Drucksache - 0437/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0437/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über "Mitte braucht ein eigenes Personalkonzept!"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0437/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, falls der Senat bei seinen Personaleinsparungen bleibt, Kriterien zum Umgang mit dem bezirkseigenen Personalüberhang zu entwickeln, festzulegen und umzusetzen. Ziel ist es, den von einer Zuordnung in den Personalüberhang betroffenen Beschäftigten eine dauerhafte Perspektive für ihre Arbeit im Bezirksamt zu ermöglichen und gleichzeitig dem Personalbedarf der unterschiedlichen Organisationseinheiten aufgrund altersbedingten Ausscheidens von MitarbeiterInnen, neuen Aufgabenstellungen oder steigenden Fallzahlen durch umfassende Qualifizierungsmaßnahmen bestmöglich zu entsprechen. Um dieses Ziel zu erreichen soll das Bezirksamt 1. die aufgrund demografischer oder gesellschaftlicher Entwicklungen zu erwartenden Personalmehr- und Minderbedarfe innerhalb der Bezirksverwaltung abschätzen und darstellen 2. seinen Personalüberhang zentral verwalten und einen einheitlichen Umgang mit den dem Personalüberhang zugeordneten Beschäftigen in den Organisationseinheiten des Bezirksamts sicherstellen 3. den Beschäftigten des Bezirksamts einen Überblick zu allen offenen bzw. durch Ausscheiden der StelleninhaberInnen frei werdenden Stellen zur Kenntnis geben 4. die Entwicklungspotenziale und -wünsche der dem Personalüberhang zugeordneten Beschäftigten und die daraus resultierenden Einsatzmöglichkeiten innerhalb des Bezirksamts durch ein umfassendes und einheitliches Stellenprofiling nach Zuordnung zum Personalüberhang sofort erfassen 5. allen Personalstellen der Fachabteilungen uneingeschränkten Zugang zu den so entwickelten "Profillagen" geben, damit diese abschätzen können, ob offene Stellen über den bezirkseigenen Personalüberhang besetzt werden können 6. mit dem Personalrat eine "Entwicklungs - und Zielvereinbarung" für die Beschäftigten abschließen. Die Personalvertretung muss dazu sofort in den Konzeptions- und Umsetzungsprozess eingebunden werden, nur so wird ein zukunftsfähiges Personalmanagement erreicht. Daher sollen mit dem Personalrat in der Zielvereinbarung Arbeitsfelder und Einsatzmöglichkeiten der Beschäftigten und die dafür notwendigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen verbindlich festlegt werden. 7. Bei notwendigen Stellenbesetzungen sollen parallel nach Abfrage im Bezirksamt auf die Überhänge der anderen Bezirke und auf Außeneinstellungen zurückgegriffen werden können."
Das Bezirksamt hat am 06.08.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
In seiner Sitzung am 22.01.2013 hat das Bezirksamt die Einrichtung eines Projektes zur "Entwicklung eines Konzeptes zur Umsetzung der Vorgaben zum VzÄ-Abbau" beschlossen. Neben dieser vordergründigen Auftragslage, die letztlich mit dem Beschluss der BVV Mitte vom 23.05.2013 über die "Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente (VzÄ) für den Zeitraum 2012 bis 2016" (Drs. Nr. 0884/IV) und der Vorlage einer entsprechenden "Zielvereinbarung" an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ihren vorläufigen Abschluss gefunden und damit auch konkrete Personalzielzahlen für die Organisationseinheiten festgesetzt hat, ist letztlich auch die Erarbeitung eines umfassenden Personalentwicklungskonzeptes vorgesehen.
Angesichts der Größenordnung des vom Bezirksamt Mitte zu erbringenden Personalabbaus von 223,4 VzÄ bis 2016 war es vor der komplexen Erarbeitung eines Konzeptes zur Personalentwicklung jedoch erforderlich, "Richtlinien für die Personalsteuerung" zu entwickeln. Deren vorrangige Zielstellung ist es, die nachhaltige Vermittlung von Personalüberhangkräften oder dem Personalüberhang gleichzusetzender Kräfte in freie Stellen sicherzustellen, damit die von der Senatsverwaltung für Finanzen festgelegte Zielzahl bis zum 31.12.2016 erreicht werden kann. Gleichzeitig soll durch Wiederbesetzung freier Stellen, insbesondere in Fachlaufbahnen, die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes gewährleistet werden.
Die Richtlinien wurden von einer ämterübergreifend besetzten Arbeitsgruppe entworfen, in der AG Personal (unter Mitarbeit der Beschäftigtenvertretungen) und in der Steuerungsrunde der Amtsleiterinnen und -leiter weiterentwickelt und vom Bezirksamt am 25.06.2013 beschlossen (siehe Anlage). Ihre Anwendung steht unter dem Vorbehalt der formalen Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen. Das Verfahren ist eingeleitet, jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht abgeschlossen.
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den . .2013
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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