Drucksache - 0429/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44 600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0429/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Lebensmittelüberwachung: Positive Kontrollergebnisse endlich im Internet veröffentlichen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0429/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie positive Ergebnisse der Kontrollen von Restau- rants, Imbissen und Lebensmittelläden ab September 2012 in geeigneter Form im Internet zu veröffentlichen, um dem in der Bevölkerung gewachsenen Informationsbedarf Rechnung zu tragen. Betriebe können die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse bei der zuständigen Behörde beantragen."
Das Bezirksamt hat am 09.04.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die vom BVV-Beschluss intendierte Regelung bedarf einer gesetzlichen Grundlage, die derzeit nicht vorhanden ist. Vgl. hierzu die Ausführungen im Schlussbericht vom 24.04.2012 zur DS 1078/III. Die dort gemachten Ausführungen sind analog auf die nunmehr geforderte Veröffentlichung positiver Kontrollergebnisse anzuwenden.
Eine landesweit verbindliche Regelung zur Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes durch die zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung bleibt abzuwarten.
Eine Veröffentlichung ausschließlich positiver Ergebnisse wäre dem Grunde nach für die betroffenen Betriebe eine kostenlose Werbung. Diese zählt aber nicht zum verpflichtenden Kernbereich der staatlichen Daseinsvorsorge.
Eine Informationsverpflichtung besteht derzeit dahingehend, dass die Regelungen zur Information der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des § 40 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) durch den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamts zur Anwendung gebracht werden, wenn negative Kontrollergebnisse entsprechend den Vorschriften des LFGB vorliegen.
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A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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