Drucksache - 0422/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeister Tel.: 9918 32806
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0422/IV
über die Beanstandung des BVV-Beschlusses Drucksache Nr. 0422/IV der 12. Sitzung vom 20. September 2012: „Beschluss der BVV zur Durchführung des Weihnachtsmarktes im Lustgarten umgehend umsetzen!“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21. September 2012 beschlossen:
„Das Bezirksamt wird ersucht, den Antrag der Drs. 270/IV, der am 10.05.12 von der BVV mit großer Mehrheit angenommen wurde, umgehend umzusetzen, da es keine stichhaltigen Gründe dagegen gibt und ihm auch keine gesetzlichen und sonstigen Vorschriften entgegenstehen.“
Dieser Beschluss ist zu beanstanden, da die Umsetzung des Ersuchens gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften verstoßen würde.
Nicht nur mit dem Beschluss zu der Drs. 0270/IV vom 10. Mai 2012, sondern auch mit der Großen Anfrage vom 18. August 2012 (Drs. 0410/IV), dem Dringlichkeitsantrag Drs. 0328/IV vom 11. September 2012 zu dem Gauklerfest sowie dem Ersuchen vom 13. September 2012 (Drs. 0399/IV) zu dem Weihnachtsmarkt wurde das Bezirksamt ersucht, beide Veranstaltungen, die wegen der U-Bahn-Bauarbeiten am Opernpalais dort nicht wie in den Vorjahren stattfinden können, im Lustgarten zu genehmigen.
Das Bezirksamt hat der Bezirksverordnetenversammlung zur Beantwortung jeweils zur Kenntnis gegeben, dass die Nutzbarkeit des Lustgartens als Veranstaltungsfläche intensiv geprüft wurde, die nach § 6 Abs. 5 Grünanlagengesetz (GrünanlG) erforderliche Genehmigung jedoch nicht erteilt werden kann (Beantwortung der Großen Anfrage zu Drs. 0270/IV durch das Bezirksamt von August 2012 sowie Vorlage an die BVV zur Kenntnisnahme mit Vermerk des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes vom 11. September 2012). Zu dem weiteren Ersuchen Drs. Nr.0399/IV „Weihnachtsmarkt erhalten“ vom 13. September 2012 befindet sich eine ablehnende Stellungnahme in Vorbereitung. Obwohl die Bezirksverordnetenversammlung die letzte ablehnende Stellungnahme des Bezirksamtes zu der Drs. 0328/IV in der Sitzung am 20. September 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen hat, wurde mit Beschluss vom selben Tag das o.g. Ersuchen Drs. Nr. 0422/IV, mit dem das vom Bezirksamt zu der Drs. 0270/IV bereits abgelehnte Ersuchen erneuert wurde, an das Bezirksamt gerichtet.
Bei dem Lustgarten selbst handelt es sich um ein eingetragenes Gartendenkmal im Ensemblebereich „Museumsinsel, Museen und Berliner Dom“. Außerdem befindet sich der Lustgarten in der unmittelbaren Umgebung des Baudenkmals Museumsinsel, das als Weltkulturerbe besonders geschützt ist. Das demzufolge in einem Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 5 GrünanlG zu beteiligende Landesdenkmalamt hat Veranstaltungen im Lustgarten aus nachvollziehbaren denkmalpflegerischen Gründen auf Grundlage von §§ 11 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) abgelehnt, da die beabsichtigte Nutzung Zustand und Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen würde. Ebenso haben sich weitere zu beteiligende Stellen aus fachlichen Gründen gegen eine Nutzung der Fläche für Veranstaltungen ausgesprochen (Fachbereiche Stadtplanung und Denkmalschutz des bezirklichen Stadtentwicklungsamtes aus denkmalschutzrechtlichen Gründen, dasTiefbau- und Landschaftsplanungsamt wegen zu befürchtender Schäden an der Grünanlage, insbesondere der Bäume, und das Ordnungsamt wegen hygienischer Bedenken in Bezug auf lebensmittelrechtliche Anforderungen wegen des Untergrundes). Die notwendigen Voraussetzungen für eine Genehmigung nach § 6 Abs. 5 GrünanlG können daher nicht erfüllt werden, so dass die beabsichtigte Nutzung nicht genehmigungsfähig ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs. 5 GrünanlG, § 11 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 DSchG Bln, §§ 12, 13, 18, 36 Abs,. 2 lit. g BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: 2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den 2. Oktober 2012
Dr. Christian Hanke Bezirksbürgermeister
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