 beschlossen (siehe Anlage). Ihre Anwendung steht unter dem Vorbehalt der formalen Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen. Das Verfahren ist eingeleitet, jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht abgeschlossen.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Berlin, den       .     .2013

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                   

 

 
 

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