Drucksache - 0428/IV
§ 20 „Bürgerdeputierte“ der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung wird wie folgt neu gefasst:
„In Fachausschüssen können bis zu vier Bürgerdeputierte, im Ausschuss für Integration bis zu sieben Bürgerdeputierte mitarbeiten, die von den Fraktionen vorgeschlagen werden. Die Bezirksverordneten müssen jeweils die Mehrheit in den Ausschüssen bilden.“
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