Drucksache - 0417/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0417/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
„Wahl von Patientenfürsprecherinnen nach § 30 Landeskrankenhausgesetz (LKG) durch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0230/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung umgehend für diese Wahlperiode für jedes Krankenhaus in Berlin Mitte eine/n Patientenfürsprecher/ -in nach § 30 LKG vorzuschlagen. Dazu ist es notwendig: 1. Anhörung der Krankenhausleitungen (§30 LKG) Teilnehmer/ innen bei der Anhörung: Bezirksamt und Vorsitz sowie stellv. Vorsitz des Gesundheitsausschusses. 2. Das Bezirksamt erstellt ein Anforderungsprofil und schreibt das Amt öffentlich aus (§30 LKG) 3. Der jährlich zu erstellenden Erfahrungsbericht wird im Internet veröffentlicht (§ 30 LKG). 4. Das Bezirksamt und die BVV, vertreten durch den Vorsitz und stellv. Vorsitz des Gesundheitsausschusses, treffen anhand der Bewerbungen eine Auswahl. Die ausgewählten Bewerber/ -innen für die einzelnen Krankenhäuser werden vom Bezirksamt der BVV zur Wahl vorgeschlagen. 5. Bezirksamt, BVV und Krankenhäuser setzen sich gemeinsam dafür ein, dass geeignete Räumlichkeiten und technische Ausstattungen für die Tätigkeiten der Patientenfürsprecher/ -innen zur Verfügung stehen (§30 LKG).“
Das Bezirksamt hat am 14.8.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt schlägt folgende Personen zur Wahl als Patientenfürsprecherin / zum Patientenfürsprecher vor:
Für das Bundeswehr-Krankenhaus: Frau Alexandra Bohm Für die Charité Campus Mitte (CCM): Frau Bärbel Irion Für das Deutsche Herzzentrum Berlin: Frau Heike Brodowski Für die DRK-Kliniken|Mitte: Herr Egon Kutzera Für das Elisabeth-Krankenhaus: Frau Britta Förster Für das Franziskus-Krankenhaus: Frau Hildegard Heim Für das Jüdische Krankenhaus. Frau Maria Brauner Für das Hedwig-Krankenhaus: Frau Irene Rolka. Für die Charité Campus Rudolf Virchow (CVK): Frau Gülgün Sahin Für das Evangelische Geriatrie-Zentrum Berlin: Fau Martina Richter.
Für alle Kliniken, die über eine psychiatrische Abteilung verfügen wurde gemeinsam mit dem bezirklichen Psychiatriekoordinator und der jeweiligen Klinikleitung festgestellt, dass spezielle Patientenfürsprecher/-innen für diese Abteilungen nicht erforderlich sind. Die betroffenen Patientenfürsprecher/-innen sind über die erweiterten Aufgaben gem § 40 PsychKG informiert.
Zu Punkt 1: Eine Anhörung der Klinikleitungen ist in allen Fällen erfolgt. Sie erfolgte meist formlos in der Wahrnehmung der laufenden Amtsgeschäfte. Eine Hinzuziehung von BVV-Mitgliedern ist im Gesetz nicht vorgesehen und erscheint auch aus organisatorischen Gründen entbehrlich.
Zu Punkt 2: Das Bezirksamt hat das Anforderungsprofil aus den Handreichungen der Landespatientenbeauftragten übernommen und allen Beteiligten zugesandt. Alle 10 Ämter Patientenfürsprecher/innen wurden öffentlich ausgeschrieben.
Zu Punkt 3: Für die Einstellung der Jahresberichte der Patientenfürsprecher/-innen wird z.Z. ein Platz auf der Internetseite der BVV Mitte eingerichtet. Auf eine Einstellung der Berichte für das Jahr 2011 wurde verzichtet, da sie unter anderen Bedingungen verfasst wurden. U.a. liegt nun für die Berichterstattung ein umfangreicher Fragebogen vor. Die Berichte für das Jahr 2012 werden ins Internet eingestellt.
Zu Punkt 4: Die genannten Personen wurden am Verfahren beteiligt. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe bestehend aus dem Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses sowie des Leiters und der stellvertretenden Leiterin der OE QPK haben die Bewerbungsunterlagen gesichtet. Sie sind einvernehmlich zu o.g. Wahlvorschlag gekommen.
Zu Punkt 5: Gem. § 30 Abs. 3 ist es Angelegenheit der Kliniken, geeignete Räume zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich wird das Bezirksamt im Konfliktfall tätig werden.
Das Bezirksamt bittet, diese Vorlage als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Rechtsgrundlage: § 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den .14.08.2012
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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