Drucksache - 0422/IV  

 
 
Betreff: Beschluss der BVV zur Durchführung des Weihnachtsmarktes im Lustgarten umgehend umsetzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Draeger Fraktion Bü90/Die Grünen Schauer-Oldenburg Fischer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) vertagt   
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 14.08.2012
2. Vertagung aus der BVV am 13.09.2012
3. Beschluss vom 21.09.2012
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 15.10.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                        .10.2012

Bezirksbürgermeister                                                                                      Tel.: 9918 32806

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                  0422/IV

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

über die Beanstandung des BVV-Beschlusses Drucksache Nr. 0422/IV der 12. Sitzung vom 20. September 2012:  „Beschluss der BVV zur Durchführung des Weihnachtsmarktes im Lustgarten umgehend umsetzen!“

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21. September 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Antrag der Drs. 270/IV, der am 10.05.12 von der BVV mit großer Mehrheit angenommen wurde, umgehend umzusetzen, da es keine stichhaltigen Gründe dagegen gibt und ihm auch keine gesetzlichen und sonstigen Vorschriften entgegenstehen.“

 

Dieser Beschluss ist zu beanstanden, da die Umsetzung des Ersuchens gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften verstoßen würde.

 

Nicht nur mit dem Beschluss zu der Drs. 0270/IV vom 10. Mai 2012, sondern auch mit der Großen Anfrage vom 18. August 2012 (Drs. 0410/IV), dem Dringlichkeitsantrag Drs. 0328/IV vom 11. September 2012 zu dem Gauklerfest sowie dem Ersuchen vom 13. September 2012 (Drs. 0399/IV) zu dem Weihnachtsmarkt wurde das Bezirksamt ersucht, beide Veranstaltungen, die wegen der U-Bahn-Bauarbeiten am Opernpalais dort nicht wie in den Vorjahren stattfinden können, im Lustgarten zu genehmigen.

 

Das Bezirksamt hat der Bezirksverordnetenversammlung zur Beantwortung jeweils zur Kenntnis gegeben, dass die Nutzbarkeit des Lustgartens als Veranstaltungsfläche intensiv geprüft wurde, die nach § 6 Abs. 5 Grünanlagengesetz (GrünanlG) erforderliche Genehmigung jedoch nicht erteilt werden kann (Beantwortung der Großen Anfrage zu Drs. 0270/IV durch das Bezirksamt von August 2012 sowie Vorlage an die BVV zur Kenntnisnahme mit Vermerk des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes vom 11. September 2012). Zu dem weiteren Ersuchen Drs. Nr.0399/IV „Weihnachtsmarkt erhalten“ vom 13. September 2012 befindet sich eine ablehnende Stellungnahme in Vorbereitung. Obwohl die Bezirksverordnetenversammlung die letzte ablehnende Stellungnahme des Bezirksamtes zu der Drs. 0328/IV in der Sitzung am 20. September 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen hat, wurde mit Beschluss vom selben Tag das o.g. Ersuchen Drs. Nr. 0422/IV, mit dem das vom Bezirksamt zu der Drs. 0270/IV bereits abgelehnte Ersuchen erneuert wurde, an das Bezirksamt gerichtet.

 

Bei dem Lustgarten selbst handelt es sich um ein eingetragenes Gartendenkmal im Ensemblebereich „Museumsinsel, Museen und Berliner Dom“. Außerdem befindet sich der Lustgarten in der unmittelbaren Umgebung des Baudenkmals Museumsinsel, das als Weltkulturerbe besonders geschützt ist. Das demzufolge in einem Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 5 GrünanlG zu beteiligende Landesdenkmalamt hat Veranstaltungen im Lustgarten aus nachvollziehbaren denkmalpflegerischen Gründen auf Grundlage von §§ 11 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) abgelehnt, da die beabsichtigte Nutzung Zustand und Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen würde. Ebenso haben sich weitere zu beteiligende Stellen aus fachlichen Gründen gegen eine Nutzung der Fläche für Veranstaltungen ausgesprochen (Fachbereiche Stadtplanung und Denkmalschutz des bezirklichen Stadtentwicklungsamtes aus denkmalschutzrechtlichen Gründen, dasTiefbau- und Landschaftsplanungsamt wegen zu befürchtender Schäden an der Grünanlage, insbesondere der Bäume, und das Ordnungsamt wegen hygienischer Bedenken in Bezug auf lebensmittelrechtliche Anforderungen wegen des Untergrundes). Die notwendigen Voraussetzungen für eine Genehmigung nach § 6 Abs. 5 GrünanlG können daher nicht erfüllt werden, so dass die beabsichtigte Nutzung nicht genehmigungsfähig ist.

 

 

Rechtsgrundlagen: § 6 Abs. 5 GrünanlG, § 11 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 DSchG Bln, §§ 12, 13, 18, 36 Abs,. 2 lit. g BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               Keine

2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                             Keine

 

 

 

 

 

Berlin, den 2. Oktober 2012

 

 

 

Dr. Christian Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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