Drucksache - 0434/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0434/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0434/IV): "Das Bezirksamt wird ersucht, bis zum Ende des laufenden Jahres mit den Bescheiden zum Blindengeld o.ä. Informationen über die Selbsthilfeorganisationen und Unterstützungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen in Berlin-Mitte zu versenden. Die Kosten für die Herstellung der Unterlagen sind dabei durch die entsprechenden Organisationen selbst zu tragen. Versandkosten entstehen durch die besonderen Blindensendungen nicht. Eine Begrenzung des Umfangs der Unterlagen, inhaltliche Anforderungen an die Informationen etc. kann das Bezirksamt dabei in eigener Zuständigkeit festlegen.
Organisationen, die einen Versand der Unterlagen wünschen, können sich beim Bezirksamt bewerben, dieses wählt die Organisationen im Benehmen mit dem Ausschuss für Gesundheit unter Beteiligung des Behindertenbeirats aus.
Mit dem Bericht zu dieser Drucksache wird das Bezirksamt ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung darzustellen, wie zukünftig mit diesen Informationen verfahren werden kann.
Das Bezirksamt hat am ...25.06.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 VwVfG ist "die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes (Bescheid!) oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist" Ein Bescheid ist eine Form des Verwaltungshandelns, die sich nicht eignet, in direktem Zusammenhang mit dem Bescheid unaufgefordert Informationsmaterialien an den Kunden zu versenden.
Das Bezirksamt geht davon aus, dass Blinde und Sehbehinderte durch den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, in Berlin konkret den Landesverband (ww.absv.de) eine breite Unterstützungsbasis haben. Er bietet u.a. einen Sozialdienst und eine Hilfsmittelberatung an. Wesentlicher Bestandteil des Angebotes des ABSV sind die Bezirks- und Stadtteilgruppentreffs (Mitte, Tiergarten und Wedding), die regelmäßig und in häuslicher Nähe stattfinden. Hier gibt es regelmäßig Gelegenheit zur Diskussion Betroffener (Selbsthilfe). Weiter sind maßgebliche Unterstützungseinrichtungen auf der Seite des ABSV verlinkt.
Die Notwendigkeit eines gesonderten Hinweises der Behörde auf Selbsthilfe- und Unterstützungseinrichtungen, so wie sie der ABSV bereits anbietet, sieht das Bezirksamt nicht.
Um das Anliegen der BVV aufzunehmen, wird das Bezirksamt als Anhang zu seinen Bescheiden zur Blindenhilfe und zu den Leistungen nach Landespflegegeldgesetz einen Hinweis auf die bezirkliche Beratungsstelle für Sehbehinderte aufnehmen. (s. Anlagen)
2 Anlagen
A) Rechtsgrundlage:
§ 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |