Drucksache - 0429/IV  

 
 
Betreff: Lebensmittelüberwachung: Positive Kontrollergebnisse endlich im Internet veröffentlichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Fischer Schauer-Oldenburg Lehmann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) vertagt   
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Entscheidung
24.09.2012 
9.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag vom 14.08.2012
2. Version vom 18.09.2012
3. Beschlussempfehlung Ausschuss WiArbOrd vom 24.09.2012
4. Antrag für die 14. BVV
5. BE WiArbOrd vom 11.12.2012
6. Beschluss vom 20.12.2012
7. VzK vom 04.06.2013
8. Version vom 13.08.2013
9. Abschlussbericht am 22.08.2013 zur Kenntnis genommen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum:     .03.2013

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          Tel.: 44 600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0429/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Lebensmittelüberwachung: Positive Kontrollergebnisse endlich

im Internet veröffentlichen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0429/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie positive Ergebnisse der Kontrollen von Restau-

rants, Imbissen und Lebensmittelläden ab September 2012 in geeigneter Form im Internet zu veröffentlichen, um dem in der Bevölkerung gewachsenen Informationsbedarf  Rechnung zu tragen. Betriebe können die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse bei der zuständigen Behörde beantragen."

 

 

Das Bezirksamt hat am    09.04.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die vom BVV-Beschluss intendierte Regelung bedarf einer gesetzlichen Grundlage, die derzeit nicht vorhanden ist. Vgl. hierzu die Ausführungen im Schlussbericht vom 24.04.2012 zur DS 1078/III. Die dort gemachten Ausführungen sind analog auf die nunmehr geforderte Veröffentlichung positiver Kontrollergebnisse anzuwenden.

 

Eine landesweit verbindliche Regelung zur Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes durch die zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung bleibt abzuwarten.

 

Eine Veröffentlichung ausschließlich positiver Ergebnisse wäre dem Grunde nach für die betroffenen Betriebe eine kostenlose Werbung. Diese zählt aber nicht zum verpflichtenden Kernbereich der staatlichen Daseinsvorsorge.

 

Eine Informationsverpflichtung besteht derzeit dahingehend, dass die Regelungen zur Information der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des § 40 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) durch den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamts zur Anwendung gebracht werden, wenn negative Kontrollergebnisse entsprechend den Vorschriften des LFGB vorliegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                    - 2 -

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                            Bezirksstadtrat  Spallek

 

 

 
 

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